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Vollständiger Band - Hansischer Geschichtsverein

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106 [1395 Okt 20] — 1395 Okt 31.207. Die hansischen Ratssendeboten in Lübeck an den deutschen Kaufmann zuBrügge: wollen ihm, wenn er das holländische Privileg, zu dessen Erwerbunger um finanzielle Unterstützung nachgesucht hat, auf 20, 15 oder wenigstens12 Jahre erlangen kann, nächsten Johannis in Lübeck ein Darlehen von1800 holl. Gulden auszahlen, dessen durch Bürgen zu sichernde Rückzahlungbinnen drei Jahren geschehen muss, während er für etwaige Mehrkosten selbstaufzukommen hat; zur Beschaffung dieser Summe soll er die Erhebung einesSchosses beschliessen und dazu die Zustimmung des nächsten Johannis stattfindendenStädtetages einholen. — ¡1395 Okt. 20.]Gedruckt: HR. 4 n. 317. Vgl. dazu den Recess HR. 4 »i. 303, 7.208. Dieselben an denselben: rügen u. a. die eigenmächtige Freigebung des Verkehrsmit Mecheln und Antwerpenwährend er nach dem Beschluss der gemeinenStädte an den Beirat von Köln und Dortmund gebunden war; verlangen,dass er den Verkehr dorthin bis zur Erfüllung aller Forderungenwieder verbietet oder dass er die ihm erteilte Ermächtigung den gemeinenStädteti zurüekgiebt. — [1395 Okt. 20.]Gedruckt: HR. 4 n. 316. Angeführt: Rubel, Dort m. U.R. 2 n. 567.209. Dieselben an Brügge: haben sein wiederholtes Begehren nach Heranziehungder hansischen Weinkaufleute zu Brügge, zur Zahlung der Weinaccise verschiedenenHansestädten mitgeteilt; können wegen des schwachen Besuches derVersammlung und wegen der ablehnenden Antworten einiger Städte in dieserSache, welche die hansischen Kaufleute insgesamt betrifft, kein Zugeständnismachen; bitten, den Kaufmann nicht gegen seine Privilegien und seine gewohntenVerpflichtungen zu beschweren. — [1395] Okt. 20.Gedruckt: HR. 4 n. 315. Eine Abschrift wird an Köln gesandt; das. 8 n. 965.210. Friedrich [von Blankenheim], Bischof von Utrechta, verleiht der Stadt GroningenZollfreiheit in seinem Stift gleich seinen eigenen Unterthanen undverspricht w. a., sie bei ihrem alten Recht zu erhalten8. — 1395 Okt. 31(up alre heiligen avonde). Zwolle.StA Groningen; Or. m. anh. S.RA Utrecht, Diversorium Fred, de Blankenheim 1 fol. 106.Gedruckt: Driessen, Monum. Gronitujana 3 w. 113, Oorkondenhoek van Groningenen Drcnthe 2 n. 909. Verz.: Feith, Register van Groningen 1, 39, Colmjon,Register van oorkonden, die in het Charterboek van Friesland ontbreken, n. 390.211. Elbing an Reval: auf Bitten seines Mitbürgers Heinr. Palebom hatte voreiniger Zeit der Daneiger Bürger Joh. Rester den Heinr. van der Hoghe inReval brießieh ersucht, 45 dem Palebom gehörige weisse Thomsche Lakenbis zu dessen Ankunft in Reval in Verwahr zu nehmen; bittet, den Heinr,van der Hoghe oder den sonstigen Verwahrer der Laken zur Ablieferung*) In Antwerpen bezeugt Okt. 27 der Grossscluiffer zu Marienburg Jan Dirrgaert das Eigentumsrechtdes Orden* an 5 Tonnen Grautetrk, wedelte durch dm Osterling Matthijs Diergaert zumAntwerpener Markt gebracht und nach dessen Tode wegen Unbekanntschaß des Eigentümersarrestiert waren. StA Antwerpen, Clementgnboek fol. 32. *) ln der Stadl Utrecht xcird 1395Jan. 31 der Verkauf gefärbter englischer iMken verboten. Müller, Rechtsbronnen der stad Utrecht1, 214. *) Ein Schachzug des Bischofs gegen den bevorstelterulen Angriff Albrechts von Hollandauf die Friesen. Bereits im April halte er sich hei seinem Bündnis mit einigen benachbartenfriesischen Landschaften verpflichtet, die Unternehmungen Albrechts nicht zu unterstützen. Oorkotulenboekvan Groningen 2 n. 876.

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