12.07.2015 Aufrufe

Reglement für Berufsbildungsbeiträge - Textilverband Schweiz

Reglement für Berufsbildungsbeiträge - Textilverband Schweiz

Reglement für Berufsbildungsbeiträge - Textilverband Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

R E G L E M E N Tfür Berufsbildungsbeiträge des TVS1. Grundlagen und BestimmungenAusbildende Lehrbetriebe der <strong>Schweiz</strong>erischen Textil- und Bekleidungsindustrie, welche alsordentliche Mitglieder des <strong>Textilverband</strong>es <strong>Schweiz</strong> eingetragen sind, können gemäss dengeforderten Bedingungen in den Genuss von Berufsbildungsbeiträgen kommen. Über die Höhe desBetrages und die prozentuale Gewichtung textiler-/kaufmännischer/anderer Lernenden entscheidetdie Ausbildungskommission des TVS.2. Bedingungena) Ordentliches Mitglied des <strong>Textilverband</strong>es <strong>Schweiz</strong> – nicht Sondermitglied.b) Ausbildender Betrieb von textilen, kaufmännischen und/oder Lernenden aus anderenFachgebieten.3. Konditionena) Für Lernende in der textilen Produktion wird nach Abschluss> der 2-jährigen Anlehre/Grundbildung mit Attest (MaschinenführerIn Textil, StickerIn,TextilpraktikerIn etc.) ein einmaliger Betrag von CHF 3000.-,> nach Abschluss der 3-jährigen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis(Textiltechnologe/-technologin, LaborantIn Fachrichtung Textil) ein einmaliger Betrag vonCHF 5000.- ausbezahlt.b) Für Lernende im kaufmännischen Bereich wird nach Abschluss> der 2- bis 3-jährigen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (Kaufmann/-frau, BüroassistentIn), die den Kurs «Textile Grundlagen für Lernende» an der<strong>Schweiz</strong>erischen Textilfachschule STF absolviert haben, ein einmaliger Betrag von CHF1000.- ausbezahlt.c) Für Lernende aus anderen Fachgebieten in 2- bis 4-jährigen Grundbildungen gelten dieselbenRegelungen wie für Lernende im kaufmännischen Bereich.Seite 1 von 2


4. Sonderfällea) Die Lehrfirma muss den Betrieb einstellen, bevor die lernende Person seine Ausbildung beendenkonnte,b) die lernende Person wechselt während der Ausbildungszeit den Lehrbetrieb,c) der Lehrvertrag wurde aufgelöst:Nur die Lehrfirma bei der die lernende Person seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,kann Berufsbildungsbeiträge beantragen. Vorgängige Ausbildnerfirmen erhalten nichts.d) Zwei oder mehrere Ausbildnerfirmen teilen sich einen Lehrling im Ausbildungsverbund:Der Lehrbetrieb, der die Hauptverantwortung trägt, auf diesen der Ausbildungsvertrag lautet,hat nach erfolgreichem Lehrabschluss Anrecht auf einen Berufsbildungsbeitrag. Lautet derLehrvertrag auf eine externe Organisation, die Ausbildung findet aber in Mitgliedsfirmen statt, sowird der Betrag je Lehrjahr entsprechend aufgeteilt.e) Die lernende Person hat die «Modulausbildung» zum Textiltechnologen EFZ in einer weiterenFachrichtung absolviert (verkürzte Lehrzeit):Es wird dem Lehrbetrieb ein einmaliger Betrag von CHF 2500.- ausbezahlt.5. AblaufNach Beenden der Lehrzeit mit erfolgreichem Lehrabschluss, unter Berücksichtigung derBedingungen, Konditionen und Sonderfälle, kann der Lehrbetrieb mittels vorgegebenem Formularzusammen mit den erforderlichen Beilagen die entsprechenden Berufsbildungsbeiträge beantragen.Das Formular können Sie beim TVS Ressort Bildung & Nachwuchsförderung beziehen oder stehtIhnen im Extranet als Download zur Verfügung unter www.swisstextiles.ch > Dienstleistungen >Grundbildung/Berufe > Berufsbildungsbeiträge.6. InkrafttretenDieses <strong>Reglement</strong> tritt per 1. Januar 2011 in Kraft und ersetzt das <strong>Reglement</strong> vom 1. Januar2008.Änderungen und Anpassungen sind auf Antrag des Vorstandes des TVS oder der AUK jederzeitmöglich.TVS TEXTILVERBAND SCHWEIZDer DirektorAUSBILDUNGSKOMMISSION DES TVS / AUKDer PräsidentDr. Thomas <strong>Schweiz</strong>erDr. Urs RickenbacherSeite 2 von 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!