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buko14_antragsheft2

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Das Wahlrecht ist nicht etwas, was als Auszeichnung verliehen wird, sondern es besteht weil jemandBestandteil der Gesellschaft ist. Das Wahlrecht zu entziehen bedeutet, Menschen von der demokratischen5Teilhabe auszuschließen. Weil wir dem Grundsatz folgen, dass der Souverän die Bevölkerung ist, wollenwir die benannten Ausschlussgründe vom Wahlrecht streichen.10Mit diesen Reformvorhaben wollen wir das Wahlrecht vereinfachen, das Prinzip der Erfolgswertgleichheit derStimmen auch für unsere kleinen Mitbewerber/innen durchsetzen, mehr Menschen die ihnen zustehenden15Beteiligungsrechte verleihen, den Einfluss der Wähler/innen auf die tatsächliche Zusammensetzung desParlaments erhöhen und damit nicht zuletzt die Attraktivität einer Wahlteilnahme deutlich erhöhen.20Begründung:Ergibt sich im wesentlichen tatsächlich aus dem Antragstext.2530354045505560657040

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