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buko14_antragsheft2

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Legislatur 7 Millionen derer, die zur Wahl gegangen sind, mit ihrer Stimme nicht im Parlament vertreten.Trotz leicht gestiegener Wahlbeteiligung sind weiterhin über 17,5 Millionen Wahlberechtigte erst überhaupt5nicht zur Wahl gegangen.10Nicht nur vor diesem Hintergrund ist es an der Zeit, das Wahlrecht der Bundesrepublik deutlichenVeränderungen zu unterziehen, mit dem Ziel, dass Wahlen die Präferenz der Wählenden besser imParlament abbilden, mehr Menschen einbezogen werden und das bisherige Zwei-Stimmen-Wahlrecht der15gesellschaftlichen und parlamentarischen Realität angepasst wird.20Deshalb setzt sich DIE LINKE ein für:die Ausweitung des Wahlrechts auch für in Deutschland lebende und hier ihren Hauptwohnsitz habende25Menschen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft30Denn: Auch hier lebende Menschen ohne Staatsbürgerschaft sind fast gleichermaßen von denEntscheidungen im Parlament betroffen – in Teilen sogar noch mehr, als Menschen mit deutscherStaatsbürgerschaft, die in einem anderen Land leben. Nach geltendem Wahlrecht dürfen letztere wählen,35erstgenannte jedoch nicht. Wir meinen: Dort wo Menschen ihren Lebensmittelpunkt haben, sollen sie sichauch durch die Beteiligung an Wahlen an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen können.40die Abschaffung der Altersgrenze bei Wahlen45Die Geschichte der Veränderung des Wahlrechts in parlamentarischen Demokratien ist eine Geschichteder Ausweitung des Kreises der Wahlberechtigten. Mittlerweile ist es unstrittig, dass auch Frauen,50ärmere Bevölkerungsschichten und Menschen mit Migrationshintergrund (sofern sie Staatsbürger/innen sind) wählen dürfen. Es findet im Regelfall bei der Frage der Wahlberechtigung aus gutem Grundekeine Eignungsprüfung statt. Die unter 18-Jährigen in unserer Gesellschaft sind jedoch nach wie vor55vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ihnen wird kollektiv der Stempel „ungeeignet für eine Wahlteilnahme“auf die Stirn gesetzt. Wir möchten, dass auch diese Menschen das Recht erhalten, zu wählen. Wann sie60davon Gebrauch machen, ist wie bei allen anderen Wahlberechtigten üblich, deren Entscheidung. Einsogenanntes Familienwahlrecht, das Eltern von nicht-wahlberechtigten Kindern deren Stimme überträgt,lehnen wir hingegen ab. Die Wahl ist nachwievor ein höchst-persönliches Recht. Auch sonst ist der Ansatz65„Familienwahlrecht“ praktisch kaum umsetzbar.7038

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