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13_10_2008 infofolder neu - Arche Austria

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Spezielle Förderungen<br />

Förderhöhe & Rassen<br />

16<br />

Für den administrativen und züchterischen Mehraufwand werden im „Österreichischen<br />

Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum<br />

schützenden Landwirtschaft", kurz ÖPUL, für die erhaltungswürdigen Rassen spezielle<br />

Förderungen angeboten.<br />

1. Teilnahme am ÖPUL<br />

Um am ÖPUL 2007 teilnehmen zu können, müssen mindestens 2 Hektar landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche bewirtschaftet werden.<br />

2. Anmeldung der Maßnahme „Seltene Nutztierrassen"<br />

Für die Teilnahme an der Maßnahme „Seltene Nutztierrassen" ist eine verbindliche Anmeldung<br />

im Rahmen des Herbstantrages sowie die Angabe der förderfähigen Tiere im Mehrfachantrag<br />

des Folgejahres erforderlich. Aufgrund des Einstiegsstopps im ÖPUL 2007 ist ein<br />

Maßnahmen<strong>neu</strong>einstieg nur mehr mit dem Mehrfachantrag 2009 möglich.<br />

3. Anschaffung der Tiere<br />

Bis spätestens 1. April des Förderjahres müssen die im Mehrfachantrag angegebenen Tiere<br />

am Hof sein. Die Haltefrist endet am 31. Dezember desselben Jahres. Bevor die Tiere erworben<br />

werden, sollte unbedingt mit der Verantwortlichen Organisation Rücksprache gehalten werden,<br />

ob die Abstammung der Tiere einwandfrei dokumentiert und die Förderwürdigkeit gegeben<br />

ist. Bei Abgang eines Tieres kann auch die Nachbesetzung gefördert werden. Näheres finden<br />

Sie in der ÖPUL-Sonderrichtlinie.<br />

4. Die Tiere müssen im Zuchteinsatz stehen<br />

Es reicht nicht, seltene Nutztierrassen am Hof zu halten. Die Tiere müssen im Zuchteinsatz<br />

stehen. Die Anpaarung der Tiere muss von der Verantwortlichen Organisation genehmigt sein<br />

(bei hochgefährdeten Rassen).<br />

Wichtig:<br />

Die Maßnahme „Seltene Nutztierrassen“ muss für fünf Jahre<br />

eingehalten werden. Allerdings dürfen die Anzahl der Tiere und<br />

die Rassen nach jedem Jahr verändert werden.<br />

Förderhöhe<br />

Je nach dem Gefährungsgrad wird zwischen hochgefährdeter und gefährdeter Rasse<br />

unterschieden. Bei hochgefährdeten Rassen müssen die Anpaarungsempfehlungen exakt<br />

eingehalten und die Abstammung (Elterntiere) genau dokumentiert werden. Dafür ist auch<br />

die Förderung deutlich höher.<br />

Anmerkung: Es gibt auch nicht im ÖPUL geförderte seltene Nutztierrassen (siehe Seite 19).<br />

Nähere Informationen finden Sie in der ÖPUL-Sonderrichtlinie des Lebensministeriums:<br />

www.lebensministerium.at -> Landwirtschaft -> Ländliche Entwicklung LE 07-<strong>13</strong><br />

-> Sonderrichtlinien -> Sonderrichtlinie ÖPUL 2007-20<strong>13</strong><br />

http://land.lebensministerium.at/article/articleview/62457/1/21409/

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