13_10_2008 infofolder neu - Arche Austria
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Spezielle Förderungen<br />
Förderhöhe & Rassen<br />
16<br />
Für den administrativen und züchterischen Mehraufwand werden im „Österreichischen<br />
Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum<br />
schützenden Landwirtschaft", kurz ÖPUL, für die erhaltungswürdigen Rassen spezielle<br />
Förderungen angeboten.<br />
1. Teilnahme am ÖPUL<br />
Um am ÖPUL 2007 teilnehmen zu können, müssen mindestens 2 Hektar landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche bewirtschaftet werden.<br />
2. Anmeldung der Maßnahme „Seltene Nutztierrassen"<br />
Für die Teilnahme an der Maßnahme „Seltene Nutztierrassen" ist eine verbindliche Anmeldung<br />
im Rahmen des Herbstantrages sowie die Angabe der förderfähigen Tiere im Mehrfachantrag<br />
des Folgejahres erforderlich. Aufgrund des Einstiegsstopps im ÖPUL 2007 ist ein<br />
Maßnahmen<strong>neu</strong>einstieg nur mehr mit dem Mehrfachantrag 2009 möglich.<br />
3. Anschaffung der Tiere<br />
Bis spätestens 1. April des Förderjahres müssen die im Mehrfachantrag angegebenen Tiere<br />
am Hof sein. Die Haltefrist endet am 31. Dezember desselben Jahres. Bevor die Tiere erworben<br />
werden, sollte unbedingt mit der Verantwortlichen Organisation Rücksprache gehalten werden,<br />
ob die Abstammung der Tiere einwandfrei dokumentiert und die Förderwürdigkeit gegeben<br />
ist. Bei Abgang eines Tieres kann auch die Nachbesetzung gefördert werden. Näheres finden<br />
Sie in der ÖPUL-Sonderrichtlinie.<br />
4. Die Tiere müssen im Zuchteinsatz stehen<br />
Es reicht nicht, seltene Nutztierrassen am Hof zu halten. Die Tiere müssen im Zuchteinsatz<br />
stehen. Die Anpaarung der Tiere muss von der Verantwortlichen Organisation genehmigt sein<br />
(bei hochgefährdeten Rassen).<br />
Wichtig:<br />
Die Maßnahme „Seltene Nutztierrassen“ muss für fünf Jahre<br />
eingehalten werden. Allerdings dürfen die Anzahl der Tiere und<br />
die Rassen nach jedem Jahr verändert werden.<br />
Förderhöhe<br />
Je nach dem Gefährungsgrad wird zwischen hochgefährdeter und gefährdeter Rasse<br />
unterschieden. Bei hochgefährdeten Rassen müssen die Anpaarungsempfehlungen exakt<br />
eingehalten und die Abstammung (Elterntiere) genau dokumentiert werden. Dafür ist auch<br />
die Förderung deutlich höher.<br />
Anmerkung: Es gibt auch nicht im ÖPUL geförderte seltene Nutztierrassen (siehe Seite 19).<br />
Nähere Informationen finden Sie in der ÖPUL-Sonderrichtlinie des Lebensministeriums:<br />
www.lebensministerium.at -> Landwirtschaft -> Ländliche Entwicklung LE 07-<strong>13</strong><br />
-> Sonderrichtlinien -> Sonderrichtlinie ÖPUL 2007-20<strong>13</strong><br />
http://land.lebensministerium.at/article/articleview/62457/1/21409/