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VOBl d. LSRfOÖ, Stück 14/2012 vom 12.7 - Landesschulrat für ...

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VOBL.d. <strong>LSRfOÖ</strong>, <strong>Stück</strong> <strong>14</strong>/<strong>2012</strong> - Seite 4<br />

30. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 18.06.<strong>2012</strong>, MIT DER FÜR DIE BERUFSSCHULE LINZ 6 IM<br />

SCHULJAHR <strong>2012</strong>/13 DIE DAUER EINZELNER UNTERRICHTSSTUNDEN MIT 45 MINUTEN FESTGESETZT WIRD<br />

Der <strong>Landesschulrat</strong> <strong>für</strong> Oberösterreich hat mit Beschluss seines Kollegiums <strong>vom</strong> 18.06.<strong>2012</strong> auf Grund des § 7 Abs 1 und 4 des<br />

Oö Schulzeitgesetzes, LGBl 48/1976 idgF, verordnet:<br />

Für die Berufsschule Linz 6 wird im Schuljahr <strong>2012</strong>/13 die Dauer der Unterrichtsstunden im Jahres- und Lehrgangsunterricht am Nachmittag<br />

mit 45 Minuten festgesetzt.<br />

Fritz Enzenhofer<br />

Amtsführender Präsident<br />

des Landeschulrates <strong>für</strong> OÖ<br />

(A3-<strong>14</strong>/9-<strong>2012</strong>)<br />

31. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 18.06.<strong>2012</strong>, MIT DER FÜR DIE BERUFSSCHULE<br />

VÖCKLABRUCK IM SCHULJAHR <strong>2012</strong>/13 DIE DAUER EINZELNER UNTERRICHTSSTUNDEN MIT 45 MINUTEN FESTGESETZT WIRD<br />

Der <strong>Landesschulrat</strong> <strong>für</strong> Oberösterreich hat mit Beschluss seines Kollegiums <strong>vom</strong> 18.06.<strong>2012</strong> auf Grund des § 7 Abs 1 und 4 des<br />

Oö Schulzeitgesetzes, LGBl 48/1976 idgF, verordnet:<br />

Für die Berufsschule Vöcklabruck wird im Schuljahr <strong>2012</strong>/13 die Dauer der Unterrichtsstunden im Jahres- und Lehrgangsunterricht am<br />

Nachmittag ab der 6. Unterrichtseinheit mit 45 Minuten festgesetzt.<br />

Fritz Enzenhofer<br />

Amtsführender Präsident<br />

des Landeschulrates <strong>für</strong> OÖ<br />

(A3-<strong>14</strong>/8-<strong>2012</strong>)<br />

32. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 18.06.<strong>2012</strong>, MIT DER FÜR DIE BERUFSSCHULE STEYR 2 IM<br />

SCHULJAHR <strong>2012</strong>/13 DIE DAUER EINZELNER UNTERRICHTSSTUNDEN MIT 45 MINUTEN FESTGESETZT WIRD<br />

Der <strong>Landesschulrat</strong> <strong>für</strong> Oberösterreich hat mit Beschluss seines Kollegiums <strong>vom</strong> 18.06.<strong>2012</strong> auf Grund des § 7 Abs 1 und 4 des<br />

Oö Schulzeitgesetzes, LGBl 48/1976 idgF, verordnet:<br />

Für die Berufsschule Steyr 2 wird im Schuljahr <strong>2012</strong>/13 die Dauer der Unterrichtsstunden im Jahres- und Lehrgangsunterricht am Nachmittag<br />

mit 45 Minuten festgesetzt.<br />

Fritz Enzenhofer<br />

Amtsführender Präsident<br />

des Landeschulrates <strong>für</strong> OÖ<br />

MITTEILUNGEN<br />

BEKANNTGABE DER LANDESSCHULSPRECHER/INNEN<br />

(A3-<strong>14</strong>/3-<strong>2012</strong>)<br />

Bei der am 28.06.<strong>2012</strong> stattgefundenen LSV-Wahl wurden nachstehende Schüler/innen zu Landesschulsprechern/Landesschulsprecherinnen<br />

und Stellvertretern/Stellvertreterinnen <strong>für</strong> das Schuljahr <strong>2012</strong>/13 gewählt und gehören somit der Bundesschülervertretung als Mitglieder bzw.<br />

Ersatzmitglieder an:

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