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VOBl d. LSRfOÖ, Stück 14/2012 vom 12.7 - Landesschulrat für ...

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VOBL.d. <strong>LSRfOÖ</strong>, <strong>Stück</strong> <strong>14</strong>/<strong>2012</strong> - Seite 3<br />

Für die Berufsschule Linz 7 wird im Schuljahr <strong>2012</strong>/13 die Dauer der Unterrichtsstunden im Lehrgangsunterricht am Nachmittag ab 13.00 Uhr<br />

mit 45 Minuten festgesetzt.<br />

Fritz Enzenhofer<br />

Amtsführender Präsident<br />

des Landeschulrates <strong>für</strong> OÖ<br />

(A3-<strong>14</strong>/5-<strong>2012</strong>)<br />

27. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 18.06.<strong>2012</strong>, MIT DER FÜR DIE BERUFSSCHULE BRAUNAU IM<br />

SCHULJAHR <strong>2012</strong>/13 DIE DAUER EINZELNER UNTERRICHTSSTUNDEN MIT 45 MINUTEN FESTGESETZT WIRD<br />

Der <strong>Landesschulrat</strong> <strong>für</strong> Oberösterreich hat mit Beschluss seines Kollegiums <strong>vom</strong> 18.6.<strong>2012</strong> auf Grund des § 7 Abs 1 und 4 des<br />

Oö Schulzeitgesetzes, LGBl 48/1976 idgF, verordnet:<br />

Für die Berufsschule Braunau wird im Schuljahr <strong>2012</strong>/13 die Dauer der Unterrichtsstunden im Jahres- und Lehrgangsunterricht am<br />

Nachmittag ab der 6. Unterrichtseinheit mit 45 Minuten festgesetzt.<br />

Fritz Enzenhofer<br />

Amtsführender Präsident<br />

des Landeschulrates <strong>für</strong> OÖ<br />

(A3-<strong>14</strong>/1-<strong>2012</strong>)<br />

28. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 18.6.<strong>2012</strong>, MIT DER FÜR DIE BERUFSSCHULE LINZ 1 IM<br />

SCHULJAHR <strong>2012</strong>/13 DIE DAUER EINZELNER UNTERRICHTSSTUNDEN MIT 45 MINUTEN FESTGESETZT WIRD<br />

Der <strong>Landesschulrat</strong> <strong>für</strong> Oberösterreich hat mit Beschluss seines Kollegiums <strong>vom</strong> 18.06.<strong>2012</strong> auf Grund des § 7 Abs 1 und 4 des<br />

Oö Schulzeitgesetzes, LGBl 48/1976 idgF, verordnet:<br />

Für die Berufsschule Linz 1 wird im Schuljahr <strong>2012</strong>/13 die Dauer der Unterrichtsstunden im Jahres- und Lehrgangsunterricht am Nachmittag<br />

mit 45 Minuten festgesetzt.<br />

Fritz Enzenhofer<br />

Amtsführender Präsident<br />

des Landeschulrates <strong>für</strong> OÖ<br />

(A3-<strong>14</strong>/6-<strong>2012</strong>)<br />

29. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 18.06.<strong>2012</strong>, MIT DER FÜR DIE BERUFSSCHULE LINZ 3 IM<br />

SCHULJAHR <strong>2012</strong>/13 DIE DAUER EINZELNER UNTERRICHTSSTUNDEN MIT 45 MINUTEN FESTGESETZT WIRD<br />

Der <strong>Landesschulrat</strong> <strong>für</strong> Oberösterreich hat mit Beschluss seines Kollegiums <strong>vom</strong> 18.06.<strong>2012</strong> auf Grund des § 7 Abs 1 und 4 des<br />

Oö Schulzeitgesetzes, LGBl 48/1976 idgF, verordnet:<br />

Für die Berufsschule Linz 3 wird im Schuljahr <strong>2012</strong>/13 die Dauer der Unterrichtsstunden im Lehrgangsunterricht am Nachmittag mit<br />

45 Minuten festgesetzt.<br />

Fritz Enzenhofer<br />

Amtsführender Präsident<br />

des Landeschulrates <strong>für</strong> OÖ<br />

(A3-<strong>14</strong>/7-<strong>2012</strong>)

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