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VOBl d. LSRfOÖ, Stück 14/2012 vom 12.7 - Landesschulrat für ...

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RECHTSVORSCHRIFTEN<br />

HINWEIS AUF SCHULRECHTLICHE GESETZE UND VERORDNUNGEN<br />

APS<br />

VOBL.d. <strong>LSRfOÖ</strong>, <strong>Stück</strong> <strong>14</strong>/<strong>2012</strong> - Seite 2<br />

185. Verordnung <strong>vom</strong> 30.5.<strong>2012</strong>, mit der die Lehrpläne der Neuen Mittelschule erlassen und die Lehrpläne <strong>für</strong> den Religionsunterricht an den<br />

Neuen Mittelschulen bekannt gemacht werden sowie die Leistungsbeurteilungsverordnung, die Zeugnisformularverordnung, die Verordnung<br />

über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen, die Verordnung über die Einstufungsprüfung als Voraussetzung <strong>für</strong> die Aufnahme in die Schule<br />

und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung <strong>für</strong> den Übertritt in eine andere Schulart, die Aufnahmsverfahrensverordnung, die Eröffnungs- und<br />

Teilungszahlenverordnung, die Verordnung über die Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen, die Verordnung über<br />

Bildungsstandards im Schulwesen, die Bildungsdokumentationsverordnung, die Verordnung über die Wahl der Schülervertreter und die<br />

Verordnung über die Wahl der Klassenelternvertreter geändert werden (NMS-Umsetzungspaket)<br />

Das Bundesgesetzblatt kann unter der Internetadresse www.ris.bka.gv.at abgerufen werden.<br />

Fritz Enzenhofer<br />

Amtsführender Präsident<br />

des <strong>Landesschulrat</strong>es <strong>für</strong> OÖ<br />

(A3-23-12/6-<strong>2012</strong>)<br />

24. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 18.06.<strong>2012</strong>, MIT WELCHER FÜR DIE BERUFSSCHULE<br />

ALTMÜNSTER DER 02.04.2013 (OSTERDIENSTAG) ZUM SCHULTAG ERKLÄRT WIRD<br />

Der Landeschulrat <strong>für</strong> Oberösterreich hat mit Beschluss seines Kollegiums <strong>vom</strong> 18.06.<strong>2012</strong> auf Grund des § 5 Abs 7 des<br />

Oö Schulzeitgesetzes, LGBL 48/1976 idgF, verordnet:<br />

Für die Berufsschule Altmünster werden im 4. Lehrgang (06.03. bis 03.05.2013) die Osterferien um 1 Tag verkürzt. Der 02.04.2013<br />

(Osterdienstag) wird somit zum Schultag erklärt. Die Osterferien enden <strong>für</strong> diesen Lehrgang am 01.04.2013.<br />

Fritz Enzenhofer<br />

Amtsführender Präsident<br />

des <strong>Landesschulrat</strong>es <strong>für</strong> OÖ<br />

(A3-18/4-<strong>2012</strong>)<br />

25. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 18.06.<strong>2012</strong>, MIT DER FÜR DIE BERUFSSCHULE ATTNANG IM<br />

SCHULJAHR <strong>2012</strong>/13 DIE DAUER EINZELNER UNTERRICHTSSTUNDEN MIT 45 MINUTEN FESTGESETZT WIRD<br />

Der <strong>Landesschulrat</strong> <strong>für</strong> Oberösterreich hat mit Beschluss seines Kollegiums <strong>vom</strong> 18.06.<strong>2012</strong> auf Grund des § 7 Abs 1 und 4 des<br />

Oö Schulzeitgesetzes, LGBl 48/1976 idgF, verordnet:<br />

Für die Berufsschule Attnang wird im Schuljahr <strong>2012</strong>/13 die Dauer der Unterrichtsstunden im Lehrgangsunterricht am Nachmittag mit<br />

45 Minuten festgesetzt.<br />

Fritz Enzenhofer<br />

Amtsführender Präsident<br />

des Landeschulrates <strong>für</strong> OÖ<br />

(A3-<strong>14</strong>/4-<strong>2012</strong>)<br />

26. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 18.06.<strong>2012</strong>, MIT DER FÜR DIE BERUFSSCHULE LINZ 7 IM<br />

SCHULJAHR <strong>2012</strong>/13 DIE DAUER EINZELNER UNTERRICHTSSTUNDEN MIT 45 MINUTEN FESTGESETZT WIRD<br />

Der <strong>Landesschulrat</strong> <strong>für</strong> Oberösterreich hat mit Beschluss seines Kollegiums <strong>vom</strong> 18.06.<strong>2012</strong> auf Grund des § 7 Abs 1 und 4 des<br />

Oö Schulzeitgesetzes, LGBl 48/1976 idgF, verordnet:

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