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Klimaanpassung als Herausforderung für die Regional- und - Klimzug

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KLIMZUG-Workingpaper<br />

Küstenschutz <strong>als</strong> Bestandteil der vorpommerschen Raumentwicklungsstrategie<br />

– Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen der <strong>Regional</strong>planung<br />

Roland Wenk<br />

1. Einleitung<br />

Der folgende Beitrag zeigt anhand einer Raumentwicklungsstrategie das Zusammenwirken von<br />

Raumplanung <strong>und</strong> Küstenschutz zur Anpassung an <strong>die</strong> Folgen des Klimawandels. Die Planungsregion<br />

Vorpommern, im Nordosten der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> an der südlichen Ostsee gelegen,<br />

weist aufgr<strong>und</strong> ihrer küstenmorphologischen Eigenarten eine besondere Empfindlichkeit gegenüber<br />

einem zukünftig schneller ansteigenden Meeresspiegel auf. Die mittelfristig angelegte Raumplanung<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> Fachplanungen des Küstenschutzes müssen hier intensiv abgestimmt werden, um nachteilige<br />

Wirkungen auf <strong>die</strong> <strong>Regional</strong>entwicklung zu minimieren.<br />

2. Stand der <strong>Regional</strong>planung in der Planungsregion Vorpommern unter besonderer<br />

Berücksichtigung des Küstenschutzes<br />

Nach der politischen Wende 1989/90 wurde im Jahr 1992 <strong>die</strong> Planungsregion Vorpommern konstituiert<br />

<strong>und</strong> im Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern verankert. Der erste verbindliche <strong>Regional</strong>plan,<br />

das <strong>Regional</strong>e Raumordnungsprogramm Vorpommern (RROP VP), stammt aus dem Jahre<br />

1998. Auf einer nicht der Verbindlichkeit unterliegenden Beikarte (Abbildung 1) zeigt <strong>die</strong>ses Programm<br />

in einer kartographischen Darstellung <strong>die</strong> „Hochwassergefährdeten Räume in Vorpommern“.<br />

Über einen informellen Status hinausreichende Instrumente der Raumordnung zur Steuerung der<br />

räumlichen Entwicklung wurden im RROP VP noch nicht eingesetzt. Allerdings verweist der Begründungstext<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> im Abschnitt 10.2.3 verbal dargestellten Erfordernisse der Raumordnung bereits auf<br />

<strong>die</strong> fachplanerische Gr<strong>und</strong>lage des seinerzeit geltenden „Generalplanes Küsten- <strong>und</strong> Hochwasserschutz<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern“.<br />

Das 2010 <strong>für</strong> verbindlich erklärte <strong>Regional</strong>e Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP)<br />

geht über <strong>die</strong>se Darstellung deutlich hinaus <strong>und</strong> formt damit <strong>die</strong> in 5.3 (3) Landesraumentwicklungsprogramm<br />

Mecklenburg-Vorpommern (LEP MV) bestimmten Aufgaben der <strong>Regional</strong>planung aus. Das<br />

RREP VP enthält sowohl textlich <strong>als</strong> auch zeichnerisch dargestellte Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze der Raumordnung,<br />

<strong>die</strong> unmittelbar auf den Küstenschutz <strong>und</strong> <strong>die</strong> räumliche Entwicklung in überflutungsgefährdeten<br />

Bereichen zielen. Der Text enthält im Abschnitt 5.3 ein raumordnerisches Ziel sowie weitere<br />

sechs Gr<strong>und</strong>sätze der Raumordnung. Die sich aus dem Ziel ergebenden Vorranggebiete Küstenschutz<br />

werden in der Begründung einzeln aufgeführt <strong>und</strong> beschrieben. Weiter führt <strong>die</strong> Begründung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Vorbehaltsgebiete Küstenschutz aus:<br />

„Vorbehaltsgebiete Küstenschutz an den Außen- <strong>und</strong> Boddenküsten sowie in den tiefliegenden<br />

Flussmündungsbereichen im Wirkungsraum der Ostsee umfassen <strong>die</strong> Gebiete, <strong>die</strong> nach fachplanerischer<br />

Darstellung des Generalplanes Küsten- <strong>und</strong> Hochwasserschutz Mecklenburg-Vorpommern unterhalb<br />

des jeweiligen Bemessungshochwasserstandes liegen. Diese Gebiete sind, auch bei vorhandenen<br />

<strong>und</strong> funktionstüchtigen Küstenschutzanlagen, durch Sturmfluten potenziell <strong>und</strong> real gefährdet.<br />

Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen in <strong>die</strong>sen Gebieten müssen deshalb <strong>die</strong> von möglichen Sturmfluten ausgehenden<br />

Gefahren <strong>für</strong> Leben, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sachwerte in den Planungsprozess einbeziehen <strong>und</strong><br />

entsprechende Lösungen finden.<br />

Dabei ist zu beachten, dass aufgr<strong>und</strong> des voraussichtlich ansteigenden Meeresspiegels an der Ostseeküste<br />

<strong>die</strong> Aufwendungen der öffentlichen Hand <strong>für</strong> den Schutz von im Zusammenhang bebauten<br />

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