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Klimaanpassung als Herausforderung für die Regional- und - Klimzug

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KLIMZUG-Workingpaper<br />

Standorte minimiert werden. Solange Vorgaben der Raumordnung zur räumlichen Steuerung der<br />

Windenergienutzung fehlen, ist eine im Landkreis abgestimmte Ausweisung geeigneter, konfliktarmer<br />

Standorte auf kommunaler Ebene dringend zu empfehlen.<br />

In den Gemeinden müssen da<strong>für</strong> windhöffige Standorte nach den Anforderungen des Natur-, Umwelt<strong>und</strong><br />

Landschaftsschutzes ausgewählt <strong>und</strong> <strong>als</strong> sogenannte Konzentrationszonen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Windkraftnutzung<br />

im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Es besteht weiterhin <strong>die</strong> Möglichkeit, einen Teilflächennutzungsplan<br />

gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 BauGB <strong>und</strong> vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen.<br />

<strong>Regional</strong>entwicklung <strong>und</strong> -management sollten bei den Kommunen werben, im Sinne einer<br />

Angebots- aber auch Konzentrationsplanung in ihrem Gemeindegebiet Vorrang- <strong>und</strong> Tabuzonen <strong>für</strong><br />

Windkraft festzulegen <strong>und</strong> dabei eine interkommunale Abstimmung der Flächenausweisungen vorzunehmen.<br />

Da zu Beginn der Projektlaufzeit eine Festsetzung von Konzentrationszonen zugunsten von Windkraftanlagen<br />

im <strong>Regional</strong>plan <strong>für</strong> <strong>die</strong> Planungsregion Regensburg insgesamt nicht durchsetzbar erschien,<br />

hat der Landkreis eine Teilfortschreibung des <strong>Regional</strong>plans hinsichtlich der Ausweisung von<br />

Vorrangflächen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Windenergienutzung ausschließlich <strong>für</strong> das Gebiet des Landkreises Neumarkt<br />

in Gang gesetzt. Zum Ende der Projektlaufzeit wurde deutlich, dass <strong>die</strong>se Initiative des Landkreises<br />

<strong>als</strong> Planungsimpuls <strong>für</strong> <strong>die</strong> anderen Landkreise <strong>und</strong> damit <strong>für</strong> <strong>die</strong> gesamte Planungsregion wirkte.<br />

Monitoring hinsichtlich der Nachfrage nach Flächen <strong>für</strong> Photovoltaik-Freiflächenanlagen<br />

Durch <strong>die</strong> derzeitigen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus dem Jahr 2010 zur<br />

Strom-Einspeisevergütung aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist der bis vor kurzem noch bestehende<br />

enorme Handlungsdruck bezüglich einer Flächensteuerung <strong>für</strong> Freiflächenanlagen nicht mehr<br />

gegeben, da <strong>die</strong> <strong>die</strong>sbezügliche Nachfrage stark nachgelassen hat. Aufgr<strong>und</strong> der momentanen Umbrüche<br />

in der b<strong>und</strong>esweiten Energiepolitik können sich aber schon bald wieder Änderungen der Rahmenbedingungen<br />

<strong>für</strong> Photovoltaik-Freiflächenanlagen ergeben. Deshalb sollte ein Monitoring hinsichtlich<br />

der Nachfrage nach Flächen <strong>für</strong> Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Landkreis installiert werden,<br />

um im Bedarfsfall auf kommunaler <strong>und</strong> interkommunaler Ebene schnell reagieren zu können.<br />

In einer perspektivischen, vorausschauenden Beschäftigung mit <strong>die</strong>sem Thema sollten entsprechend<br />

dem Vorbild der Planungsempfehlungen <strong>für</strong> Kommunen der Obersten Baubehörde im Bayerischen<br />

Staatsministerium des Innern (OBB 2011) auch seitens des <strong>Regional</strong>en Planungsverbandes Kriterien<br />

festgelegt werden, wie eine zukünftige raumverträgliche Steuerung großflächiger Anlagen bei einer<br />

wieder größeren Flächennachfrage in der Region auf überörtlicher Ebene zu behandeln ist.<br />

Solarflächenkataster <strong>und</strong> Solarflächenbörse aufbauen<br />

Mit einem Solarflächenkataster sollen alle bebauten <strong>und</strong> unbebauten Flächen im Landkreis Neumarkt<br />

erfasst werden, <strong>die</strong> städtebaulich <strong>und</strong> landschaftsplanerisch verträglich <strong>für</strong> eine Solarenergienutzung<br />

zur Verfügung stehen. Das Ergebnis der Potenzialanalyse muss auch in das Energie- <strong>und</strong> Klimaschutzkonzept<br />

des Landkreises einfließen. <strong>Regional</strong>entwicklung <strong>und</strong> <strong>Regional</strong>management im Landkreis<br />

Neumarkt können zur Förderung der Solarenergie den Aufbau eines Solarflächenkatasters initiieren<br />

<strong>und</strong> das Einrichten <strong>und</strong> Verwalten einer Solarflächenbörse übernehmen. Alternativ könnte <strong>die</strong>se<br />

Aufgabe der Bürgergenossenschaft „Jurenergie“, <strong>die</strong> vom Landratsamt <strong>und</strong> der Regina GmbH initiiert<br />

worden ist, übertragen werden. Für <strong>die</strong> Solarflächenbörse bietet sich eine jeweils eigene Sparte auf<br />

der Internetseite des Landkreises oder des <strong>Regional</strong>managements an.<br />

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