Klimaanpassung als Herausforderung für die Regional- und - Klimzug
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KLIMZUG-Workingpaper<br />
Die erforderliche Eigenverantwortung wird beispielsweise in dem Pilotgebiet Duisburg durch <strong>die</strong> Verankerung<br />
einer um 20 Zentimeter über Geländeoberkante (GOK) erhöhten Rückstauebene seit den<br />
70iger Jahren des vergangenen Jahrh<strong>und</strong>erts umgesetzt. Das folgende Beispiel zeigt hierbei, dass <strong>die</strong><br />
Umsetzung des erforderlichen lokalen Objektschutzes durch einzelne Bauelemente attraktiv gestaltet<br />
werden kann.<br />
Durch <strong>die</strong> einzelnen auf Abbildung 2 dargestellten Elemente kann das Schutzniveau auf circa einen<br />
halben Meter über GOK erhöht werden. Sowohl Eingangstür wie auch <strong>die</strong> Kellerschächte sind entsprechend<br />
der lokalen Eigenverantwortung gesichert. Solche Anpassungsoptionen der Privatperson<br />
sollten <strong>als</strong> Ergänzung zu den bereits skizzierten Vorhaltungen von Überflutungsflächen <strong>und</strong> der Bereitstellung<br />
von Überflutungswegen erfolgen.<br />
6. Instrumentarien<br />
Für <strong>die</strong> Erreichung des Zieles einer anpassungsfähigen Siedlungsentwässerung durch eine wassersensible<br />
Stadtentwicklung bedarf es eines übergeordneten Instrumentariums. Hier ist zu hinterfragen,<br />
inwieweit verbindliche Konzepte vorgegeben werden müssen oder aber informelle Planungen <strong>die</strong> Zielerreichung<br />
gewährleisten können. Die Hauptfrage hierbei ist, ob ohne <strong>die</strong> Entfaltung rechtlicher Bindungswirkungen<br />
durch alleinige Erarbeitung städtebaulicher Leitbilder oder <strong>die</strong> Durchführung von<br />
Machbarkeitsstu<strong>die</strong>n mittelfristig das Ziel einer resilienten Siedlungsentwässerung erreicht wird<br />
In dem Forschungsvorhaben KLIMANET (2010) wurden <strong>die</strong> folgenden Anforderungen an ein geeignetes<br />
Instrumentarium formuliert:<br />
� Integrativer Ansatz,<br />
� Langfristhorizont,<br />
� Einbindung relevanter Akteure,<br />
� Prozessgedanke.<br />
In der folgenden Tabelle werden <strong>die</strong> Vor- <strong>und</strong> Nachteile einer informellen Planung (Wasserplan) gegenüber<br />
der Umsetzung in einem verbindlichen Konzept (Abwasserbeseitigungskonzept, ABK) zusammengefasst.<br />
Tabelle 2: Instrumentarium, informelle Planung vs. verbindliche Konzepte<br />
Vorteile<br />
Nachteile<br />
Quelle: Siekmann <strong>und</strong> Benden, 2010<br />
Integration in<br />
Stadtentwicklungskonzept<br />
oder eigenständiger<br />
„Wasserplan“<br />
• Synergien mit anderen Schutz<strong>und</strong><br />
Anpassungsmaßnahmen<br />
• breite Akteursbeteiligung<br />
• Hohe Flexibilität (informell)<br />
• keine rechtliche Verbindlichkeit<br />
• STEK: Wasser <strong>als</strong> ein Belang<br />
„unter anderen“ (Abwägung)<br />
Integration in Abwasser- bzw.<br />
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept<br />
(ABK/NBK)<br />
• Rechtliche Bindungswirkung<br />
• kontinuierliche Fortschreibung<br />
& Monitoring<br />
• Integration aller Wasserbelange<br />
• Starke wasserwirtschaftliche<br />
Prägung (wenig Einbindung<br />
anderer Fachbereiche & Bürger)<br />
• Eingeschränkte Flexibilität<br />
(Rechtsrahmen)<br />
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