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Klimaanpassung als Herausforderung für die Regional- und - Klimzug

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KLIMZUG-Workingpaper<br />

tenmeeres sowie des Festlandsockels obliegt dem Bergamt Str<strong>als</strong><strong>und</strong> auf der Gr<strong>und</strong>lage des BBergG,<br />

welches sowohl in der Aufsuchung <strong>als</strong> auch in der Gewinnung mariner Sande Berücksichtigung findet.<br />

Vom ökologischen Standpunkt aus gesehen führt <strong>die</strong> Entnahme der Rohstoffe zu temporären Beeinträchtigungen<br />

der marinen Lebensräume, vor allem des Benthos. Gleichzeitig ist <strong>die</strong> Regenerationszeit<br />

der Zönosen von den jeweiligen Sedimentverhältnissen, von der Besiedlungsstruktur, von Hydrographie<br />

<strong>und</strong> Gewässerdynamik sowie von der Methodik der Entnahme abhängig. Das Benthos in der<br />

Ostsee regeneriert sehr schnell, wenn <strong>die</strong> Substratzusammensetzung erhalten bleibt. Das haben <strong>die</strong><br />

Untersuchungen an den Schürfflächen <strong>und</strong> begleitende Monitoringprogramme des Landes ergeben.<br />

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass <strong>die</strong> Abbaugebiete oft dicht an <strong>und</strong> auch zum Teil in Gebieten<br />

liegen, <strong>die</strong> eine große Bedeutung <strong>für</strong> das Ökosystem der Ostsee haben. Diese Nähe ist der Tatsache<br />

geschuldet, dass <strong>die</strong> <strong>für</strong> den Küstenschutz erforderlichen Grob- <strong>und</strong> Mittelsande im Umfeld pleistozäner<br />

Hügel liegen. Diese Untiefen <strong>und</strong> riffähnlichen Strukturen sind per Definition <strong>als</strong> FFH-<br />

Lebensraumtyp EU-code 1170 "Riff" ausgewiesen. Blöcke, Steine <strong>und</strong> Geröllfelder bilden außerdem<br />

<strong>die</strong> einzigen Hartsubstratareale an der südlichen Ostseeküste. Diese Hartsubstrate stellen den Lebensraum<br />

<strong>für</strong> Aufwuchsorganismen <strong>und</strong> Großalgen dar <strong>und</strong> <strong>die</strong>nen <strong>als</strong> Aufzucht- <strong>und</strong> Laichgebiet <strong>für</strong><br />

Kleinfische <strong>und</strong> kommerziell genutzte Arten wie zum Beispiel Hering <strong>und</strong> Hornhecht. Miesmuscheln,<br />

<strong>die</strong> sich an <strong>die</strong> Hartböden anheften <strong>und</strong> Bänke bilden, sind <strong>die</strong> Hauptnahrung der überwinternden<br />

Wasservögel aus dem gesamten Baltikum (RL-Aves-2009).<br />

Um <strong>die</strong>se Lebensräume zu schützen gibt es eine Reihe von Landes-, B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> EU-<br />

Naturschutzgesetzen (NatSchG-2010, BNatSchG-2009). Sie werden im Sinne eines Handlungsrahmens<br />

in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL-1992) zusammengefasst <strong>und</strong> <strong>die</strong>nen dem Aufbau<br />

des Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. Der Abbau von marinen Sedimenten ist auf Gr<strong>und</strong> <strong>die</strong>ser<br />

Gesetzeslage genehmigungspflichtig <strong>und</strong> muss langfristig geplant werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist es bei der<br />

Genehmigung nicht relevant, ob ein Projekt oder Plan direkt Flächen innerhalb des Natura 2000-<br />

Gebietes in Anspruch nimmt oder von außen auf das Gebiet einwirkt. Sind erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nicht mit Sicherheit auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung (RL-UVP-EU-1985, UVPG-EU-2010) durchgeführt werden. Die FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Basis der <strong>für</strong> das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele beziehungsweise<br />

Schutzzweck <strong>und</strong> der zugr<strong>und</strong>e gelegten Schutzgebietsverordnung (BfN-Habitat-Mare).<br />

Zentrale Frage ist, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-<br />

Gebiets in seinen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann.<br />

Um großräumige Veränderungen des Wasseraustauschs zu vermeiden, darf der Abbau von Rohstoffen<br />

nicht zu überregionalen hydromorphologischen Veränderungen führen. Diese Forderung betrifft<br />

vor allem „Kammlagen“ solcher Gebiete, <strong>die</strong> den Wasseraustausch zwischen zwei Becken limitieren<br />

<strong>und</strong> damit den vorherrschenden Salzgehalt <strong>und</strong> Grad der Exposition bestimmen. Solche Gebiete sind<br />

zum Beispiel der Fehmarnbelt, <strong>die</strong> Kadetrinne <strong>und</strong> <strong>die</strong> Darßer Schwelle in der Ausschließlichen Wirtschaftszone.<br />

Im Hoheitsgebiet von Mecklenburg-Vorpommern stellen <strong>die</strong> Boddenrandschwellen der<br />

Wismarbucht <strong>und</strong> des Greifswalder Boddens solche Problemzonen dar.<br />

Das gemeinsame Interesse des Naturschutzes <strong>und</strong> der Fischerei einerseits <strong>und</strong> der bergbaubetreibenden<br />

Industrie <strong>und</strong> deren Abnehmern andererseits, führt zu Nutzungskonflikten (siehe Abbildung 2).<br />

Bei den durchaus kontrovers geführten Abwägungs- <strong>und</strong> Abstimmungsprozessen zur Erschließung<br />

<strong>und</strong> Nutzung der Rohstoffquellen <strong>für</strong> den Küstenschutz konkurrieren naturschutzfachliche Standpunkte<br />

auf der einen Seite mit dem prioritären Anspruch auf "Schutz <strong>für</strong> Leib <strong>und</strong> Leben" auf der anderen<br />

Seite.<br />

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