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Klimaanpassung als Herausforderung für die Regional- und - Klimzug

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KLIMZUG-Workingpaper<br />

Erhält eine geeignete Lagerstätte den Status eines Bewilligungsfeldes, so kann <strong>die</strong> Sedimentgewinnung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Maßnahmen an Küstenschutzanlagen (<strong>für</strong> relativ nahe liegende Küstenabschnitte) mit<br />

bergrechtlichen Betriebsplanverfahren in <strong>die</strong> Wege geleitet <strong>und</strong> durchgeführt werden. Dabei werden<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Sicherstellung eines umweltschonenden Abbaus verschiedene Faktoren berücksichtigt. In<br />

Mecklenburg-Vorpommern ist nur <strong>die</strong> oberflächennahe Entnahme von Rohstoffen erlaubt. Dabei sind<br />

<strong>die</strong> Abbautechnologie <strong>und</strong> -technik von Bedeutung. Der Abbau erfolgt hydraulisch mit Hilfe von Laderaumsaugspülbaggern<br />

mit einem ein bis drei Meter breiten Schleppkopf ausschließlich flächenhaft in<br />

Streifen bis in Tiefen von maximal 50 cm. Gleichzeitig darf nach dem Eingriff <strong>die</strong> Mächtigkeit des Sediments<br />

50 cm nicht unterschreiten. Um eine Regenerationszeit <strong>für</strong> benthische Lebensgemeinschaften<br />

von fünf Jahren zu ermöglichen, werden entsprechende Nutzungsintervalle eingehalten. Mit der Dokumentation<br />

ist der Abbau auf der Hauptbetriebsplanfläche eindeutig nachweisbar. Die bei der Baggerung<br />

entstandenen Rinnen auf dem Meeresboden ebnen sich durch Nivellierungsprozesse innerhalb<br />

weniger Jahre zum Teil komplett ein. Die biologische Wiederbesiedlung erfolgt aus den nicht abgebauten,<br />

höher liegenden Bereichen.<br />

4. Gesetzliche Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Regelungsbedarf<br />

Die rechtliche Situation zur Gewinnung mariner Kiese <strong>und</strong> Sande <strong>für</strong> den Küstenschutz ist durch verschiedene<br />

zum Teil parallele rechtliche Zuständigkeiten geprägt <strong>und</strong> regional stark differenziert. Unter<br />

Berücksichtigung aller Nutzungsinteressenten <strong>und</strong> Konfliktparteien sind <strong>die</strong> Zuständigkeiten vom<br />

kommunalen Bereich der landseitigen Uferzone über <strong>die</strong> vom B<strong>und</strong>esland Mecklenburg-Vorpommern<br />

verwaltete 12 Seemeilenzone bis hin zum B<strong>und</strong>, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bereiche der Ausschließlichen Wirtschaftszone<br />

(AWZ) zuständig ist, verteilt. Das bestehende nationale Rechts- <strong>und</strong> Verwaltungsgefüge<br />

wird zusätzlich mit Planungs-, Schutz- <strong>und</strong> Entwicklungszielen der EU belegt, <strong>die</strong> EU-rechtlich abgesichert<br />

<strong>und</strong> mit der naturschutzfachlichen Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esgesetzgebung Deutschlands umgesetzt<br />

werden. Dadurch hat sich in den letzten Jahren <strong>die</strong> Gesamtsituation zur Umsetzung von Planungs<strong>und</strong><br />

Nutzungszielen im Bereich der deutschen Ostsee insgesamt verkompliziert. Die zukünftige Nutzung<br />

von Naturraum <strong>und</strong> Ressourcen wird in den Verordnungen über <strong>die</strong> Raumordnung sowie dem<br />

Raumordnungsplan in der deutschen AWZ der Ostsee (ROP-OS-2009) <strong>und</strong> dem Landesraumentwicklungsprogramm<br />

(LEP-MV-2005) beschrieben <strong>und</strong> reguliert.<br />

In der AWZ der deutschen Ostsee findet momentan keine Rohstoffgewinnung statt <strong>und</strong> eine Wiederaufnahme<br />

der bis 1989 vorgenommenen Nutzung wird vorerst nicht angestrebt. Falls der Bedarf an<br />

Grob- <strong>und</strong> Mittelsanden zum Beispiel auf Gr<strong>und</strong> des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs von circa<br />

30 bis 90 cm steigen sollte, stehen in der AWZ umfangreiche Vorkommen zur Verfügung. Dem gegenüber<br />

werden ein Großteil der marinen Lagerstätten Mecklenburg-Vorpommerns <strong>für</strong> Strandaufspülungen<br />

<strong>und</strong> Deichbau im Rahmen des Küstenschutzes genutzt. Entlang der Küste befinden sich <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong>se Zwecke zahlreiche Vorbehalts- <strong>und</strong> Abbauflächen. Einige Lagerstätten, <strong>für</strong> <strong>die</strong> mittlerweile Bewilligungen<br />

vorliegen, sind demnach Vorranggebiete <strong>für</strong> <strong>die</strong> marine Rohstoffsicherung.<br />

Die Entnahme <strong>die</strong>ser marinen Rohstoffe des B<strong>und</strong>eslandes erfolgt ausschließlich aus Lagerstätten,<br />

<strong>die</strong> Bestandteil der Richtlinie marine Sandgewinnung <strong>für</strong> Küstenschutz (RL-MSK-1997) sind.<br />

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das StALU Mittleres Mecklenburg, ist Inhaber<br />

von Bewilligungen zur Gewinnung des Bodenschatzes Sand in gegenwärtig fünfzehn Bewilligungsfeldern<br />

nach § 8 B<strong>und</strong>esberggesetz (BBergG), <strong>für</strong> <strong>die</strong> in den kommenden Jahren bergrechtliche Planfeststellungsverfahren<br />

zur Zulassung von Rahmenbetriebsplänen angestrebt werden. Die Erteilung<br />

von Bergbauberechtigungen <strong>und</strong> Betriebsplanverfahren auf der Gr<strong>und</strong>lage von Aufsuchungen zur<br />

Gewinnung von marinen Sedimenten im Bereich des zu Mecklenburg-Vorpommern gehörigen Küs-<br />

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