Klimaanpassung als Herausforderung für die Regional- und - Klimzug
Klimaanpassung als Herausforderung für die Regional- und - Klimzug
Klimaanpassung als Herausforderung für die Regional- und - Klimzug
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
KLIMZUG-Workingpaper<br />
Erhält eine geeignete Lagerstätte den Status eines Bewilligungsfeldes, so kann <strong>die</strong> Sedimentgewinnung<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Maßnahmen an Küstenschutzanlagen (<strong>für</strong> relativ nahe liegende Küstenabschnitte) mit<br />
bergrechtlichen Betriebsplanverfahren in <strong>die</strong> Wege geleitet <strong>und</strong> durchgeführt werden. Dabei werden<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Sicherstellung eines umweltschonenden Abbaus verschiedene Faktoren berücksichtigt. In<br />
Mecklenburg-Vorpommern ist nur <strong>die</strong> oberflächennahe Entnahme von Rohstoffen erlaubt. Dabei sind<br />
<strong>die</strong> Abbautechnologie <strong>und</strong> -technik von Bedeutung. Der Abbau erfolgt hydraulisch mit Hilfe von Laderaumsaugspülbaggern<br />
mit einem ein bis drei Meter breiten Schleppkopf ausschließlich flächenhaft in<br />
Streifen bis in Tiefen von maximal 50 cm. Gleichzeitig darf nach dem Eingriff <strong>die</strong> Mächtigkeit des Sediments<br />
50 cm nicht unterschreiten. Um eine Regenerationszeit <strong>für</strong> benthische Lebensgemeinschaften<br />
von fünf Jahren zu ermöglichen, werden entsprechende Nutzungsintervalle eingehalten. Mit der Dokumentation<br />
ist der Abbau auf der Hauptbetriebsplanfläche eindeutig nachweisbar. Die bei der Baggerung<br />
entstandenen Rinnen auf dem Meeresboden ebnen sich durch Nivellierungsprozesse innerhalb<br />
weniger Jahre zum Teil komplett ein. Die biologische Wiederbesiedlung erfolgt aus den nicht abgebauten,<br />
höher liegenden Bereichen.<br />
4. Gesetzliche Rahmenbedingungen <strong>und</strong> Regelungsbedarf<br />
Die rechtliche Situation zur Gewinnung mariner Kiese <strong>und</strong> Sande <strong>für</strong> den Küstenschutz ist durch verschiedene<br />
zum Teil parallele rechtliche Zuständigkeiten geprägt <strong>und</strong> regional stark differenziert. Unter<br />
Berücksichtigung aller Nutzungsinteressenten <strong>und</strong> Konfliktparteien sind <strong>die</strong> Zuständigkeiten vom<br />
kommunalen Bereich der landseitigen Uferzone über <strong>die</strong> vom B<strong>und</strong>esland Mecklenburg-Vorpommern<br />
verwaltete 12 Seemeilenzone bis hin zum B<strong>und</strong>, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bereiche der Ausschließlichen Wirtschaftszone<br />
(AWZ) zuständig ist, verteilt. Das bestehende nationale Rechts- <strong>und</strong> Verwaltungsgefüge<br />
wird zusätzlich mit Planungs-, Schutz- <strong>und</strong> Entwicklungszielen der EU belegt, <strong>die</strong> EU-rechtlich abgesichert<br />
<strong>und</strong> mit der naturschutzfachlichen Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esgesetzgebung Deutschlands umgesetzt<br />
werden. Dadurch hat sich in den letzten Jahren <strong>die</strong> Gesamtsituation zur Umsetzung von Planungs<strong>und</strong><br />
Nutzungszielen im Bereich der deutschen Ostsee insgesamt verkompliziert. Die zukünftige Nutzung<br />
von Naturraum <strong>und</strong> Ressourcen wird in den Verordnungen über <strong>die</strong> Raumordnung sowie dem<br />
Raumordnungsplan in der deutschen AWZ der Ostsee (ROP-OS-2009) <strong>und</strong> dem Landesraumentwicklungsprogramm<br />
(LEP-MV-2005) beschrieben <strong>und</strong> reguliert.<br />
In der AWZ der deutschen Ostsee findet momentan keine Rohstoffgewinnung statt <strong>und</strong> eine Wiederaufnahme<br />
der bis 1989 vorgenommenen Nutzung wird vorerst nicht angestrebt. Falls der Bedarf an<br />
Grob- <strong>und</strong> Mittelsanden zum Beispiel auf Gr<strong>und</strong> des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs von circa<br />
30 bis 90 cm steigen sollte, stehen in der AWZ umfangreiche Vorkommen zur Verfügung. Dem gegenüber<br />
werden ein Großteil der marinen Lagerstätten Mecklenburg-Vorpommerns <strong>für</strong> Strandaufspülungen<br />
<strong>und</strong> Deichbau im Rahmen des Küstenschutzes genutzt. Entlang der Küste befinden sich <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong>se Zwecke zahlreiche Vorbehalts- <strong>und</strong> Abbauflächen. Einige Lagerstätten, <strong>für</strong> <strong>die</strong> mittlerweile Bewilligungen<br />
vorliegen, sind demnach Vorranggebiete <strong>für</strong> <strong>die</strong> marine Rohstoffsicherung.<br />
Die Entnahme <strong>die</strong>ser marinen Rohstoffe des B<strong>und</strong>eslandes erfolgt ausschließlich aus Lagerstätten,<br />
<strong>die</strong> Bestandteil der Richtlinie marine Sandgewinnung <strong>für</strong> Küstenschutz (RL-MSK-1997) sind.<br />
Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das StALU Mittleres Mecklenburg, ist Inhaber<br />
von Bewilligungen zur Gewinnung des Bodenschatzes Sand in gegenwärtig fünfzehn Bewilligungsfeldern<br />
nach § 8 B<strong>und</strong>esberggesetz (BBergG), <strong>für</strong> <strong>die</strong> in den kommenden Jahren bergrechtliche Planfeststellungsverfahren<br />
zur Zulassung von Rahmenbetriebsplänen angestrebt werden. Die Erteilung<br />
von Bergbauberechtigungen <strong>und</strong> Betriebsplanverfahren auf der Gr<strong>und</strong>lage von Aufsuchungen zur<br />
Gewinnung von marinen Sedimenten im Bereich des zu Mecklenburg-Vorpommern gehörigen Küs-<br />
113