01.12.2012 Aufrufe

Klimaanpassung als Herausforderung für die Regional- und - Klimzug

Klimaanpassung als Herausforderung für die Regional- und - Klimzug

Klimaanpassung als Herausforderung für die Regional- und - Klimzug

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

KLIMZUG-Workingpaper<br />

resultiert. Aus der Multiplikation der reduzierten Versagenssicherheiten des Küstenschutzsystems mit<br />

den gestiegenen potenziellen Folgeschäden im Deichhinterland ergibt sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> zugr<strong>und</strong>e gelegten<br />

Klimawandelbedingungen ein deutlich erhöhtes Sturmflutschadensrisiko in den Küstenbereichen (vgl.<br />

Wittig et al., 2007; Brencher et al., 2007).<br />

3. Wie wird der Klimawandel vom Küstenschutz berücksichtigt?<br />

Der Küstenschutz ist in der Metropolregion Bremen-Oldenburg von existenzieller Bedeutung <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Sicherung des küstennahen Siedlungs-, Wirtschafts- <strong>und</strong> Kulturraums <strong>und</strong> damit <strong>für</strong> das Leben <strong>und</strong><br />

Wirtschaften in <strong>die</strong>ser Region. Die beiden Generalpläne Küstenschutz Niedersachsen/Bremen<br />

(NLWKN, 2007) <strong>und</strong> Ostfriesische Inseln (NLWKN, 2010) bilden <strong>die</strong> zentralen Planungsdokumente<br />

des Küstenschutzes in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen. In ihnen sind <strong>die</strong> Ziele, <strong>die</strong> notwendigen Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> der Finanzbedarf des Küsten- <strong>und</strong> Inselschutzes zusammengestellt sowie festgelegt,<br />

dass <strong>die</strong> Sollhöhen der Küstenschutzanlagen alle zehn Jahre überprüft werden müssen (NLWKN,<br />

2010). Bei der Neufassung der Generalpläne in 2007 (<strong>für</strong> das Festland) <strong>und</strong> 2010 (<strong>für</strong> <strong>die</strong> Ostfriesischen<br />

Inseln) haben sich <strong>die</strong> zuständigen Fachbehörden der Länder dazu entschlossen, nicht nur wie<br />

bisher schon den sogenannten säkularen, sondern zusätzlich den erwarteten klimawandelbedingt<br />

beschleunigten Meeresspiegelanstieg bei der Bemessung der Deichhöhen zu berücksichtigen.<br />

Es gelten seit Juli 2007 folgende Regelungen (NLWKN, 2007; NLWKN, 2010): Bei der Ermittlung des<br />

Bemessungswasserstandes <strong>für</strong> Küstenschutzbauwerke wird <strong>als</strong> Vorsorgemaß ein Zuschlag von insgesamt<br />

50 cm berücksichtigt, der sich zusammensetzt aus 25 cm <strong>für</strong> den säkularen Meeresspiegelanstieg<br />

<strong>und</strong> zusätzlichen 25 cm „Klimawandelzuschlag“. Zudem sollen Küstenschutzbauwerke statisch<br />

so ausgelegt werden, dass sie erforderlichenfalls nachträglich um r<strong>und</strong> einen Meter erhöht werden<br />

können. In Verbindung mit dem oben genannten Vorsorgemaß beinhalten <strong>die</strong> beiden Generalpläne<br />

folglich <strong>die</strong> Möglichkeit, auf einen Anstieg der Sturmflutwasserstände von insgesamt r<strong>und</strong> 150 cm zu<br />

reagieren (Schuchardt et al., 2011).<br />

Ein Vergleich des oben genannten Vorsorgemaßes <strong>und</strong> der Reservevorhaltung <strong>für</strong> nachträgliche Erhöhungen<br />

der Küstenschutzbauwerke mit den in den “nordwest2050“-Klimaszenarien festgelegten<br />

Werten <strong>für</strong> den Anstieg der Sturmflutwasserstände zeigt folgendes Bild: Während der <strong>für</strong> das 2050-<br />

Szenario festgelegte mittlere Wert des Sturmflutwasserstandanstiegs (+43 cm) noch mit dem Bemessungsvorsorgemaß<br />

von 50 cm aufgefangen werden kann, muss <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewältigung der oberen<br />

Spannweitenbereiche des 2050-Szenarios (+111 cm) bereits <strong>die</strong> oben genannte Reserve <strong>für</strong> eine<br />

nachträgliche Erhöhung der Küstenschutzbauwerke von einem Meter in Anspruch genommen werden.<br />

Insgesamt ist bis zur Mitte des 21. Jahrh<strong>und</strong>erts mittels Vorsorgemaß <strong>und</strong> Reservevorhaltung aber <strong>die</strong><br />

gesamte Spannweite des zu erwartenden Anstiegs der Sturmflutwasserstände zu bewältigen. Ein<br />

anderes Bild ergibt sich dagegen <strong>für</strong> das 2085-Szenario: Hier wird bereits <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bewältigung des<br />

mittleren Sturmflutwasserstandanstiegs (+90 cm) <strong>die</strong> Reservevorhaltung <strong>für</strong> eine nachträgliche Erhöhung<br />

der Küstenschutzbauwerke erforderlich. Die oberen Bereiche der Spannweiten des zu erwartenden<br />

Anstiegs der Sturmflutwasserstände (+216 cm) können dagegen auch über <strong>die</strong> volle Ausnutzung<br />

der Baureserve nicht abgedeckt werden. Je nachdem wie stark der Anstieg der Sturmflutwasserstände<br />

bis zum Ende des 21. Jahrh<strong>und</strong>erts ausfällt, können <strong>als</strong>o durchaus weitere Zuschläge auf <strong>die</strong> Bemessungshöhen<br />

<strong>und</strong> zusätzliche Ausbauten der Küstenschutzbauwerke notwendig werden<br />

(Schuchardt et al., 2011).<br />

101

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!