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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267576 Kar/-Klaus Webermark die Belagerung abgebrochen. Am 22. März/1. Apri/1606 kam es zu einem Vertrag,auf Grund dessen Heinrich Julius die Belagerung auch förmlich aufhob, währendder Rat eine Paritions-, eine Absichtserklärung, abgab, die im Sinne des Herzogsauszufüllen, von den Herren wohl ernsthaft nie beabsichtigt gewesen war l2 •In diesen Monaten wurden die Generalstaaten erstmalig mit dem Konflikt konfrontiert.Der Herzog von <strong>Braunschweig</strong> hatte in einem Schreiben vom 19./29. Dezember1605 gebeten, dem in ihren Diensten stehenden Grafen Ernst Casimir vonNassau-Dietz l3 zu erlauben, für zwei bis drei Monate in seine Dienste zu treten 14. Ineinem direkten Schreiben an den Grafen, welches dieser den Staaten zur Kenntnisgab, hatte der Herzog seine Wünsche präzisiert. Da der Graf als tüchtiger Mann bekanntsei, wolle er ihn als General der Reiterei anwerben; er solle möglichst jemandenmitbringen, der den Befehl über die Artillerie übernehmen könne und noch einigemineurmeesters unnd galeriemakers. Sie alle sollten für sechs bis acht Wochen bei derBelagerung der Stadt <strong>Braunschweig</strong>, mit der er, der Herzog, Schwierigkeiten habe,Dienst tun. Beide Briefe behandelten die Generalstaaten in ihren Sitzungen Mitte undEnde Januar 1606, wollten wegen der Brisanz allerdings zunächst mit Moritz vonOranien und dem Rat der Staaten Rücksprache nehmen 15.Die Generalstaaten befanden sich in einer äußerst mißlichen Lage. Noch war derKrieg mit Spanien nicht beendet, und die Staaten waren auf das Wohlwollen und dieHilfe jedes einzelnen Reichsfürsten angewiesen. Der <strong>Braunschweig</strong>er Herzog gehörtezu den einflußreichsten im Reich, der zudem, obwohl Protestant, die Sympathie KaiserRudolf 11. in Prag genoß, zu dessen engsten Beratern er gegen Ende seines Lebenszählte. Überdies war Christian IV" König von Dänemark, des Herzogs Schwager, dessenSchwester wiederum Gemahlin Jakobs I. von England war. Doch auch sehr handfesteGründe mußten bedacht werden. Als Territorialherr konnte er den niederländischenHandel mit dem Osten Europas durch Zollerhebungen, Handelsembargos oderDurchzugsverbote empfindlich stören. Auch waren die Generalstaaten auf die Einwilligungdes Herzogs, wie die aller protestantischen Fürsten, bei den für sie so notwendigenTruppenwerbungen oder deren Durchzugserlaubnis angewiesen 16.Ein abschlägiger Bescheid konnte also das Verhältnis zwischen Generalstaaten undHerzog und die Einstellung der genannten Herrscher zu ihrem Freiheitskampf erheblichbelasten. - Andrerseits galten viele der angeführten Punkte auch für das Verhältniszu den Hansestädten. Sie waren die finanziell stärkeren Partner und trotz allerKonkurrenz diejenigen, die für Freiheit und Sicherheit der Handelswege wenn erforderlichauch mit Waffengewalt eintraten. Wichtiger war vielleicht, daß sie, die im12 Siehe dazu SPIESS, S. 142-161; Gustav HAssEBRAuK, Herzog Heinrich Julius und die Stadt Bmunschweig,in: Jb. des Geschichtsvercins für das Hzgtm Bs. 9 (1910), S. 62-108, hier S. 96 ff.13 Ernst Casimir, Graf zu Nassau-Dietz, 1573-1632, Vetter von Moritz von Oranien. 1607 zum Feldmarschallder Generalstaaten ernannt, ab 1620 Statthalter von Friesland und Groningen. Einer derStammväter des heutigen Hauses Omnien.14 Aiigemeen Rijksarchicf s'-Gravenhage (AR.A.), Staten Generaal (S.G.) 5984, v. IIJ./29. 12. 1605.15 AR.A Resolutionen (Res.S.G.) v. 9./19. und 21./31. 1. 1606.16 Siehe z. B. StAWf, 1 Alt 6, Nr 121: Antrag der S.G. v. 13./23.1. 1599; AR.A. S.G. 5984 v.14.6./24.6. 1604: Unterrichtung der Fürsten über Werbung; S.G. 4783 v. 3.113. 7. 1604: Verbot desHerzogs zur Werbung in seinen Territorien.

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