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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042675Die Generalstaaten und der <strong>Braunschweig</strong>erKonflikt zu Beginn des 17. JahrhundertsvonKarl-Klaus WeberI.In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts waren die Generalstaaten 1 zum militärisch,wirtschaftlich und geistig führenden Land unseres Kontinents aufgestiegen, dessengestalterischer Einfluß ganz Europa erfaßte 2 • Bereits der 1609 geschlossene Waffenstillstandmit Spanien hatte die junge Republik zu einem international anerkanntenPartner gemacht, der bei den großen politischen Auseinandersetzungen nicht mehrwegzudenken war. Sehr schnell war sie zum Zentrum des protestantischen Widerstandesgegen die katholische Front geworden und sprang tatkräftig mit Geld undTruppen dort ein, wo es galt, eine antikatholische Koalitionsbildung zu fördern oderFrieden zu vermitteln. Doch nie verlor sie das für sie naheliegendste Ziel aus den Augen,die eigene Freiheit und Unabhängigkeit zu wahren und zu mehren 3 •Die Jahre des Waffenstillstandes hatten für die staatischen Provinzen eine wirtschaftlicheExpansion und Vermehrung des Wohlstandes gebracht, die nicht zuletztfür den Ausbau der militärischen Verteidigungskraft genutzt wurden, so daß sie schonbald als mächtige Bundesgenossen erwünscht oder als gefährlicher Feind gefürchtetwaren; stets suchten sie jedoch nach Möglichkeiten, bindende Verpflichtungen zu vermeidenoder den in Neutralität verharrenden deutschen Fürsten Anlaß zu einem Sinneswandclzu geben. Da nach Ablauf der Waffenstillstandsfrist mit dem Wiederaufflammender Kämpfe zu rechnen war, wurde für sie eine aktive Bündnispolitik zurÜberlebensfrage.Im Reich hatte sich das Fehlen einer zentralen Macht, die Lähmung der Reichsorganeund die Verschärfung der politisch-konfessionelIen Auseinandersetzungen insbesonderefür die Städte zu einer ernsten Bedrohung ihrer städtischen Freiheiten ent-I Generalstaaten, nieder!. Staten Generaal, nannten sich die sieben Provim.en, die sich in der Union vonUtrecht zusammengeschlossen hatten. Diesen Namen führte seit 1576 auch ihre Versammlung derGeneralstände, das entscheidende Regierungsorgan. Das zweite Organ war der Raad van Staten. ZurKompetenzverteilung siehe A. Th. VAN DEuRsEN, De Raad van Staten en de Generaliteit(1560-1606), in: Bijdragen voor de Geschiedenis der Ncderlanden 19 (1964).2 Siehe dazu Gerhard OESTREICII, Politischer Neustoizismus und Niederländische Bewegung in Europaund Brandenburg-Preulkn (1965), in: Walther HUBATscH (Hg.), Absolutismus, Darmstadt 1988(Wege der Forschung 314); S. 361-435, hier S. 402ff.3 Siehe dazu Horst LADEMACH~:R, Geschichte der Niederlande, Darmstadt 1983, S. 135 ff.

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