12.07.2015 Aufrufe

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042675Die zweite <strong>Braunschweig</strong>- Wolfenhüttelsche Klosterordnung 71Wenn aber unser probst zu Woltingroda rechnung thut, sollen obgemelte unsereprobste zu Dorstadt undt Heiningen neben obgesatztem unserm kuchenschreiber diesclbigeneinnehmen.Von den probsten, so uff der andern seiten Wulffenbuttell nach <strong>Braunschweig</strong> gelegen.Sollen unsere probste zu Stedterburg undt Lambspring neben unserm cammerschreiberJohan Lautitz von den dieses orts gelegenen undt hiervor namgemachtendostern rechnung einnehmen.Wenn aber unser probst zu Stedterburg rechnet, sollen darbey sein unser probst zuUnser Lieben Frawenberg vor Hclmstedt, unser probst zum Lambspring undt obgemelterunser cammerschreiber.[fol. lOr] Wenn aber unser probst zum Lambspring rechnet, sollen darbey sein unserprobst zu Unser Lieben Frawenberg vor Helmstedt, unser probst zu Stedterburgundt obgemelter unser cammerschreiber.So baldt dann angeregte rechnungen von allen dreyen theilen eingenohmen, sollendiejenigen, so die rechnungen von den abten eingenohmen gen Ritterßhausen, dieaber die rechnungen von den jungfrawen döste rn nachm Hartze gesessen empfangengen Woltingroda, die aber uff der seiten nach unser stadt <strong>Braunschweig</strong> gelegen genStedterburgk sich uff einen gewissen tag betagen, die rechnungen undt, was fur mängelan einem jeden doster befunden undt ingekommen, mit vI eis verzeichnen, ihr räthlichesbedencken daruff schriftlich vorfassen undt unß, wen sie undt ein jeder theil darmitfertig, solches vermelden. Wollen wir sie alle drey theil uff unterschiedliche tage zubescheiden undt bericht von ihnen in beysein etzlicher der unsern, so wir darbey habenwollen, [fol. lOv] wie sie die rechnungen undt alle ding uff den döstern befunden, anzuhörenundt uns darauf alsdan weiter mit gnaden vernehmen zu lassen wissen.Welches alles wir obgemelten unsern döstern, sich sambt undt sonderlich hiernachhaben zu richten, gnediger meinung nicht wolten vorhalten undt sie thun an diesemallen unser zuverlessige gefällige meinung in gnaden zuerkennen.Haben auch diesen brief, deren einer einem jeden unseren doster zugestelt werdensoll, mit aigner handt unterschrieben undt unser fürstliches secret hinfur uffs spatiumdrucken lassen.Geschehen undt geben in der Heinrichstadt bey unser vhestung Wolffenbuttel, den 9.Januarii im jahr nach Christi geburt eintausentfunfhundert undt dreyundtsiebentzig.(L.S.)Julius H(ertzog) z(u) B(raunschweig) u(ndt) L(uneburgk)m(anu) p(ropria) s(ubscripsi)67Nicolaus Sellneccerus D.Timotheus Kirchnerus D.Ludovicus Gallus M.67 Unter der eigenhändigen Unterschrift von Julius befindet sich das Handzeichen in Form eines Pfeiles.Hs.1.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!