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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267568 Uwe Ohainskidacht sein wirdet, das alle mal der abgang undt zuwachs eines jeden, nichts außbescheiden,mit vleis gezeichnet undt aufgeschrieben werde.13. So wollen wir auch mit gnaden begert haben, das ein jeder abt fur sich selbst undtdurch ihre schreiber undt vögte vleissige undt gute, richtige rechnung halten undt haltenlassen, auch gute uffachtung uff den ackerbaw undt alles anders, nichts außgeschlossen,auch uff kuchen, keller, braw-, back- undt molckenhaus haben, damit denclöstern nichts vorseumet undt alle ding richtig zugehen undt nichts zur ungebuhr verschlemmetwerden möge. Also das sie auch, in massen die pröbste, richtige rechnunguffTrinitatis wie vorgemeldet thun, die register duppelt eingeben undt eins bey einemjeden closter durch den abt sowol auch probsten, domina undt schefferin unterschriebenundt vorsiegelt alle jahr behalten mögen.[fol. 6r] So wollen wir mit gnaden auch, das unsere abte, was sie an korn zu vorkaufenhaben, solches zum aller tewersten vorkaufen undt vorsagen 62 , wohin undtwem sie es vorkauft haben, auch wie tewr, zu register bringen.14. Das auch uff allen undt jeden unsern clöstern vorzeichnet werde, waß fur gesindeuff den clöstern gehalten, gespeiset undt besoldet, auch wie mit ihnen der cost, besoldungundt anders auch wegen der kruge gehandelt wirdet undt uff wie lange zeyt.Undt dahin beflissen, das ehrlich, thugentlich gesinde undt keine böse, vordcchtige,leichtfertige leuthe in unsern clöstern zu dienern undt dienerinnen angenohmen, auchkein böse noch ergerlich leben bey vormeidtung unserer höchsten ungnade geduldetundt gelitten werde.15. Do auch jemandts unserer abte undt probste mit einem oder dem andern in stedtenoder dorfern an bawleuten contracte schlössen undt macheten, begeren wir [fol.6v] genedig, das sie daruber eine sonderliche registratur undt vorzeichnus in einembuch halten undt in zeyt der rechnung mit ubergeben, damit zu sehen, wie die clöstergebessert undt gefahren worden.16. Begeren wir auch gnedig, sie die verordnung sambtlich thun wollen, das kein hoffmeisteroder wagenknecht sein korn, so ihme järlichs zu lohne gegeben undt von unsemclostern gegönnet wirdet, ins closter weder im strohe noch auch sonsten fureoder bringe, sondern dasselbe ausserhalb dem closter lege, damit kein dost er dardurch,wie wol ehr geschehen, beschweret werde.17. Damit auch wir wissen mögen, was järlichs uff eines jeden closters haushaltungundt kuchen ufgehet undt was uff eine jede person geordnet undt geschlachtet wirdet,so bege ren wir gnedig, ein jeder abt undt probst därlich zu register bringen wolle, wasjärlichs an kom, rindern, ochsen, schweinen, kuhen, hemeln, hunern, eyern, gen sen,fischen, bier, wein, hopfen, saltz, butter, kese undt maltz auch holtz, nichts außgeschlossen,es werde aus des [fol. 7r] dosters vorrat genohmen oder in gekauft, uffgehe.18. Begeren undt wollen wir auch, das so genaw, als immer geschehen kan, haußgehaltenwerde undt daß sich unsere abte undt probste der ubrigen gastung undt vielengäste undt herbergierens, sonderlich dero, so unsere diener nicht sein undt unsernschriftlichen schein, inmassen weilandt unser freundtlicher lieber herr undt vatter62 Und! vorsagen fehlt in den anderen Hss.; danach ein überflüssiges und! in Hs. 1.

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