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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>64 Uwe Ohainskidung mit der Visitationsinstruktion vom 17. Januar 1573 (Niedersächsisches StaatsarchivWolfenbüttel 41 Alt. Fb. 1 Nr. 471) ist im Bezug auf die Fehldatierungen nichtherzustellen. Da es sich bei Handschrift 1 um das einzige aufgefundene vollzogeneStück handelt, übernehme ich dessen Datierung.Für den Druck wurde Handschrift 1 zu Grunde gelegt und die hier wiedergegebeneFoliierung ist die dieser Handschrift. Abweichungen der anderen fünf Handschriftensind nur im Ausnahmefall notiert, da es sich zumeist um rein orthographische (häufigerz. B. th statt t, uf statt uff etc.) oder regelmäßige dialektal bestimmte Varianten(z. B. ver- statt vor-) handelt, die keine inhaltliche Relevanz besitzen.Die Edition folgt den Richtlinien zur Edition landesgeschichtlicher Quellen 46 • Abweichenddavon werden hier sach- und textkritische Anmerkungen auf Grund ihrergeringen Anzahl nicht unterschieden.Furstlich <strong>Braunschweig</strong>ische Closterordnung uffgerichtet anno 1573 47Unser von Gottes gnaden Julii hertzogen tzu <strong>Braunschweig</strong> undt Luneburgk etc. verordnung,wie undt welcher gestalt ein abt undt ein probst den andern neben unsermkuchenschreiber auch futtermeister undt lieben getrewen Brandt Brendecken undtGeorgen Gossell in gantzen unserm furstenthumb uff dies drey48 undt siebentzigstejahr umb die zeyt, wan wir unsere ambtheuser visitiren lassen, visitiren undt es angeregtenunsern clöstern zu uffnahm, gedey undt wolfart, auch ihnen selbst zu nutz, guthemundt bestem uff der visitation voriger unserer ihnen durch unsern probst zu Heiningen,cammersecretarien undt lieben getrewen Tobiassen Schönemeyer, zugestaltennottell nach gehalten werden soll.1. Erstlich begeren wir in gnaden undt wollen, das ein jeder abt undt probst deutlichundt unterschiedlich verzeichne undt ein erbregister mache, was zum doster an gerechtigkeitundt hoheit, wor sich die anfange, endige undt grentze, auch an dörffernundt dienstbam krugen undt verwantem, holtzungen, gutem, wiesen, weiden, deichen,fischereyen, [fo!. 1v] engem, hopffen-, baum- undt kuchen gärten, auch höfen,heusern undt saltzkoten in 49 stedten, nichts außgeschlossen, wie das nahmen habenmag, gehöre.2. Wieviel morgenzahl an acker in allen dreyen velden unterschiedlich vorhanden.3. Wieviel schock korn in die scheunen unterschiedlich vom closteracker undt zehenteneingeerndet sein:weitzenrogkengerstenhabernanlinsenwickenerbsenrubesamen.46 Hg. von Walter HUNEMEYER. Marburg/Köln 1978.47 In Hs. I nicht vorhanden; nach Hs. 4 [01. 159r hinzugesetzt.48 Davor gestrichen zukunftig Hs. 1 .., Die anderen Hss. ergänzen danach denhttp://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042675

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