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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267562 Uwe Ohainskibei Julius ist zu diesem Zeitpunkt auch sein Hofprediger und Beichtvater MagisterLudwig Hahne (Gallus)4o zu verordnen, der zu den Unterzeichnenden im Eschatokollgehörte. Andererseits bleiben die Pröpste und Äbte, die dem Herwg nicht so nahestanden, namentlich ungenannt.Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Klosterordnung trotz der Terminierungin der Einleitung auf das Jahr 1573, trotz der zahlreichen namentlichen Nennungenvon Personen, die eine schnelle Veraltung nach sich ziehen mußte, und trotz ihrernur handschriftlichen Überlieferung 41 tatsächlich umgesetzt wurde und dauerhaft gültigblieb. Ihre Umsetzung ist in der Arbeit von Adolf Brenneke und Albert Brauch 42detailliert beschrieben 43 und auch die insgesamt sechs von mir ermittelten Handschriften44 aus der gesamten Regierungszeit von Julius sprechen für eine dauerhafteFortgeltung. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß nach dem AnfallCalenbergs an WolfenbüUc1 im Jahre 1584 im Rahmen der dortigen Umorganisationder Klosterverwaltung und zur Vorbereitung der Generalvisitation von dem damit beauftragtenDr. Daniel Hoffmann am 16. November 1585 die Übersendung sowohl derKirchen- wie auch der Klosterordnung erbeten wurde, um diese den Klöstern aushändigenzu können 45 • Die Abschrift, die er erhielt, ist wahrscheinlich die unten angeführteHandschrift 5.v.Folgende sechs Handschriften der zweiten Kirchenordnung konnten ermittelt werden:Handschrift 1: Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel40 Slg. 541. Von HerzogJulius unterschriebene und besiegelte Reinschrift auf Papier. 6Doppelblätterin Kanzleiformat. Junge Foliierung: Blatt 1 als fol. 1a und BI. 2 bis 12 als fol. 1 -fol. 11 bezeichnet. Auf fol. llv mehrere Rückvermerke. Gleichzeitig (evtl. vonHerzog Julius?): Legi; von anderer Hand aus dem 16. Jh.: Klöster Ordnung; ausdem 17. Jh.: Nm. 11. Umschlagtitel19. Jh.: Kloster Visitations Ordnung. 9/11573.40 Der aus Schlitz in Oberhessen stammende Ludwig Hahne/Gallus war seit 1572 Hofprcdiger undBeichtvater von Herzog Julius in Wolfenbüttel. Er beteiligte sich an der Verschwörung der sogenanntcnGoldmacher und wurde 1575 u. a. wegen Falschmünzerei, die er in Hessen begangen haben sollte,inhaftiert; obwohl Julius bei ihm Milde walten ließ und ihn im Gegensatz zu den anderen Verschwörernnicht exekutieren lassen wollte, floh Hahne aus der Ilaft, wurde 1576 in Neustadt am Rübenbergeverhaftet und anschließend mit dem Schwert enthauptet. Vgl. zu ihm Johannes BESTE, Geschichte der<strong>Braunschweig</strong>ischen Landeskirche von der Reformation bis auf unsere Tage. Wolfenbüttel 1889,S. 119 ff. Zur Verschwörung bzw. zum Regiment der Goldmacher in Wolfenbüttcl vgl. KRuscH (wieAnm. 11) Teil 2 S. 56 ff.41 Unverständlich bleibt, warum diese Quelle trotz der bekannten Wichtigkeit und der häufigen Nennungkeine Aufnahme in das große Werk von SEHLING (wie Anm. 7) fand.42 Vgl. Anm. 15.43 Vgl. auch die Visitationsinstruktion vom 17. Januar 1573 (wie Anm. 10), die eine genaue Befolgungder Klosterordnung einschärfte... Davon übrigens bedauerlicherweise keine aus dem direkten Überlieferungszusammenhang eines Klosters;es ist aber nicht auszuschließen, daß noch weitere Textzeugen dcr Klosterordnung aufgefundenwerden .., HStAHann. Cal. Br. 21 Nr. 2226 BI. 5r-6v, hier Punkt 3 BI. 6r.

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