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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042675Die zweite <strong>Braunschweig</strong>- Wolfenbüttelsche Klosterordnung 571572 betroffen 11. Die Kirchenordnung von 1569 widmete den Männerklöstern einigeAbschnitte vor allem hinsichtlich der Klostcrschulen l2 ; für die Frauenklöster wurdeim gleichen Jahr eine spezielle Klosterordnung I3 geschaffen. Die erste Visitation, dieBestimmungen der Kirchenordnung und andere Maßnahmen 14 beschränkten sichhauptsächlich auf theologische Fragen, die 'Besserung' der geistlichen Zustände inden Instituten, die ja weiterhin als Ausbildungsstätten vor allem für die männliche Jugendund als Aufenthaltsorte für junge bzw. unverheiratete Frauen höheren Standes,sowie als Stätten des liturgischen Gebetes insbesondere für die Landesobrigkeit benötigtwurden. Das war aber nur die eine, die religiöse Seite der Klosterpolitik desHerzogs, deren Bedeutung man nicht unterschätzen sollte.Den Klöstern war jedoch auf der anderen Seite auch im Rahmen der Wirtschaftspolitikeine wichtige Rolle zugedacht. Ursprünglich beabsichtigte Julius, die Klösterzu zwingen, die Überschüsse, die diese vermeintlich erwirtschafteten, an die landesherrlicheKasse abzuführen. Obwohl der Herzog die Beaufsichtigung der Klöster ähnlichwie die Amts-, Berg- und Bausachen zu den "eigenen Kammersachen" zählte under sich diesen entsprechend intensiv und persönlich widmete, mußte er bald erkennen,daß sich seine Pläne nicht realisieren ließen 15; selbst Zahlungen für Pfarrer, Studentenund Tagungen des Konsistoriums waren nicht in der erwünschten Höhe beizubringen.Das lag zum einem daran, daß die Klöster zum überwiegenden Teil hoch verschuldet16 waren, und zum anderen daran, daß die Äbte und Pröpste zähen Widerstand leisteten,der zum Teil aus der finanziellen Lage resultierte, sich zum Teil aber auch gegendie Beschneidung ihrer eigenen Stellung richtete l7 •Ähnlich wie aueh in der von ihm so erfolgreich betriebenen Wirtschaftspolitik fürsein Territorium 18 ergriff der Herzog deshalb energische Maßnahmen 19 , den Schul-11 Vgl. Friedrich SPANUTH, Die Protokolle der Visitation der Frauenklöster des <strong>Braunschweig</strong>isch-WolfenbüttelschenLandes im Jahre 1568. In: JbGesNdSächsKiG 51 (1953), S. 118-127 und BrunoKRUSCII, Die Entwicklung der Herzogl. ßraunschweigischen Centralbehörde, Canzlci, Hofgericht undConsistorium bis zum J. 1584. In: ZHistVNdSachs. Jg. 1893, S. 201-315 und Jg. 1894, S.39-179,hier S. 127.12 Vgl. SEHLING (wie Anm. 7) S. 244 ff. und WANDERSLEB (wie Anm. 10) S. 29 f.13 Gedruckt bei SEHLING (wie Anm. 7) S. 281 ff.14 Vgl. die Hinweise zur neuen Einkleidung der Nonnen und zur Einschärfung der gottesdienstlichenPflichten bei Kurt KRONENRFRG, Die Reformation im Lande <strong>Braunschweig</strong>, in: Vier Jahrhunderte LutherischeLandeskirche in <strong>Braunschweig</strong>. Wolfenbüttel1968, S. 9-32, hier S. 30. Im Jahr 1572 wurdendie Klöster mit neuen, lutherischen Büchern versehen; alte "papistische" Bücher waren an die herzogliche<strong>Bibliothek</strong> abzugeben. Vgl. Uwe OUAINSKI, Der Bücherkauf für die Klöster des Herzogtums<strong>Braunschweig</strong>-Wolfenbüttel im Sommer 1572. In: HildesheimerJb. 67 (1995), S. 329-336.15 Vgl. dazu und für das folgende die wohl eindringlichste Darstellung von Julius' Klosterpolitik beiAdolf BRENNEKE und Albert BRAUCH, Die calenbergischen Klöster unter Wolfenbüttler Herrschaft1584-1634. (VeröffHistKommNdSachs. XII, 2). Göttingen 1956, S. 17 ff. Vgl. auch KRUSCH (wieAnm. 11) Teil 2 S. 123 ff.16 Vgl. BRENNEKE/BRAucH (wie Anm. 15) S. 27.17 Vgl. zum Schuldenstand der Klöster BRENNEKE/BRAucH (wie Anm. 15) S. 39. Auch aus anderen Ständenwar Widerstand gegen die Klosterpolitik zu vernehmen. So wurde Julius 1570 auf dem Landtag inSalzdahlum vorgeworfen, er wolle aus den Klöstern ein Desolat machen. Vgl. Albert BRAUCH, DieWolfenbüttler Periode der calenbergischen Klöster. In: BsJb. 40 (1959), S. 136-143, hier S. 138.18 Als Julius 1589 verstarb, hinterließ er seinem Nachfolger nicht nur ein schuldenfreies Land, sondernzugleich auch die für ein frühneuzeitliches Territorium gewaltige Summe von 700 000 Talern. Vgl.

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