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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042675Die zweite <strong>Braunschweig</strong>-WolfenbüttelscheKlosterordnung vom 9. Januar 1573Einleitung und EditionvonUwe OhainskiI.Das Fürstentum <strong>Braunschweig</strong>-Wolfenbüttel war beim Tode Herzog Heinrichs desJüngeren am 11. 06. 1568 das letzte der welfischen Herzogtümer!, in dem sich nochalle Untertanen in Gottesdienst und Sakramentempfang nach den Gebräuchen derkatholischen Kirche zu richten hatten. Erst mit dem Amtsantritt seines Sohnes Julius,der spätestens seit den fünfziger Jahren 2 dem neuen Bekenntnis anhing, konnte auchin <strong>Braunschweig</strong>-Wolfenbüttd die Reformation offen Einzug halten 3 • Aus der Überzeugung,"daß es Aufgabe einer christlichen Obrigkeit sei, für das geistliche und weltlicheWohl der anvertrauten Untertanen zu sorgen"4, leitete Julius für sich das RechtI Vgl. dazu allgemein Hans-Walter KRUMWIEDE, Geschichte der evangelischen Kirche von der Reformationbis 1803. In: Hans PATZE (Hg.), Geschichte Niedersachsens III, 2. (VeröffHistKommNdSachs.XXXVI, 3,1). Hildesheim 1983, S. 1-216, besonders S. 28 ff. und 102 ff.; DERs., KirchengeschichteNiedersachsens (1). Göttingen 1995, S. 130 ff.2 Wann genau Julius ein Anhänger der Reformation wurde, ist unbekannt. Bereits während seiner Studienzeitscheint er in Kontakt mit der protestantischen Lehre gekommen zu sein und er übernahmderen Positionen nach und nach; offen sichtbar wird seine Hinwendung zur neuen Lehre spätestens1558, als er die österliche Abendmahlsfeier mit seinem Vater nach altkirchlichem Ritus verweigerteund vor seinem Vater zeitweilig nach Küstrin fliehen mußte. Vgl. Horst RELLER, Die Auseinandersetzungzwischen Herzog Heinrich d. J. und Herzog Julius von ßraunschweig-Lüneburg in den Jahren1553-1568. In: BsJb. 67 (1969), S. 91-106, hier S. 92 f.; Christa GRAEFE, Herzog Julius zu <strong>Braunschweig</strong>-Lüneburg- ein norddeutscher protestantischer Landesherr des 16. Jahrhunderts. In: STAATS­KLUGHEIT und Frömmigkeit. Herzog Julius zu <strong>Braunschweig</strong>-Lüneburg, ein norddeutscher Landesherrdes 16. Jahrhunderts. Weinheim 1989, S. 13-16, hier S. 13 f.; Wolf-Dieter MOHRMANN, Vater-Sohn­Konflikt und Staatsnotwendigkeit. Zur Auseinandersetzung zwischen den Herzögen Heinrich d. J.und Julius von <strong>Braunschweig</strong>-Wolfenbüttel. In: BsJb. 76 (1995), S. 63-100, hier S. 68 ff.3 Zur Verbreitung des evangelischen Glaubens im Fürstentum vor 1568 vgl. z. B. Horst RELLER, Vorreformatorischeund reformatorische Kirchenverfao;sung im Fürstentum <strong>Braunschweig</strong>-Wolfenbüttel.(StudKiGNdSachs. 10). Göttingen 1959, S. 56 ff.4 Zitat nach Hans-Joachim KRASCIIEWSKI, Herzog Julius von Bmunschweig. In: Niedersächsische lebensbilderBd. 9. (VeröffHistKommNdSachs. 22). Hildesheim 1976, S. 23-35, hier S. 27. Zur verändertentheologischen Grundlegung der Aufgabe der Fürsten vgl. Hans-Walter KRUMWIEDE, Zur Entstehungdes landesherrlichen Kirchenregiments in Kursachsen und <strong>Braunschweig</strong>-Wolfenbüuel.(StudKiGNdSachs. 16). Göttingen 1967, S. 120ff.

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