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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267552 Brigide Schwarz(den Adressaten der Bulle), über diese letzte Appellation allein zu entscheiden. DatiertKonstanz 1417-XI-21.3) Supplik des Heinrich Herbordp46Heinrich Herbordi von Alshusen bittet um eine sog. Provisio si neutri 247 mit derPfarrkirche St. Ulrici in <strong>Braunschweig</strong>, deren Vikar(!?48 er sei und die er auch tatsächlichbesitze, da sich abzeichne, daß keiner der Prozeßparteien ein Recht auf siezukomme. Ihr Wert betrage 16 lötige Mark Silber. Die Prozeßgegner seien JohannMunstede 249 und das Blasiikapitel. Der Rechtsstreit um die Pfarrei sei seit langem ander Kurie vor verschiedenen Richtern und Kommissaren anhängig, die für beide Seitenauch Urteile gefällt hätten. Unter seinen Nonobstantien 250 führt der Petent an:eine Vikarie ohne Seelsorge an St. Blasii (4lötige Mark) und Rechtsstreit an der Kurieüber eine Vikarie an St. Andreas in Hildesheim 251 (4lötige Mark) .... "Genehmigtfür beide." Datiert Konstanz 1417-XII-18. 252"6 Regest und Text bei HERGEMÖLlER II Nr. 17 S.32-34, nach Rep. Germ. IV Sp. 1145 bzw. AV,Reg. Supp!. 107 67v-68r. Die zweite Supplik, die S. 33 f. von H. ediert wird, hat mit der ersten nichtszu tun. Sie ist aus kanzleitechnischen Gründen angehängt, weil die Genehmigung für beide zusammenerteilt wurde. Der Genehmigende ist diesmal der Vizekanzler (der mit Concessum abzeichnet), weileine Provisio si neutri eine reine Formsache war.

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