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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267546 Brigide Schwarzselben Seite unterhalb des gen. Abtritts zur Propstei hin aufführen lassen will, ein"schickliches Gebäude" bauen darf mit einem "halben Dach", das zum Graben hinabfällt und nicht höher sein darf als das niedrigste Dach des Abtritts. So bleibe derZugang zum Abtritt für das Kapitel und die übrigen Stiftspersonen oberhalb und unterhalbunverbaut 215 • 1445-X-1O muß Hermann Pentel wegen einer Schuld von 500Gulden, die er wegen der Bauarbeiten dort aufgenommen hatte, den Propsteihof anHinrich tom Redenstede, Bürger von <strong>Braunschweig</strong>, verpfänden 216 . Da später nichtmehr davon die Rede ist, hat Hermann Pentel das Pfand wohl bald auslösen können.Auch 1449 scheint er noch daran gebaut zu haben (s.o.). Leider ist von der Propsteikeine Spur mehr erhalten, auch keine Abbildung .•Vergleicht man in der Rückschau die beiden Lebensläufe und zieht zum Vergleichden Ludolf Quirres heran, ergibt sich folgendes:Alle drei haben studiert, Hermann Pentel allerdings war nur "Rechtspraktiker" ,Johann Ember hat den hohen akademischen Abschluß, wenn überhaupt, zu spät gemacht,als daß er noch hätte für seine Karriere relevant werden können (außerdemeignete sich dazu die Theologie weniger). Nur Ludolf Quirre, der zur rechten Zeit einAuslandsstudium, wenn auch ohne höheren Abschluß, vorweisen kann und schließlichden Doktor des Kirchenrechts erwirbt, bringt es wirklich zu etwas.Fürstendienst ist für aIle drei nachzuweisen. Die Art dieses Dienstes ist schwer auszumachenund zu vergleichen, v. a. aufgrund der doch sehr disparaten QueIlenlage.Am ehesten gelingt dies für Quirre. 217Alle drei erhalten als Belohnung von den WeIfen in ihrer Schirmherrschaft erst einfacherePfründen (die Pfarrkirche St. Andreas: Johann Ember und Ludolf Quirre) bzw.die Scholastrie von St. Blasii (Hermann Pentel) und später eine Würde, bei Johann Emberund Hermann Pentel Propsteien. Ob die Propstei von Goslar, die Ember schließlicherhielt, attraktiver war oder ob nur die von St. Blasii, dieja im selben Jahr 1419 wie diesevakant wurde, für den Fürstensproß Gerhard von Hoya reserviert war, wissen wirnicht. Vermutlich hatte Herzog Heinrich der Friedfertige auch kräftig mitgesprochenbei der Besetzung des Archidiakonats von Groß Stöckheim mit Ludolf Quirre 218 •Pfründbesitz außerhalb der Schirmherrschaft der Welfen besaß Ember, der durchgehendein zweites Standbcin in Magdeburg hatte, und natürlich Ludolf Quirre, dcrDomherr in Minden, Hildesheim, Halberstadt und Lübeck war, bevor er Dompropst115 StAWf,7 Urk 597. Diese Erlaubnis unterstützen 1449 die anderen Linien, vgl. o. bei Anm. 179.216 HStA Hann., Cop. III 6 nr. BIO, enthält die Erlaubnis sämtlicher Herzöge. Die kirchenrechtlich nötigeZustimmung Bischof Magnus' von Hildesheim liegt vor.217 U. SCHWARZ, Quirre, S. 38-42, jetzt auch Das. (Hg.), Das Register der welfischen Herzöge Bemhardund Heinrich fur das Land <strong>Braunschweig</strong> 1400-1409 (-1427), Hannover 199H (= Quellen und Forschungenzur bsg. Landesgeseh. 34, Quellen und Untersuchungen zur Gesch. Nds. im Mittelalter 25),S.58: 1427 nahm Ludolphus Quirre notarius principum die Eintragung der :'

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