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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267538 Brigide Schwarzden Fall, daß die beiden verflossenen Pröpste Regressforderungen an das Kapitel steilenfür die Zeit, in der nach Auffassung des Kapitels die Propstei unbesetzt war (nämlichvon 1419-1432), Hermann Pentel das Kapitel unterstützen müsse, ggfs. sogar mitden Mitteln, die ihm seine vormalige Tätigkeit als Prokurator beider an die Hand gibt.Dafür wird das Kapitel einbehaltene Bezüge sowohl aus seiner Zeit als Scholaster wieals Propst freigeben, nach Abzug von Außenständen 177. Andere Forderungen Pentelswerden abgewiesen und Pentel angewiesen, sich an seine Schuldner 178 zu halten. WeitereStreitpunkte blieben ausgeklammert.1449 weitet sich der Konflikt auf den Propste i hof aus, von dem nun seinerseitsHermann Pentel Abgaben an das Kapitel zurückhält (s. u.). In die Propstei hatte Pendelsehr viel investiert, nachdem ihm die Herzöge 1439 (von neuem 1449) zugesagthatten, daß er über die Hälfte seiner Aufwendungen in Form einer Rente testamentarischverfügen könne und daß diese aus den Mitteln der Propstei finanziert werdensollte 179 • Damit waren die Einkünfte des Nachfolgers in der Propstei von Anfang anerheblich belastet, die Stelle also weniger attraktiv.Eine neue Qualität erreicht der Streit 1450-XI-ll, als Hermann Pentel an denPapst appelliert, weil ihm das Kapitel sein Recht verweigere 180. Anlaß ist ein Streit umeinen "Schuldbrief'. Er habe statuten gemäß (§ 64) angeboten, vor dem Kapitel vonSt. Cyriaci seine Sache zu vertreten, doch das Blasiikapitel habe sein Vorgehen als rebellioaufgefaßt und ihm einen ultimativen Zahlungstermin gesetzt und die inc/austratiode facto (Inhaftierung) angedroht, eine ebenfalls in den Statuten vorgeseheneStrafe (§ 64).J77 Es geht um die Einkünfte von 1436 und 1437 aus der Scholastrie und um Einkünfte aus der Propstei,auf die im folgenden eingegangen wird. Die Schiedsrichter errechnen insgesamt 22 1/2 <strong>Braunschweig</strong>iseheMark. Zum Abzug kommen (1) 10 Mark und 1 Ferding, die Gerhard von Hoya schuldig seinsoll, in der Quelle kurz wegen der "Statuten des Propsts" charakterisiert, (2) ein ausstehender Betragvon 10 rho Gulden von Prozeßkosten in Basel. Danaeh bleibt eine Restschuld des Kapitels von 9 1/2Mark. Nicht in Anschlag kommt eine ebenfalls umstrittene Schuld des Erzbischofs, § 8.178 BetT. 33 Mark Lübisch aus der Lüneburger Saline aus dem Jahr 1438 (§ 5) soll in Lüneburg eine Quittungverlangt werden. (1439 März wurde bezüglich des Salinenanteils des neuen Propstes nach Lüneburggeschickt, Vizedominatsrechnungen des Domstifts St. Blasii, S. 352). Betr. "Korngulden" aus derScholastrie aus dem Jahr 1436 (§ 6a) soll Herrnann Pentel sieh an die Agenten bzw. den Verwalter derPropstei (den verstorbenen Pfarrer Johann Westfal von St. Martini bzw. Borchard Tetze) halten. Die7 Ferding (§ 6b), die Pentel offenbar vorgestreckt hatte für die "Statuten des Ludolf Mekeler" (derStiftsherr Mekeler, Hauptnepot Ludolf Quirrcs, war 1434 gestorben), sollte er gleichfalls von BorchardTetze fordern, der offenbar dessen Testamentsvollstrecker war - daraus leitet DÖLL, Kollegiatstifte,S. 334, her, daß B.T. ein betrügerischer Verwalter gewesen sei. In den §§ 7 und 8 geht es umSchulden Gerhards von Hoya, 10 Mark und 1 Ferding, die in § 4 bereits Pentel abgezogen worden waren,und weitere 40 Rhein. Gulden. Hier erhält Pentel eine Frist von einem halben Jahr, innerhalb derer entweder Quittungen bzw. Belege von Seiten des Erzbischofs beibringen soll, daß sich diese Forderungendes Kapitels erledigt haben, oder sie selbst bezahlen soll, da er dafür gebürgt habe. Diese Beträgesollten später noch eine Rolle spielen, s. u. (I456·VlII-26).179 StAWf,7 Urk 597 (b) 1449-1II-23, Zustimmung der Herzöge 0110, Sohn Friedrichs, Heinrich, Ernstund Albrecht (von Grubenhagen), enthält eine Paraphrase der (Anm. 213) gen. Urkunde von 1439,mit Schwerpunkt auf der Übernahme der Lasten durch einen neuen Propst.1110 StAWf,7 Urk 607 (1450-XI-Il).

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