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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042675Hannoveraner in <strong>Braunschweig</strong> 331437 - er befindet sich zum letzten Mal an der Kurie!3R - erwirbt er eine Provisionmit Kanonikat und Pfründe am Stift Hl. Kreuz in Hildesheim, die er vorübergehendauch besitzt (1437,1439)139. Einer der" Vorbesitzer" dieser Pfründe war der HannoveranerHelmold van den Stenhus, der 1439 in Basel starb. Der hartnäckigste Mitbewerberwar der Hannoveraner Volkmar von Anderten 140, mit dem er sich erst 1463außergerichtlich einigte (s. u.).1437 erwirbt Hermann Pentel auch einen Platz auf einer Wartnerliste für einePfründe an St. Andreas in Köln sowie eine derjenigen Pfründen, die der Erzbischofvon Mainz zu besetzen hat (Expektative). Irgendeine Bedeutung hat das anscheinendnicht gehabt, vielleicht war es nur eine Rückversicherung des Diplomaten angesichtsder drohenden Neutralität des Deutschen Reiches gegenüber Papst Eugen Iv. 141 Vonda an wird Hermann Pentel Anhänger des Konzil von Basel sein 142. Doch zurück nach<strong>Braunschweig</strong>.Nach der Tradition des Blasiistifts war die Besetzung der Scholastrie Sache desPropstes, der dazu allerdings die Zustimmung des Kapitels brauchte. 143 Nach den Statutenvon 1442 (§§ 61, 63), die auf ältere Tradition zurückgehen, war es verboten, umDignitäten, wie den Dekanat, und Personate l44 , wie die Propstei und die Scholastrie,beim Papst oder Konzil bzw. Legaten einzukommen, doch banden derartige Bestimmungennur die Mitglieder des Stifts, und das waren 1428 weder Hermann Pente!noch seine beiden Konkurrenten.Damals war die Stelle des Propstes nicht ordnungsgemäß besetzt. Wiederum nachden Statuten von 1442 (§ 29, vgl. §§ 2 und 4) galt nur derjenige als Propst (und hatteAnspruch auf die Amtseinkünfte und die Rechte), der von derjenigen Linie des We!-IJA 1437 Juni bis November. Einzahlung 1437-VI-22 für Johann von Assel; 1437-XI-27 für Gerhard vonHoya.139 Rep. Germ. V s. v. Die Geschichte dieses Besitzanspruchs nach dem Rep. Germ. ist zu kompliziert, alsdaß sie hier dargestellt werden könnte. Über die Pfründe (Wert 4 Mark), vakant durch Tod des TheodericusSwerting, Eylardus Post und Hclmold de Stenhus, Streit u. a. mit Volkmar von Anderten.1449,1451 und 1455 wird derselbe Streit als (einst) in Basel anhängig bezeichnet. Der Streit mit Volkmarvon Anderten um die Pfründe in Hl. Kreuz ist noch 1463-1II-22 an der Rota anhängig; um dieseZeit ein Hinweis, daß H.P. und V.A. zwei Pfründen tauschen, die eine in Hildeshcim, die andere inMinden. Das muß wohl zu interpretieren sein, daß v.A. eine Mindener Pfründe an H.P. abstößt. - ImFrühjahr 1437 hält sich Hermann Pentel in Ilildesheim auf, Vizedominatsrcchnungcn des DomstiftsSt. Blasii, S. 344, desgleichen im März 1449, StAWf, 7 Urk 597, woraus Döll, Kollegiatstifte, S. 141,1439 macht.140 Zu Volkmar von A. s. B. SCHWARZ, Volkmar von Anderten, Domherr und Offizial zu Lübeck.(Mit-)Begründer der Ratsbibliothek Hannover (t 14/l1). Erscheint in: Wolfenbüttcler Notizen zurBuchgeschichte 1999.141 Rep. Germ. V s. V., 1437-VII-7.142 Die Behauptung Döns, Kollegiatstifte, S. 141, daß Hermann Pentel eine Vikarie am Dom zu Basel gehabthabe, beruht auf einer falschen Interpretation von StAWf, 7 Urk 583. Die von Pentel für einenProzeß (zwischen "Meister" Johann Nigenborch und "Herrn" Arndt Rintcln) belastete Vikarie ist amBlasiidom, nicht am Dom von Basel. Für die Zeit des Aufenthaltes Pentcls läßt sich daraus nicht vielgewinnen. 1439-VII-ll ist Pentel anwesend in Basel als Zeuge in dem Prozeß eines anderen Hannoveranersder "Seilschaft" aus Hannover, Dietrich Schaper (zu diesem s. SCHWARZ, Zwei Lüner Propste,wie Anm. 13), um eine Pfründe in Lüncburg, SCHWARZ, Papsturkunden, Nr. 1649.143 DÖLL, Kollegiatstifte, S. 112. Statuten von 1442 § 29, SCIIlLLINGER S. 137-139.144 Personate waren kirchliche Ämter, die nur einen Ehrenvorrang verliehen.

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