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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267532 Brigide SchwarzProzeß um Lüneburger Kirchengüter 132 • Das Konzil von Basel (1431-1449), das wiedas bekanntere Konzil von Konstanz (1414-1418) v. a. der Kirchenreform dienensollte (und die päpstlichen Vorrechte beschneiden wollte), wurde von Eugen IV. vonAnfang an offen oder heimlich bekämpft. Der Gegensatz verschärfte sich seit 1436und führte seit 1437 zu einem unheilbaren Bruch. Am 3. September 1434 läßt sichPentel auf dem Konzil von Basel als Mitglied einschreiben ("inkorporieren"), wo ererneut im Dezember 1436 nachzuweisen ist 133 •1432 bittet er um eine päpstliche Provision mit einer noch ansehnlicheren Pfründeam Hildesheimer Dom als es die Scholastrie war, nämlich dem Großarchidiakonat,der mit 20 Mark zudem recht ansehnlich dotiert ist, samt zugehörigem Kanonikat undPfründe 134 • Dieser Großarchidiakonat war um diese Zeit uniert mit der Propstei amStift St. Andreas in Hildesheim, weshalb er auch gleich um diese mit bittet 135. Natürlichhat er hier starke Konkurrenten. Da beides Dignitäten sind, für die noch strengereBestimmungen gelten als für Domherrnstellen, braucht Hermann Pentel weitere Ausnahmegenehmigungen136 • An dem Anspruch auf diese Pfründen hält er noch 1437fest. Echte Chancen hat er natürlich nicht.Im seihen Jahr 1435 bemüht er sich auch um eine Domherrnstelle (mit Pfründe) inLübeck. Wie in Hildesheim muß er, weil kein Akademiker, die Statuten außer Kraftsetzen lassen 137 • Er hält diesen Anspruch noch 1442 aufrecht.132 H.-J. GILOMFN (Bearb.), Die Rotamanualien des Basler Konzils. Verzeichnis der in den Handschriftender Basler Universitätsbibliothek behandelten Recht,fälle, hg. vom Deutschen Historischen Institut inRom, Tübingen 1998, Nr. 515 Sp. 962. Hier ist Pentel Hauptprokurator. In diesem Fall treffen wir diversealte Bekannte als Zeugen. Einmal wird er auch zum Stellvertreter eines anderen Prokurators ernannt(wie ubrigens auch Quirre), 1435, Nr. 0 Sp. 14. Sonst taucht er gelegentlich als Zeuge auf, ohnedaß ein Zusammenhang mit dem Fall erkenntlich wäre, Nr. 121 Sp. 315, Nr.332 Sp.676, I\r. 508Sp. 955, es sei denn in dem Xantener Fall 1438, Nr. 171 Sp. 390; in Xanten hatte er 1429 Ansprücheerhoben, s. o.133 Inkorporiert auf dem Basler Konzil als Archidiakon aus Ohsen, H. STUTT, Die nordwestdeutschen Diözesenund das Baseler Konzil in den Jahren 1431-1441. In: Nds. Jb. 5 (I92S) S.I-97[= Phil. Diss. Erlangen 1928], S. 93; anwesend Dez. 1436, ebd. S. 110. 1435-VlII-26 Streit zw. einemJohann (reclius Hermann) Pentel und dem Domkapitel Hildesheim auf dem Basler Konzil, HermannPentel obsiegt, SCHWARZ, Papsturkunden, Nr. 1612; vgl. MEIER, Pröpste, S. 41.134 Vorbesitzer: t Conrad Schaden. Andere Vakanzgründe: die Erlangung der Scholastrie durch Siegfriedvon Rössing oder die Resignation des Henning von Saldern, der beide Würden besitze, aber an derKurie streite gegen Gunzelin von Bardensleben, Domherr von Magdeburg; 1435 präzisiert er seinenAnspruch auf Kanonikat und große Pfründe und Archidiakonat; 1435 nicht im Besitz; Streit 1437;dann präzisiert er das Objekt weiter auf kleines Kanonikat und große Pfründe 1437.115 Streit 1437-V-27 etc.; 1437-Vlll-12 Bitte um Eintritt in die Rechte des Henning von Saldern, der beideWürden besitze und sie resigniere (Streit wie vorige Anm.) und zugleich Bitte um Erneuerung derProvision Martins V. mit Kanonikat und Pfründe wegen Rechtsmangel; 1437-X-26 Bitte um Eintrittin die Rechte des Gunzelin von Bardensleben, der die Dompropstei Magdeburg nun erlangt habe defacta; Verlängerung dieser Gnade 1438-IV-22. Erst 1446 verzichtet er auf alle Rechte an Großarchidiakonatund Propstei zugunsten von Ekkard von Wenden.,,,, Außcrkraftsetzung der päpstlichen Privilegien für das Domkapitel und dessen Statuten, Rep. Germ. Vs. v. Weshalb seine Provision selbst mit Kanonikat und Pfründe durch Martin V. einen Rcchtsfehlcraufweist, der geheilt werden muß, vgl. vorige Anm. Zu den Statuten vgl. o. Anm. 128.m Rep. Germ. V s. v. - Wert: 8 Mark, Vorbesitzer: Conradus Thus, Doktor heider Rechte [und Professorin Leipzig] (der sie resigniert) oder t Johann Schrader de Borch (der sie nicht besaß) 1435, 1437; nachdem Tod des C. Thus streitet Hermann Pentcl um das Objekt 1442 gegen Johannes Streygcn.

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