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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267526 Brigide Schwarzscheint er nicht gleich nach <strong>Braunschweig</strong> zurückgekehrt zu sein, sondern von auswärtsVerhandlungen über die Beilegung von Streitigkeiten mit dem Rat, der Bürgerschaftund den Kirchenpflegern der Neustadt <strong>Braunschweig</strong> betrieben zu haben, diesich seit 1412 verschärft hatten. Diese Streitigkeiten waren auch Gegenstand desSchiedsspruchs Herzog Bernhards von 1420-II-24 92 gewesen (§ 9), durch den derPfaffenkrieg beendet wurde. Doch wurde darin ausdrücklich festgestellt, daß die ZustimmungEmbers zu der in Aussicht genommene Regelung unabdingbar sei, weil siefür den in der Ferne Weilenden ungünstig war. Die Verhandlungen kamen erst 1422zum Abschluß mit der Resignation der Pfarrei an den Blasianer Kanoniker und Sekretärdes Fürsten Bernhard I., Ludolf Quirre, gleich Ember Hannoveraner, den erauch zu einem seiner Testamentsvollstrecker ernannte 93 sowie mit der Regelung überseine Bücher-Stiftung an St. Andreas betraute (s. u.).Johann Ember starb wohl im Juli 1423, vielleicht in Magdeburg 9 4, wo er sich zuletztaufgehalten hat 95 • Begraben ist er jedoch an seiner Pfarrkirche St. Andreas in<strong>Braunschweig</strong> 96 •Von seinen Stiftungen sind bisher bekannt geworden:(1) Eine Memorie am Blasiistift, die jedes Jahr am Sankt Annentag (26. Juli) abzuhaltenwar 97 •(2) Eine Memorie an St. Andreas in der Neustadt <strong>Braunschweig</strong>. Es sollte einevolle Memorie sein mit Vigil am Vorabend, Seelmesse und Kommendation an seinemTodestag. Präsenzgelder (sog. Konsolationen) sind ausgesetzt für die Teilnahme desPfarrers, der beiden Prediger (!), von 6 Kaplänen 98 und vier Scholaren. Der Küster92 Der Vertrag in StadtA Bs., All: 572, Druck bei Ph. 1. RI'HTMEYER, Antiquitates ecclesiasticae inclytaeurbis Brunsvigae, oder: Der berühmten Stadt ßraunschweig Kirchen- und Reformationshistorie,Bs. 1707. S. 222-231. und in: Chroniken Stadt Bs. 2, S. 323-330 (schlechter Text). Zustimmung derübrigen Herzöge ebd. 574, 577, Vidimierung der Räte von Hildcsheim und Lüncburg 576, vgl. 571. -Die Edition von Rehtmeyer kennt Hergemöller 1988 (wie Anm. 55) nicht.93 U. SCHWARZ, Ludolf Quirre, S. 39 mit Anm. 66: erster Beleg als Pfarrer von SI. Andreas 1422-IX-29.Er nennt sich dort Stiftsherr von SI. Blasii sowie Domherr von Hildesheim und von Halberstadt.94 Als verstorben meldet ihn 1423-IX-13 ein G

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