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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267522 Brigide Schwarztigt hatte 66 , den Hergang der einzelnen Phasen des Prozesses rekonstruierte 67 • Für dieInterpretation der in diesem Streit ergangenen Papst urkunden darf ich auf meine1993 erschienenen Regesten der Niedersachsen überlieferten Papsturkunden 68 verweisen.In unserem Zusammenhang wäre also die Rolle des Blasiikapitels, seiner Prozeßgenossenund "Anhänger" sowie seiner Prozeßvertreter noch zu schreiben, was hiernicht geleistet werden kann. Was die Rolle Johann Embers im Pfaffenkrieg angeht,wäre zu untersuchen, wie es dazu kam, daß er, der doch nur Prozeßvertreter war, nieKanoniker am Blasiistift 69 , von den <strong>Braunschweig</strong>er Quellen als Hauptgegner dargestelltwurde. Er hatte besonders unter Schikanen zu leiden 70. Ob es damit zu tun hat,daß persönliche Animosität dem Verfasser(?) des "Pfaffenbuchs", Johann von Hollege,der Stadtschreiber der Neustadt war, gegen Johann Ember als den dortigen Pfarrerdas Vitriol in die Tinte mischte oder ob es eher die Partei der Vikarskollegen JohannEmbers am Blasiistift war? Oder war es "nur" die (typisch mittelalterliche?)Tendenz, eine Person zum Sündenbock zu stempeln?Zu dieser Phase im Leben Johann Embers hier also nur eine grobe Skizze. Er gilt inden Quellen als wichigster Vertreter der Partei der <strong>Braunschweig</strong>er Stifter beim Papstwie auch beim König 71 • Was ihn in deren Augen dazu - außer seiner Kurienerfahrung- qualifIZierte, wissen wir nicht. Noch 1413 muß er aus <strong>Braunschweig</strong> fliehen 72 •1413-1420 hält er sich vorwiegend in Italien auf - an der Kurie Johanns XXIII., beidem die Hannoveraner Dietrich Reseier, Johann Schele und Berthold Rike Vertrauensleutesind -, seit Spätherbst 1414 am Konzil von Konstanz und zuletzt bei Mar-." Vor allem StAWf, 11 Alt Blas 1195, vgl. SCHWARZ, Papsturkunden, Nrr. 1406 ff.67 Bildungswesen S. 245-338. Auch Kintzinger arbeitet (berechtigterweise) aus der Optik der Stadt.Hervorzuheben sind seine Remiihungen, die prozeßrechtlichen Aspekte des Streits zu klären, wennauch manche Frage offen bleibt. Einiges hätte sich bei fachkundiger Benutzung des Repertoriums klärenlassen.68 Diese Edition kennt die "Krisenerscheinungen" von 1988 noch nicht, weil 1987 abgeschlossen. MeineKritik der älteren Aufsätze s. dort S. XXXI Anm. 131.., Hergemöller behauptet S. 46 ohne Beleg, daß Ember Stiftsherr von St. Blasii gewesen sei. - In Pfaffenbuch,Klageartikel des Rates § 13 S. 54 f. steht, daß das Blasiikapitel Johann Ember dazu anhalte,grundlos "beinahe alle Pfarrer" vor Gericht zu ziehen und eigenmächtig einen Teil von ihnen zu bannen.Außerdem halte er den Instanzenzug und die Gerichtstermine nicht ein. Er appelliere ständig undscheine nur darauf aus zu sein, den gesamten Gottesdienst in der Stadt zum Erliegen zu bringen.70 Klage des Stifts § 12 S. 45: Der Rat habe Delegierte zu Johann Ember geschickt, um ihn von der Seiteder Kanoniker abzuwerben (wie er ja schon erfolgreich andere Pfarrer bearbeitet hatte). Als er sichweigert, von der Appellation zurückzutreten, entzieht ihm der Rat den Schutz und den Stadtfrieden.Zusätzlich schikanieren die Ratsherren ihn durch ihre Büttel und sonstige im Dienst der Stadt Stehendeund bedrohen ihn an Leib und Leben. Der Grund sei, daß Johann Ember vor verschiedenen Gerichtenals Rechtsvertreter des Stifts aufgetreten sei. Dabei seien sie ihm als Kaplan der Fursten undPfarrer von St. A. zu besonderem Schutz verpflichtet. Die Antwort des Rates ist deutlich: Johann Embersei Feind der Stadt und stifte Zwietracht. Er verfolge die "Pfarrer des Rates" und breche die Privilegiendes Rates. Die Schikanierer seien Schustergesellen, für deren Handlungen der Rat nicht verantwortlichsei. Außerdem solle er selbst klagen. Vgl. die Schiedsartikcl §§ 11 und 12 S. 7H, die leidernur recht vage ausfallen. Der Rat will eine Anklage gegen Johann Ember fallenlassen.71 K'NTZ'NGFR, Rildungswcsen, S. 262 ff. u. Ö. SCHWARZ, Papsturkunden, Nrr. 1385, 1387, 1390 f., 1399,1403, 1409, 1411 ff., 1417 ff., 1491.72 SCHWARZ, Papsturkunden, Nr. 1390.

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