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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042675230 WulfOttedes wollte Klagges die Museen der Stadt <strong>Braunschweig</strong> mit einbeziehen. Die bestehendenKulturinstitutionen (Museen, <strong>Bibliothek</strong>en, Denkmalpflege, Landesstelle fürHeimatforschung), die als Stiftung oder als nachgeordnete Dienststellen eng mit dembraunschweigischen Staat verbunden waren, wurden mit den im Landeskulturverbandeingerichteten Dienststellen (Landestheaterpfleger, Landesmusikpfleger, Landesheimatpfleger,Landeskonservator, Leiter der Volksbüchereien) verwoben. DieKulturarbeit wurde damit organisatorisch gestrafft, nach Aufgabenbereichen differenziertund weltanschaulich im Sinne der Nationalsozialisten ausgerichtet. Ob bei eineretwaigen Auflösung des Landes <strong>Braunschweig</strong> die doppelte Verzahnung die Kontinuitätim kulturellen Bereich gewährleistet hätte, muß aber fraglich bleiben.Die auf der Besprechung vom 17. 11. 1941 13 vom Leiter des Landeskulturverbandes,Regierungsdirektor Lehmann, erläuterte "zunächst obliegende Aufgabe" kannals eigentlicher Anlaß zur Gründung des Landeskulturverbandes angesehen werden:Danach stünde dem Ausbau des Landesmuseums (Herzog Anton Ulrich-Museum)und der Landesbibliothek (Herzog August <strong>Bibliothek</strong>) die Haltung des Gesamthauses<strong>Braunschweig</strong>-Lüneburg entgegen. Trotz seines Interesses an den Sammlungen(der Museums- und <strong>Bibliothek</strong>sstiftung) wolle der Herzog "die notwendigen Aufwendungendafür unerträglich einschränken." Alle Rechte des Gesamthauses in derStiftung sollten deshalb auf den Landeskulturverband übergehen. "Es müsse erreichtwerden, daß keiner Dritten, der Allgemeinheit nicht verantwortlichen Persönlichkeit,ein Einfluß auf diese Einrichtungen, verbleibe." Den Zielen der nationalsozialistischenKulturarbeit im Lande <strong>Braunschweig</strong> stand also hier der Herzog (jene "der Allgemeinheitnicht verantwortliche Persönlichkeit") entgegen. Dieser sollte mit demKlostergut Michaelstein abgefunden werden. Durch den Vertrag vom 27. 8. 1942schied das Gesamthaus <strong>Braunschweig</strong>-Lüneburg aus der Museums- und <strong>Bibliothek</strong>sstiftungaus, mit dem Vertrag vom 30. 10. 1942 14 zwischen dem Land <strong>Braunschweig</strong>,dem Vereinigten Kloster- und Studienfonds und dem Landeskulturverband gingenRechte und Pflichten an der Museums- und <strong>Bibliothek</strong>sstiftung auf den Landeskulturverbandüber. Mit dieser aufwendigen Konstruktion blieb die Museums- und <strong>Bibliothek</strong>sstiftungbestehen und wurde durch beide Stiftungsträger, durch das Land<strong>Braunschweig</strong> und durch den Landeskulturverband, an den braunschweigischen Staatgebunden.Des weiteren berichtete Lehmann über den Plan, daß der Landeskulturverband dievorhandenen Museen in den einzelnen Kreisen und vor allem die Kaiserpfalz in Goslarübernehmen sollte. Museen als Orte der Geschichtsvermittlung und ein Baudenkmalmit hohem nationalem Identifikationswert sollten sicher nicht nur aus organisatorischenGründen, sondern, so muß vermutet werden, auch aus politisch-weltanschaulichenan den Landeskulturverband gehen. In einem kurzen Beitrag in der<strong>Braunschweig</strong>ischen Heimat wird über die Gründung des Landeskulturverbandes berichtet.Demnach habe der Verband die Aufgabe, "durch einheitliche Ausrichtung der13 StAWf 4 Nds. Zg. 1/1981 Nr. 179 S. 49.14 Veröffentlicht in: <strong>Braunschweig</strong>ische Gcsctz- und Verordnungssammlung, Stück 2, <strong>Braunschweig</strong>24.2. 1944.

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