12.07.2015 Aufrufe

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267520 Brigide Schwarzeinige Mängel 56 seien kurz angedeutet 57 • In den früheren dieser Veröffentlichungenhat Hergemöller das Repertorium Germanicum nicht genutzt, erst in seinen "Pfaffenkriege[n]"im spätmittelalterlichen Hanseraum 1988 (mit Fehlern 58 ), sondern lediglichdie Quellen des Stadtarchivs <strong>Braunschweig</strong> und die "Chroniken"s9. Auch dadurchverursacht ist seine Parteinahme für "die Stadt" festzustellen 60 , wobei übersehenwird, daß "die Stadt" eine Streitpartei höchst heterogener und wechselnder Zusammensetzungist, die man nur mit zeitraubenden prosopographischen Studien hätterekonstruieren können 61 • Ähnliches gilt für "die Kirche" bzw. "die Geistlichkeit", denen- in Verkennung der Bedeutung der berichteten Fakten - ständische Solidaritätunterstellt wird. Die Darstellung wird beeinträchtigt durch Hergemöllers unzureichendeKenntnisse des kanonischen Rechts 62 , insbesondere des römisch-kanonischen56 So werden die Kommentare des Bearbeiters des Pfaffenbuchs verfälscht wiedergegeben, etwa S. 23Anm. 4: Wegen der Unterstützung der "Opposition des Kapitels" "gegen die Eingriffe der Curie inseine Kollationsrechte" macht Hergemöller S. 48 aus dem Bischof von Hildesheim generell einen "erklärtenGegner kurialer Interventionen" und zitiert dann ausgerechnet die Stelle, die nur von denpäpstlichen Reservationsrechten in Pfründensachen handelt. Übrigens waren die revoltierenden Vikarekeineswegs gegen päpstliche Provisionen. Gerade sie verdankten fast alle diesen ihre Stellen. H.sBehauptung, daß der Rat durch Geldzuweisungen den Bischof von Ilildesheim nachgiebig stimmenwollte (S. 50), wird belegt durch Pfaffenbuch S. 26 Anm. 2 und S. 56 Anm. 1, wo nichts dergleichensteht - und auch nicht in anderen Anmerkungen. - Die Arbeitsweise Hergemöllers kann jeder an denvon ihm gebotenen Transskriptionen der Dokumente und der Wiedergabe des Inhalts in den Regestenselbst nachprüfen. Ich werde sie demnächst an zwei kurialen Dokumenten zum Limeburger Prälatenkrieg,die Hergemöller ediert hat, im Detail vorführen.57 Falsch sind die Inhaltswiedergaben H.s von SCHWARZ, Papsturkunden, ]l.;rr. 44/l, 459 (S. 25), 469, 470(S. 26 mit Anm. 42: wo die eine Urkunde als Privileg für die Herzöge, die andere als für den Abt vonR. bezeichnet werden), 1385 (S. 50 A. 174, auch falsch datiert). - Aber auch <strong>Braunschweig</strong>er Quellenwie das Pfaffenbuch werden oft falsch interpretiert, so HERGEMÖLlER S. 46 zu S. 22, S.4/l zu S. 42,S. 48 f. zu S. 23 f. etc. etc. Unvoghe wird mit "Unfug" statt mit "Vcrstoß gegen das Iierkommen" übersetzt,S. 45.58 Wenn die FundsteIle auch nie angegeben wird. Das Repertorium wird recht oberflachlieh benutzt.Wichtige Stellen werden übersehen hzw. falsch verstanden. Statt detailierter Nachweise biete ich imAnhang Regesten von drei Papst urkunden. Der Leser mag sie mit den Regesten, die Hergemöller dazuhietet, konfrontieren.59 V.a. das sog. Pfaffenbuch, ediert von L. HÄNSELMANN in: Chroniken Stadt Bs 2, S. 19-79. Zu dieseranonymen Denkschrift, die - wie ich meine - im Auftrag des Rates für einen unbekannten Gerichtstag1418-111-13 verfaßt wurde, aher Fragment blieb, vgl. Anm. 65. Andere Quellen sind der "Papenkrich"im sog. Schichtbuch des Hermann Bote von 1510 ff., aber auch etwa zeitgenössische Notizen, die in der"Heimlichen Rechenschaft" nachgetragen wurden, und solche im Gedenkbuch des Hans Porner, die indem sorgfältigem Kommentar Hänselmanns herangezogen werden. - Etwas andere Akzente setztetwa die sog. Lübeckische Rufuschronik, in: Die Chroniken der deutschen Städte vorn 14. bis ins 16.Jahrhundert. Bd. 2/l: Die Chroniken der niedersächsischen Städte: Lübeck Bd. 3, Leipzig, Stuttgart,Göttingen 1880, ND Göttingen 1962, S. 57 f., die wichtige Informationen liefert, die Hergemöllernicht beachtet.60 Die Benutzung der Crkundenfonds der heiden Stifter im Staatsarchiv Wolfenbüttel und der kurialenQuellen hat diese Voreingenommenheit 1988 nicht nachhaltig korrigiert.61 Daß der historischen Hintergrund der verschiedenen Konflikte wegen zu geringer Befassung mit Quellenund Literatur der einzelnen Städte unzulänglich analysiert wird, wirft ihm z. B. Urs Justus DIEDE­RICHS, Der Aufruhr von 1454 bis 1456 in der Stadt Lüneburg. Eine prosopographische Untersuchung.Phi\. Diss. Kiel 1981, S. 62 f., für den Lüneburger Prälaten krieg vor (wissenschaftlich" völlig unzulänglich").6l HF.RGEMÖLLER hat z. B. von deli grundlegentlen Unterschieden zwischen dem delegierten Richter, demExekutor und dem Konservator keine Vorstellung. Deshalb faßt er etwa die in der Bulle von

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!