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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267516 Brigide Schwarztuten dieser Kirche verlangen, daß man im Falle der Inbesitznahme einer weiterenPfründe am Dom oder einer der anderen Magdeburger Stiftskirchen die erste aufzugebenhätte. Daher macht Johann Ember mit seinem Neffen Konrad ab, daß dieser imErfolgsfaII in seine Rechte an der Vikarie am Hochaltar eintritt 33 (s. u.).1398 begegnet er als Rechtsvertreter im Streit um die Hildesheimer Dompropstei,wie auch Dietrich Reseler 34 • Wie dieser wird Johann Ember damals an die Kurie gegangensein, spätestens, nachdem er als Vertreter des vom Papst verworfenen Kandidatenfür die Dompropstei, Rudolf von Anhalt, Domherr von Magdeburg, mit diesem1398/99 exkommuniziert und seiner Pfründen für verlustig erklärt worden war. Zudiesen Pfründen zählen damals außer einer Vikarie am Altar St. Peter und Paul in derMarktkirche Hannover 35 (und den Ansprüchen aus der Expektative an St. Nicolai aufdem Neumarkt in Magdeburg 36 , die noch nicht erledigt war) die o. gen. Pfründen anderselben Kirche - 1399-VI-5 hatte er behauptet, daß er die letzteren besitze (obtinet)37.Trotz Restitution 1399-VII-26 muß er noch lange um diese Pfründen kämpfen.Den Dekanat scheint er auf die Dauer nicht behauptet zu haben 38 • Vielleicht istder Kampf um diese Pfründe der Anlaß seiner Reisen 1403, 1407 und 1410 nachMagdeburg 39 • Ein anderer Grund könnte sein, daß er seit dem Studium in Prag zur3J Rep. Germ. II Sp. 174 f., AV, Reg. laI. 41 226r-227v. Konrad tritt 1396 als Pfarrer von lsenbüttel (DiözeseHalberstadt) auf, der in Pfründenansprüche seines Onkels auf die Vikarie summa vicarianunc(upata) in Magdeburg nachfolgen will, wenn dieser den Dekanat etc. an St. Nicolai erlangt hat.Konrad gibt noch 1399 den Kurienprozeß um diese (?) Pfründe an unter seinen Rechtsam;prüchen,den sog. Nonobstantien, Rep. Germ. II Sp. 615 f. 1400 erwirkt einer der Prozeßgegner Einweisung inden Besitz der Vikarie, ebd. 11 316.34 SCHWARZ, Papsturkunden, Nrr. 1217, 1218, 1238, Rep. Germ. 11 Sp. 1023, UBHoHi VI 1256. Beidevertreten Rudolf von Anhalt in seinem Streit gegen den vom Papst providierten Conradus Caraczolusum die Hildesheimer Vom propstei. Vertreter der Gegenseite ist Ekkehard 11. von Hahnensee, vgl.SCHWARZ, Alle Wege führen über Rom, S. 19 f.35 E. BÜTTNER, Die Kirche im spätmittelalterlichen Hannover. Organisation und Geist. In: JbGesNds­KiGesch 38 (1933) S. 10-139, hier: S. 100a Nr. 21; E. HENNECKE u. a. (Bearb.), Die mittelalterlichenKirchen- und Altarpatrozinien Nds., Göttingen 1960, Erg. Bd., Göttingen 1988, S. 183. 1397 gibt esüber den Patronat Streitigkeiten (Anspruch der Knochenhauer, die der Rat abweist). Ursprünglicheine Stiftung der Limborg und Eimer 1373, 13RI. Um diese Vikarie streitet er später noch, vgl. u.36 Rep. Germ. II Sp. 615 f.37 Rep. Germ. II 615 f., AV, Reg. laI. 110 283v-284v: Johann Ember verpflichtet sich, den Dekanat aufzugeben,falls er zusätzlich zu diesem und SI. Andreas in <strong>Braunschweig</strong> eine weitere, mit diesen inkompatiblePfründe erwerbe.38 UBHoHi VI 1526, vgl. aber UBHoHa IV 3172 (1401), wo er in der Umgebung des Elekten von Halbcrstadt,Rudolf von Anhalt, mit dieser Würde auftaucht, Rep. Germ. II Sp. 616. Sein Gegner ist erstein Hermann Wiperti von Osterwick, dann ein Johann Kemerer, Lizentiat im Kirchenrecht, mit dem er1402-1404 streitet und zuletzt (1404-V-9) auch hier einen Tausch verabredet: Johann Ember resigniertauf den Dekanat, erwirbt dafür aber Ansprüche auf Pfründen seines Gegners, auf eine VikarieSt. Jacobi in der Pfarrkirche in Arneburg/Kr. Stendal sowie eine weitere am Nicolaialtar in der Pfarrkirchevon Seehausen/ Altmark (von der wir nur hier hören). Er behält aber Kanonikat und Pfründean SI. Nicolai, sowie seine Pfarrkirche SI. Andreas in Brdunschweig und (den Anspruch auf) die strittigeVikarie in Hannover. Rep. Germ. 11 Sp. 584 f., irreführendes Regest. Da sein Gegner, um den Dekanatzu erwerben, die Thesaurarie an derselben Kirche aufgibt, könnten hierauf die späteren AnsprücheJohann Embers auf dieses Amt begründet sein.39 StadtA Bs., B IV 1 Nr. 26 Blatt 8recto, wo er 1403 den Eintragpropter recessum meum ad Romanamcuriam abänderte in Madgehurg. UB Stadt Hildesheim 11I 431 mit Anm. 1 (1410-11-14) setzt die AnwesenheitJohann Embers in Magdcburg voraus.

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