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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042675Hannoveraner in <strong>Braunschweig</strong> 15In den erhaltenen kurialen Akten taucht Johann Ember erstmals 1392-IV-6 auf.Von Papst Bonifaz IX. erhält er einen Anrechtsschein (Expektative 25 ) auf eine Pfründean der Stiftskirche St. Nicolai auf dem Neumarkt in Magdeburg; er hat bereits eineweitere Expcktanz auf eine Pfründe, die Erzbischof, Propst, Dekan oder Domkapitelvon Magdeburg 26 zu vergeben haben. Vermutlich aufgrund dieser Expektative beanspruchteer eine der beiden Vikarien am Hochaltar des Doms von Magdeburg 27 . Umdiese Pfründe, deren Wert mit ca. 18 Mark recht hoch war, hatte er an der Kurie zustreiten gegen Peter Stake (auch er Priester aus der Diözese Minden)28. Voraussetzungfür die Erlangung war die Priesterweihe und die Residenz bzw. entsprechendepäpstliche Ausnahmegenehmigungen (Dispens), von denen wir nichts hören. Wie erden Rechtstitel auf die Pfarrei von St. Katharinen in Magdeburg erlangt hat, wissenwir nicht. Diesen führt er an, als er 1393 als Rechtsvertreter (Prokurator) Dietrich Reselers29 auftritt, des ersten Hannoveraners, der eine große Karriere macht; es geht hierum eine Pfründe am Dom von Halberstadt 3o . Als Johann Ember 1396 Provision 3l mitDekanat von St. Nicolai Neumarkt in Magdeburg 32 samt Kanonikat und Pfründe erlangt,muß er Vorsorge treffen, daß er der Vikarie nicht verlustig geht, denn die Sta-25 Zu den Expektanzen am informativsten A. MEHR, Arme Kleriker auf Pfründensuehe. Eine Studieüber das in forma pauperum-Register Gregors XII. von 1407 und über päpstliche Anwartschaften imSpätmiuelalter, Köln 1990 (= Forschungen zur kirchlichen Rechtsgesch. und zum Kirchenrecht 20),S.3ff.2. Rep. Germ. II Sp. 615, AV, Reg. laI. 22 61 v-63r. Die prosopographischen Details in Germania Sacra.Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg. Das ErLbistum Magdeburg. I. Band, 1. Teil: Das DomstiftSI. Moritz in Magdehurg, bearh. von G. WENTZ und B. SCHWINEKÖPER, Berlin/NY 1972, 2. Teil:Kollegiatstifte St. Sebastian, St. Nieolai, St. Peter und Paul und St. Gangolf in Magdeburg, bearb. vonG. WENTZ und B. SCHWINEKÖPER, Berlin/NY 1972, S. 694,699 und 721, sind fast ausschließlich ausRep. Germ. 11 und 111. Fehlt in UB Stadt Magdeburg. - Er,(bischof von M. ist damals Albert vonQuerfurt (1383-1403).27 Nach dem Tod bzw. der Resignation eines Peter von Harsdorf. "Wobei es sich wahrscheinlich um dieder Kollatur des Domkapitels unterstehende summa vicaria in choro decani (im Chorgestühl auf derSeite des Dekans, d. i. vom Altar aus rechts) handelt", Th. Willich, Brief vom 9. 3. 1999, gestützt aufRcp. Germ. II Sp. 316 bzw. Rom, Archivio Segreto Vaticano, Reg. LaI. 97 136v-137v und GermaniaSacra, Magdeburg 1,1 S. 131 f. und 152. Die Inhaber der beiden Großvikarien bezogen die Einkünftcvon sog. großen Pfründen, ebd.28 Peter von Harsdorf hatte die Pfründe in die Händc des Domdekans resignicrt, Rcp. Germ. 11 Sp. 1171.Willich vermutct, daß Stake die Pfründe vom Domkapitel übertragen worden ist, unter Berufung aufRep. Germ. 11 Sp. 826, 1171.- Dcr Inhaber dieser Vikaric gehörte zu den einfachen Domherren, dencanoniri non capilll!ares, die Vorrdng vor den übrigen Domvikaren hatten sowie vor den Stiftsherrender Stiftskirchen der Stadt.29 Auf ihn wird Johann Ember noch mehrfach stoßen, s. u.30 UBHoHa IV n. 3104. Da die Pfarrei nicht lange darauf dem Domkapitel inkorporiert wurde (diepäpstliche Bestätigung stammt von 1401-V-8, W. ZÖLLNER (Hg.), Die Papsturkundcn des StaatsarchivsMagdehurg von Innozenz IIJ. bis zu Martin v., Bd. 1: Erz.stift Magdeburg, Hallc a.d. Saale 1966(= Wissenschaftliche Beilr. dcr Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 1966, 13), Nr. 86 - Hinweisvon Th. Willich), lag vermutlich keine ernsthafte Bewerbung um die Stelle vor, sondern wie so oftdie Erwerbung eines Nuisance-Value seitcns eines gewieften Kurialen odcr seines Agcnten. Die Pfarreiwurde vom Dompropst vergeben. Das war nach päpstlichcr Provision von 1394-1-16 Heinrich vonWarherg. - Der andere Vertreter ist Johann Weigergang, Propst von Lüne. Zu diesem s. SCHWARZ,Zwei Lüner Pröpste (wie Anm. 13).31 Verleihung eines Anrechts auf ein freics Kirchenamt, v. a. dessen Pfründe, meist durch den Papst.32 Rep. Germ. 11 Sp.174f., 584f., 615f. Mit diesem Titel belegt auch SCHWARZ., Papsturkunden,Nr. 1218, hingegcn 1238 nur als Kanoniker dicser Kirche. Dito 1415, ebd. Nr. 1409.

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