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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042675166 Peter VeddelerRegierungsrat Fiala erklärte, daß der von Seiner Königlichen Hoheit dargelegteStandpunkt mit den Grundsätzen der Heraldik im Einklang stehe und machte ebenfallsBedenken gegen die in <strong>Braunschweig</strong> gefertigten Entwürfe ge1tt:nd.<strong>Bibliothek</strong>srat Buck hob hervor, in dem persönlichen Wappen Seiner KöniglichenHoheit des Herzogs müsse klar zum Ausdruck kommen, daß die jüngere Linie desHauses <strong>Braunschweig</strong>-Lüneburg zur Regierung gelangt sei. Dies werde nur erreicht,wenn die Vorschläge Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs befolgt würden; auf das<strong>Braunschweig</strong>ische Staatswappen (Rückenschild) müsse als Mittc1schild das bisherigeWappen der jüngeren Linie kommen. Man würde dies dabei ohne Abänderung verwendenkönnen, wenn seinerzeit bei der Thronbesteigung des Königs Ernst August1837 die Anordnung der Felder der Entwicklung entsprechend geändert wäre; diesmüsse nun nachträglich erfolgen, jedoch unter Berücksichtigung des Grundsatzes,daß kein Moment dieses Wappens weggelassen werde und daß deutlich erkennbar sei,daß es sich nur um eine Richtigstellung handele, im Übrigen aber das bisherige Wappenals Mittelschild beibehalten werde. Bei der bisherigen Anordnung werde die Beibehaltungnicht genügend deutlich zum Ausdruck gelangen und daher die Darstellungder historischen Entwicklung leiden.Von Excellenz Freiherrn von der Wense und dem Unterzeichneten wurde betont,daß Bedenken gegen die Verwendung des bisherigen Wappens der jüngeren Linie mitallen seinen Bestandteilen durchaus nicht vorlägen, da auch die Rechtslehrer durchwegden Standpunkt vertreten, daß das Recht der Wappenführung durch Depossedierungunberührt bleibt. Dies sei auch geltend gemacht worden, als bei dem Abschlußder Ehepakten in Berlin das Hannoversche Wappen für Seine Königliche Hoheit denPrinzen zur Verwendung gelangt sei. Es sei auch bedenklich, jetzt etwas von diesemWappen aufzugeben, da daraus unrichtige Schlüsse gezogen werden würden 88 • DasRecht zur vollen Verwertung dieses Wappens werde Seiner Königlichen Hoheit demHerzog von <strong>Braunschweig</strong> von keiner Seite bestritten werden können.Wien, den 16. März 1914Bei der Fortsetzung der Verhandlung wurde vereinbart, daß die von Seiner KöniglichenHoheit dem Herzog vorgeschlagenen Anordnungen von einem Wien er Heraldikernach streng heraldischen Grundsätzen zeichnerisch dargesteIlt und daß dann dieEntwürfe an Seine Königliche Hoheit den Herzog von <strong>Braunschweig</strong> eingereicht werdensollten. Geheimer Archivrat Dr. Zimmermann gab infolgedessen die eingesandtenSkizzen H9 zurück. Regierungsrat Fiala wurden die Zeichnungen und Skizzen ausgehändigt;er wurde von Seiner Königlichen Hoheit beauftragt, mit einem WienerHeraldiker zum Zweck möglichst beschleunigter Zeichnung der Entwürfe in Verbindungzu treten.•• Hier scheint die Befürchtung anzuklingen, das Fortlassen der "hannoverschen" Wappenteile könnteals eine Aufgahe der Ansprüche auf das Konigreich Hannover gewertet werden.,. Gemeint sind anscheinend die Entwürfe des Herzogs.

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