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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042675Die Einführung eines "persönlichen" Wappens für Herzog Ernst August 147Kurfürstenkollegiums, zu dessen Aufgaben die Wahl des Kaisers gehört hatte, überflüssiggeworden. Ungeachtet der politischen Verhältnisse führten die Könige vonGroßbritannien indes auch weiterhin den Titel eines "Erzschatzmeisters und Kurfürstendes Heiligen Römischen Reiches" sowie das betreffende Erzschatzmcisterwappenmit der Kaiserkrone 18 • Ebenso erkannten sie die 1803 erfolgte Annexion desKurfürstentums Hannover durch die Franzosen nicht an.Nach der Befreiung I lannovers von der französischen Fremdherrschaft wurde 1814schließlich den eingetretenen Veränderungen Rechnung getragen und das KurfürstentumHannover in ein Königreich umgewandelt. Daher ersetzte die "hannoversche"Königskrone den Kurhut über dem Mittelschild des britischen Königswappens.Folgerichtig hätte nun auch das "Erzschatzmeisterwappen" des ehemaligen Kurfürstenvon Hannover aus dem Mittelschild entfernt werden müssen. In einem Schreibenvom 26. Februar 1814 an Graf Münster bestand Prinzregent Georg 19 jedoch darauf,dieses Wappen beizubehalten, und zwar "als Andenken an die Reichs-Schatzmeister­Würde"zo.1837 endete mit dem kinderlosen Tode König Wilhelms IV. die Personalunion zwischenGroßbritannien und Hannover. Während in Großbritannien die weibliche Erbfolgezulässig war, konnte in Hannover nach deutschem Erbrecht nur ein männlichesMitglied des Königshauses folgen. Daher bestieg in Großbritannien mit PrinzessinVictoria von Kent eine Enkelin König Georgs III. den Thron, und in Hannover tratmit Ernst August Herzog von Cumberland (1771-1851) der fünfte Sohn Georgs III.die Regierung an.Als nachgeborenem Prinzen war Ernst August 1799 jener Titel eines "Herzogs vonCumberland" mit dem entsprechenden Wappen zugewiesen worden, das sich in einigenPunkten von dem königlichen Wappen unterschied. Da sich die Kaiserkrone imaufgelegten Herzschildchen des britischen Wappens auf Kurwürde und Erzamt derKurfürsten von Hannover bezogen hatte, wurde dieses Wappen nur von den jeweiligenKönigen selber, nicht aber von den übrigen Mitgliedern des Königshauses geführt.Somit fehlte es im Wappen des Herzogs von Cumberland, dem entsprechendseinem herzoglichen Rang nur eine Herzogskrone zustand. Außerdem machte derdem Wappen aufgelegte dreilätzige Turnierkragen deutlich, daß der Herzog ein nachgeborenerPrinz des Königshauses war 21 • Dem einzigen Sohn Ernst Augusts, demnachmaligen König Georg V. von Hannover 22 , war 1835 übrigens der Titel eines britischen"Prinzen von Cumberland" mit entsprechendem Wappen zugewiesen worden.Zur Unterscheidung hatte man bei ihm zusätzlich zu dem vom Vater gebrauchten" Der Titel fand noch auf den 1813 und 1814 geprägten hannoverschen Münzen Verwendung.19 Der nachmalige König Georg IV. (1762-1820).20 HStA Hannover, Dep. 110 A Nr. 10.21 Der Turnierkragen war mit einer heraldischen Lilie auf dem mittleren Latz und je einem kleinenKreuzehen auf den beiden äußeren Lätzen versehen.22 (1819-1878).

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