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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=00042675144 Pe/er Vedde/erweiterer Bundesratsbeschluß vom 28. Februar 1907 grundsätzlich die Übernahme derRegierung in <strong>Braunschweig</strong> durch ein Mitglied des Hauses Hannover, und Johann A1-brecht Herzog von Mecklenburg (1857-1920) übernahm nun die Regentschaft, die erbis 1913 ausübte 4 •Im Jahre 1913 schließlich konnte das Haus Hannover dann doch noch die Erbfolgein <strong>Braunschweig</strong> antreten. Die Heirat des Prinzen Ernst August mit der KaisertochterViktoria Luise von Preußen am 20. Mai 1913, verbunden mit einer Aussöhnung zwischenWelfen und Hohenzollern, machte dieses möglich. Nachdem Ernst AugustHerzog von Cumberland d. Ä. am 24. Oktober 1913 förmlich auf <strong>Braunschweig</strong> zugunstenseines Sohnes Ernst August verzichtet hatte, erfolgte unter dem 27. Oktober1913 durch Bundesratsbeschluß die Aufhebung der ,Behinderung des Hauses Hannover'5.Die WappenfrageAm 1. November 1913 trat Ernst August die Regierung an. Damit stellte sich dieFrage, welches Wappen er als Herzog von <strong>Braunschweig</strong> künftig führen werde, da erals Prinz des Hauses Hannover natürlich das "hannoversche" gebrauchte. Bereits ineinem Gutachten vom 24. Oktober 1913 hatte sich der WolfenbütteIer Archivar Dr.Paul Zimmermann ausführlich mit der Frage beschäftigt, ob nun etwa das ,englischhannoversche'Wappen Ernst Augusts beizubehalten sei: "Es entsteht nun die Frage:empfiehlt es sich für den Herzog Ernst August d. J., wenn er den Thron besteigt, diesenBrauch fortzusetzen, auch fernerhin noch das englische Wappen zu führen, dieseswohl gar für das Herzogtum <strong>Braunschweig</strong> anzunehmen? [ ... ]"6. Zimmermann gelangteindes zu der Überzeugung, daß das braunschweigische Wappen "sich unverändertbis heute bei uns erhalten hat und mit dem Volksbewußtsein auf das Engste verwachsenist. Es würde die allgemeine Empfindung unangenehm berühren, wollteman diese hier zu Lande entstandene und durch vieIhundertjährige Geschichte geweihteWappenform zu Gunsten einer fremdländischen aufgeben"7. Zimmermann,der in dem Wappen des Hauses Hannover also ein "fremdländisches" sah, trat dafürein, daß das überkommene Wappen die offizielle Form des Herzogtums <strong>Braunschweig</strong>bleiben müsse. Allerdings brachte er als Kompromißlösung ein "persönliches"Wappen des Herzogs ins Gespräch, das eine Verbindung zwischen "englischhannoverschem"und "braunschweigischem" Wappen darstellen könnte, und er führtedazu aus: "Es kann nun aber ferner, wenn auch das Staatswappen für das Herzogtum<strong>Braunschweig</strong> beibehalten wird, die Frage entstehen, ob nicht ein persönlichesSachscn-Altenburg, war übrigens eine nahe Verwandte der Königin Marie von Hannover, die gleichfallsaus dem Hause Sachscn-Altenburg stammte.4 Sohn des Herzogs Friedrich Franz 11. von Mccklenburg-Schwerin., Gothaischer Genealogischer Hofkalendcr nebst diplomatisch-statistischem Jahrbuche 1914, 151. Jg.,Gotha 1913, S. 23.• l':StAWf, 12 A :-.leu 5 Nr. 3325.7 NStAWf, 12 A Neu 5 Nr. 3325.

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