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braunschweigisches jahrbuch - Digitale Bibliothek Braunschweig

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<strong>Digitale</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>Braunschweig</strong>http://www.digibib.tu-bs.de/?docid=0004267510 Brigide Schwarznicht mit St. Katharinen im Hagen oder gar St. Martini in der Altstadt <strong>Braunschweig</strong>;<strong>Braunschweig</strong> hatte noch vier weitere Pfarrkirchen.Die meisten dieser Stellen in <strong>Braunschweig</strong> hatten - wie auch die Marktkirche inHannover - für Kleriker den Vor- oder Nachteil, daß sie Patronat der welfischen Herzögewaren (das galt auch für diejenigen Pfarrstellen, für die der Gesamtrat der Stadtdas Recht der Pfarrerwahl besaß 4 ). Wenn man etwa Stiftsherr an einem der bei denStifter (einschließlich der Propstei) werden wollte, brauchte man also die Gunst eineroder möglichst aller der damals 5 Linien der Welfen, die die Patronatsrechte untersich aufgeteilt hatten und sie nach einem sehr komplizierten Schlüssel im Turnus ausübten,was nicht verhinderte, daß immer wieder Streitigkeiten ausbrachen, wie wir sehenwerden. Bei den Pfarrstellen war ihr Mitwirkungsrecht schwächer, doch bis aufdie kleine St. Michaeliskirche hatten sie bzw. die von ihnen mit dem Patronatsrechtbeschenkten Stifter zumindest ein Vetorecht.Wen schlugen nun die Linien vor, wenn die Reihe an ihnen war? An Kandidatenauf diese begehrten Posten mangelte es wahrlich nicht! Nach welchen Gesichtspunktenwählten die Patrone ihre Kandidaten aus? Die Antworten, die uns die Quellen derbeiden Stifter liefern, fallen karg aus. Dabei sind wir im Falle von St. Blasii noch in derglücklichen Lage, wenigstens einen Teil der Urkunden zu besitzen, die die Repräsentantender Linien bei der Präsentation auf die Stiftsherrenstellen ausstellten 5 • Ihnenkann man entnehmen: den Namen des Vorbesitzers, meist auch den Grund der Vakanzdes Postens (Tod, Amtsaufgabe zwecks Tauschs oder auch einfache Amtsaufgabe,sog. Resignation). Zu dcn Präsentierten (die trotz Turnus stets noch der Zustimmungder anderen Linien und v. a. der des zuständigen Bischofs bedurften, denn dieswaren ja geistliche Ämter) erfährt man nur in Ausnahmefällen mehr als daß sie denAussteUern "lieb und getreu" seien - eine stereotype Floskel. In diesen Ausnahmefällenheißt es, daß der Betreffende Kaplan, Rat, Sekretär o. ä. des Ausstellers sei, wasden Schluß nahelegt, daß er durch Verleihung der Stelle dafür entlohnt wurde odernach dem Ausscheiden für bisher geleistete Dienste belohnt; diese Posten wurdennämlich auch zur standesgemäßen Versorgung solcher Bediensteten benutzt.Aus diesen und anderen Urkunden der Bestände der beiden Stifter hat E. Döll1967 Reihen der Stiftsherrn zusammengestellt, nützlich als Nachschlagewerk, nur leidernicht immer verläßlich, was nicht nur an den Quellen liegt. R. Meier veröffentlichte1971 eine gegenüber Döll sehr verbesserte Liste der Pröpste bei der Stifte (bis4 Selbst dort, wo der Rat der (Gesamt-)Stadt <strong>Braunschweig</strong> das Reeht der Pfarrerwahl hatte (St. Martini,St. Katharinen), blieb den Herzögen entweder das volle Patronatsreeht (das sie teilweise an dieStifter St. Blasii und St. Cyriaei weitergaben, so bei St. Ulriei, SI. Petri, wo es jeweils zu Streitigkeitenzwischen dem Propst und dem Kapitel darum kam) oder wenigstens das Nominationsrecht (in denQuellen auch als Investitur bezeichnet, nicht zu verwechseln mit der Investitur i. S. von Amto;einweisungdurch den kirchlichen Oberen). :-Iur St. Michaelis war uneingeschränkt Patronat des Rates.St. Magni war keine selhständige Pfarrei, sondern dem Ägidienkloster inkorporiert, M. GARZMANN,Stadtherr und Gemeinde in <strong>Braunschweig</strong> im 13. und 14. Jh., <strong>Braunschweig</strong> 1976 (= Bsger Werkstükke53), S. 193 ff. Anders war das Patronat geregelt bei den 7.ahllosen Kapellen- und Vikariestiftungen,für die eine neuere Untersuchung noch aussteht., Fonds 7A Urk im StAWf.

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