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Gemeinderatssitzung Nr. 7 vom 11.12.2008 (113 KB) - .PDF - Lengau

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8. Kanalgebührenordnung – Änderung der AnschlussgebührenDer BM gibt bekannt, dass im Voranschlagserlass des Amtes der o.ö. Landesregierung, eineMindestkanalanschlussgebühr in Höhe von € 2.846.— ohne MWSt gefordert wird.Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen stellt der BM denA n t r a gGemeindeamt <strong>Lengau</strong>Salzburger Straße 95211 Friedburg Friedburg, 12.12.2008Zl.: Gem-811-3/2008-NlBearbeiter: Hr. NaglTel.<strong>Nr</strong>.: 07746/2202Telefax: 07746/2202-4e-mail: nagl.herbert@lengau.ooe.gv.atDVR. 0059935KUNDMACHUNGDer Gemeinderat der Gemeinde <strong>Lengau</strong> hat in der Sitzung <strong>vom</strong> <strong>11.12.2008</strong> folgende Verordnungbeschlossen, mit welcher die Kanalgebührenordnung (Kanalanschluß- und Kanalbenützungsgebühr)<strong>vom</strong> 12.09.2008 geändert und hiermit gemäß § 94 O.ö. GemO 1990 kundgemacht wird:V e r o r d n u n gAuf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl. <strong>Nr</strong>. 28/1958 in der Fassung der GesetzeLGBl. <strong>Nr</strong>. 55/1968 und 57/1973 und des § 15 Abs. 3 Z. 5 des Finanzausgleichsgesetzes 1989, BGBl.<strong>Nr</strong>. 687/1988, wird verordnet:§ 1Anschlussgebühra) Für den Anschluß von Grundstücken an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz wird eineKanalanschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenenGrundstücke zum Zeitpunkt des Anschlusses.Auch bei einer Eigentumsübertragung ist der vorhergehende Eigentümer Abgabenschuldner.b) Wenn sich auf ein Grundstück ein Baurecht erstreckt, so gelten die vorstehenden Bestimmungenauch für den Bauberechtigten.§ 2Ausmaß der Anschlussgebühr1. Die Kanalanschlussgebühr beträgt je Quadratmeter der BemessungsgrundlagemindestensEuro Euroab 01.01.2009 18,98 2.847,00Zusätzlich werden für den Anteil nachstehender gewerblicher Betriebsstätten folgende Aufschlägeverrechnet:

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