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Gemeinderatssitzung Nr. 7 vom 11.12.2008 (113 KB) - .PDF - Lengau

Gemeinderatssitzung Nr. 7 vom 11.12.2008 (113 KB) - .PDF - Lengau

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§ 5Fälligkeit1. Die Kanalanschlussgebühr wird zum Zeitpunkt des tatsächlichen Anschlusses eines Grundstückesan das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz fällig. Geleistete Vorauszahlungen sind zu jenemWert anzurechnen, der sich aus der Berücksichtigung der in den Quadratmetersatz eingeflossenenPreissteigerungskomponente gegenüber dem zum Zeitpunkt der Vorschreibung der Vorauszahlungkalkulierten Quadratmetersatz ergibt.2. Die Verpflichtung zur Entrichtung einer ergänzenden Kanalanschlussgebühr nach § 2 Abs. 4 dieserKanalgebührenordnung entsteht mit der Fertigstellung des Rohbaues. Diese ist <strong>vom</strong>Grundstückseigentümer bzw. Bauberechtigten binnen zwei Wochen nach Vollendung derBauarbeiten beim Gemeindeamt anzuzeigen.3. Die Kanalbenützungsgebühr ist vierteljährlich und zwar am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. Augustund am 15. November eines jeden Jahres im nachhinein zu entrichten.§ 6UmsatzsteuerDer Kanalanschlussgebühr und der Kanalbenützungsgebühr ist die gesetzlich geltende Umsatzsteuerhinzuzurechnen.§ 7InkrafttretenDie Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem auf den Ablauf derKundmachungsfrist folgenden Tag. Gleichzeitig tritt die Kanalgebührenordnung <strong>vom</strong> 18.09.2008 außerKraft.Der Bürgermeister:Erich Rippl eh.Angeschlagen am: 12.12.2008Abgenommen am: 29.12.2008Abstimmungserklärung: dem Antrag stimmten zu: 24 JaDer Antrag des BM wird einstimmig genehmigt.B e s c h l u s s

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