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Mandantenbrief aktueller Monat - Steuerberater in Hannover

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Schaufenster SteuernGleichheitsgrundsatz verletzt sei. Er selbst gehe davon aus, dass e<strong>in</strong>eBefreiung vom Unterricht aus religiösen Gründen an den <strong>in</strong> der Ausführungsvorschriftgenannten Tagen wegen der sozialen Bedeutungund Größe der Religionsgeme<strong>in</strong>schaften gerechtfertigt sei. KonkreteAngaben zu e<strong>in</strong>er vergleichbaren Bedeutung und Größe des HumanistischenVerbandes fehlten jedoch. E<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf die Zahl der vondem Humanistischen Verband unterrichteten Schüler reiche <strong>in</strong>soweitnicht aus.E<strong>in</strong>e Aufnahme des Welthumanistentages als unterrichtsfreien Tag <strong>in</strong>die Ausführungsvorschriften über die Beurlaubung und Befreiung vomUnterricht könne der Kläger überdies selbst dann nicht beanspruchen,wenn die aktuelle Regelung e<strong>in</strong>e nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungvon Mitgliedern des humanistischen Verbandes und Angehörigene<strong>in</strong>er Religionsgeme<strong>in</strong>schaft darstellen sollte. Denn die Verwaltungkönne e<strong>in</strong>e gleichheitswidrige Begünstigung auf verschiedeneArten beseitigen.Oberverwaltungsgericht Berl<strong>in</strong>-Brandenburg, Beschluss vom10.07.2013, OVG 3 N 61.13Fluthilfe 2013: Bundesregierung veröffentlichtKatalog mit HilfeleistungenDie Bundesregierung unterstützt die Bürger und Unternehmen <strong>in</strong> denvom Hochwasser betroffenen Gebieten durch e<strong>in</strong>e Beteiligung an denSoforthilfeprogrammen der Länder <strong>in</strong> Höhe von 460 Millionen Euro.Dazu zählen Arbeitsmarkt- und Sonderkreditprogramme, steuerlicheMaßnahmen sowie die vorübergehende Aussetzung von Insolvenzregelungen.Darüber h<strong>in</strong>aus wurde mit acht Milliarden Euro der Fonds „Aufbauhilfe“als Sondervermögen des Bundes e<strong>in</strong>gerichtet. Das Geld soll zurwirksamen Beseitigung der Hochwasserschäden sowie zum Wiederaufbauder Infrastruktur e<strong>in</strong>gesetzt werden.Das Bundesm<strong>in</strong>isterium des Innern hat heute auf se<strong>in</strong>em Fluthilfeportale<strong>in</strong>en Katalog der Hilfeleistungen veröffentlicht, der alle Maßnahmender Fluthilfe zusammenfasst und den Inhalt der Programmesowie die jeweiligen Zielgruppen beschreibt.Das komplette Dokument gibt es als PDF unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2013/fluthilfe-katalog.pdf?__blob=publicationFileBundes<strong>in</strong>nenm<strong>in</strong>isterium, Pressemitteilung vom 31.7.2013Baden-Württemberg: Steuerschulden können künftigper Kartenzahlung beglichen werdenIn Baden-Württemberg können Steuerschulden zukünftig auch perKartenzahlung beglichen werden: Säumige Steuerzahler, die Besuchvon e<strong>in</strong>em Vollziehungsbeamten bekommen, können ihre nicht fristgemäßentrichteten Steuerzahlungen auch mit Kredit- oder Girokarteentrichten.Die 138 baden-württembergischen Vollziehungsbeamten im Außendienstwurden dazu mit mobilen Kartenlesegeräten ausgestattet. Bisherwaren zur Abwendung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen nurBar- oder Scheckzahlungen an den Vollziehungsbeamten möglich. Inden Gebäuden der F<strong>in</strong>anzämter s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>gegen ke<strong>in</strong>e Bar- oder Kartenzahlungenvorgesehen.Nach erfolgreich durchgeführter Pilotierung bei sieben F<strong>in</strong>anzämternkönnen nun die im Außendienst tätigen Vollziehungsbeamten allerbaden-württembergischen F<strong>in</strong>anzämter Zahlungen per Girokarte,Kreditkarte (MasterCard und VISA), Maestro und VPAY entgegen nehmen.Die Abwicklung erfolgt wie allgeme<strong>in</strong> üblich durch die E<strong>in</strong>gabee<strong>in</strong>er persönlichen Geheimzahl (PIN) seitens der Steuerbürger <strong>in</strong> e<strong>in</strong>Kartenzahlungsgerät. Kreditkartennutzer müssen, abhängig von derverwendeten Karte, gegebenenfalls auf e<strong>in</strong>em Ausdruck unterschreiben.Die F<strong>in</strong>anzämter verfügen über eigene Vollstreckungsstellen. Diesekönnen e<strong>in</strong>en im Außendienst beschäftigten Vollziehungsbeamtenmit der Vollstreckung beauftragen, der zur Beitreibung der Rückständesäumige Steuerbürger aufsucht.F<strong>in</strong>M<strong>in</strong> Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 5. 8.201325

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