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Mandantenbrief aktueller Monat - Steuerberater in Hannover

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Sept. 2013Bauen undWohnen„Gartenhütte“ kann Zweitwohnungssteuer unterliegenMietrecht: Gegen Fliegengitter gibt es nichtse<strong>in</strong>zuwendenE<strong>in</strong>e Zweitwohnungssteuer kann auch für e<strong>in</strong>e „Gartenhütte“ anfallen.Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Gießen entschieden. E<strong>in</strong>e dieSteuer auslösende Zweitwohnung müsse ke<strong>in</strong>en besonderen Komfortausweisen.Die Kläger<strong>in</strong> hatte sich gegen e<strong>in</strong>en Steuerbescheid der Stadt Grünberggewandt, die sie für das Jahr 2011 zu e<strong>in</strong>er Zweitwohnungssteuer<strong>in</strong> Höhe von 161,18 Euro veranlagt hatte. Die Stadt Grünberg erhebt fürZweitwohnungen <strong>in</strong> ihrem Stadtgebiet e<strong>in</strong>e Steuer <strong>in</strong> Höhe von zehnProzent des Mietwertes. Per Def<strong>in</strong>ition <strong>in</strong> der Satzung ist e<strong>in</strong>e Zweitwohnung„jede Wohnung, die jemand neben se<strong>in</strong>er Hauptwohnungfür se<strong>in</strong>en persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarfse<strong>in</strong>er Familienmitglieder <strong>in</strong>nehat“.Die Kläger<strong>in</strong> ist Besitzer<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er 1975 als Wochenendhaus errichteten,rund 30 bis 40 Quadratmeter großen Blockhütte, die über e<strong>in</strong>enStrom- und Wasseranschluss, e<strong>in</strong>en Aufenthaltsraum mit Küchennische,e<strong>in</strong>e Toilette mit Waschbecken und e<strong>in</strong>en Abstellraum verfügt.Gegen die Veranlagung wandte sie e<strong>in</strong>, das Blockhaus könne nicht alsZweitwohnung genutzt werden, da ke<strong>in</strong>e Schlafmöglichkeit und auchke<strong>in</strong> Bad vorhanden sei. Die Hütte diene nur als Gartenhütte.Dies jedoch erachtete das VG als ausreichend. Der Wohnungsbegriff <strong>in</strong>der Satzung der Stadt Grünberg sei weit auszulegen. E<strong>in</strong>e Zweitwohnungerfordere weder e<strong>in</strong>en besonderen Komfort <strong>in</strong> der Ausstattungnoch e<strong>in</strong>e komplette Infrastruktur. Die <strong>in</strong> der Blockhütte der Kläger<strong>in</strong>vorhandene Ausstattung erfülle die an e<strong>in</strong>e Wohnung zu stellendenAnforderungen. Das zeige <strong>in</strong>sbesondere das Vorhandense<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es Stromanschlusses,e<strong>in</strong>er Wasserversorgung, e<strong>in</strong>er Küchennische und e<strong>in</strong>erToilette. Gegen das Urteil können die Beteiligten Antrag auf Zulassungder Berufung stellen.Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 13.06.2013, 8 K 907/12.GI,nicht rechtskräftigHat e<strong>in</strong> Mieter e<strong>in</strong> Fensterfliegengitter angebracht, um sich vor Mückenund anderen Insekten zu schützen, so darf der Hausverwalter dasGitter nicht e<strong>in</strong>fach wieder abmontieren.Das, so das Amtsgericht Spr<strong>in</strong>ge, stelle e<strong>in</strong>e verbotene Eigenmachtdar. Der Vermieter müsse sich das Fehlverhalten se<strong>in</strong>es Verwalters zurechnenlassen. Das gelte <strong>in</strong>sbesondere dann, wenn e<strong>in</strong> Sachverständiger– auch ohne e<strong>in</strong>e weitere, vom Vermieter geforderte „chemischeAnalyse“ – feststellt, dass e<strong>in</strong> Schaden durch die Fliegengitter nicht zuerwarten sei.AmG Spr<strong>in</strong>ge, 4 C 292/09Klimaschutz versus Denkmalschutz: Solaranlage aufPfarrscheuer unzulässigBei e<strong>in</strong>er behördlichen Ermessensentscheidung können die Interessendes Klimaschutzes h<strong>in</strong>ter denen des Denkmalschutzes im E<strong>in</strong>zelfallzurücktreten, sofern es sich um e<strong>in</strong> besonders schützenswertes Gebäudeensemblehandelt. E<strong>in</strong>er Pfarrgeme<strong>in</strong>de darf deshalb die Genehmigungversagt werden, auf dem Dach der Pfarrscheuer e<strong>in</strong>e Photovoltaikanlagezu errichten.E<strong>in</strong>e katholische Kirchengeme<strong>in</strong>de beantragte bei der zuständigen Behördee<strong>in</strong>e denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Sie wollte auf demDach der Pfarrscheuer e<strong>in</strong>e Photovoltaikanlage errichten. Die Behördelehnte dies ab, weil diese Anlage das Ersche<strong>in</strong>ungsbild des Pfarrhausesals Kulturgut erheblich bee<strong>in</strong>trächtige.Das Verwaltungsgericht Sigmar<strong>in</strong>gen gab der Behörde Recht, die ermessensfehlerfreientschieden hat. Die katholische Kirchengeme<strong>in</strong>dedarf auf dem Doch ihrer Pfarrscheuer ke<strong>in</strong>e Photovoltaikanlage errichten.In diesem Fall geht der Denkmalschutz vor.Das verfassungsrechtlich geschützte Ziel des Klimaschutzes führtdazu, dass Bee<strong>in</strong>trächtigungen des äußeren Ersche<strong>in</strong>ungsbildes e<strong>in</strong>esKulturdenkmals durch Photovoltaikanlagen zwar <strong>in</strong> stärkerem Maßeh<strong>in</strong>zunehmen s<strong>in</strong>d als andere bauliche Veränderungen.Gleichwohl können die Belange des Denkmalschutzes vorrangig se<strong>in</strong>.Hier ist das bauliche Ensemble aus Pfarrhaus und Pfarrscheune denk-18

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