SEITE 4 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 16/2007(3) Die Werkleitung handelt selbstständig in allen Angelegenheiten,soweit nicht durch das KSVG, die Eigenbetriebsverordnungo<strong>der</strong> dieser Satzung etwas an<strong>der</strong>es bestimmt ist.Ihr obliegt insbeson<strong>der</strong>e die laufende Betriebsführung. Hierzugehören alle wie<strong>der</strong>kehrenden Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltungdes Betriebes notwendig sind.Dies sind unter an<strong>der</strong>ema) die Abwicklung des Erfolgs- und Vermögensplanesb) <strong>der</strong> Personaleinsatzc) die Beschaffung zur Deckung des laufenden Verwaltungsbedarfesdes Unternehmensd) die Maßnahmen nach § 8 Abs. 2 Buchstabe a) bis c) innerhalb<strong>der</strong> dort genannten Wertgrenzen(4) Die Werkleitung kann ferner selbstständig handeln in Angelegenheiten,die keinen Aufschub dulden und in denen die Beschlussfassungo<strong>der</strong> Zustimmung des Ausschusses für Bau- undWerksangelegenheiten o<strong>der</strong> des Stadtrates <strong>der</strong> Stadt Wa<strong>der</strong>nnicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.Die Werkleitung hat den Stadtrat bzw. den Ausschuss für BauundWerksangelegenheiten in <strong>der</strong> nächsten Sitzung zu unterrichtenund die Dringlichkeit nachzuweisen.§ 7 - Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten(1) Der Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten wird durchBeschluss des Stadtrates unter Beachtung von § 48 KSVG gebildet.(2) Der Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten kann zuseiner Unterstützung Sachverständige mit beraten<strong>der</strong> Stimmezu den Sitzungen hinzuziehen.(3) Im Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten führt <strong>der</strong>Bürgermeister o<strong>der</strong> sein Vertreter den Vorsitz. Sofern <strong>der</strong> Bürgermeistero<strong>der</strong> sein Vertreter nicht selbst den Vorsitz führt,wählt <strong>der</strong> Ausschuss aus seiner Mitte den Vorsitzenden.(4) Für den Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten gilt dieGeschäftsordnung des Stadtrates <strong>der</strong> Stadt Wa<strong>der</strong>n in ihrer jeweiligenFassung entsprechend, soweit nicht in dieser Satzungetwas an<strong>der</strong>es bestimmt ist.§ 8 - Aufgaben des Ausschusses für Bau- und Werksangelegenheiten(1) Der Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten berät alleAngelegenheiten des Unternehmens vor, die vom Stadtrat zuentscheiden sind. Das Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen leitet er demStadtrat in Form von Empfehlungen zu.(2) Der Stadtrat überträgt dem Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheitengemäß <strong>der</strong> §§ 34 und 48 Abs. 1 KSVG folgendeAngelegenheiten zur unmittelbaren Erledigung und endgültigenEntscheidung:a) Vergabe von Aufträgen, Lieferungen und Leistungen miteinem Geschäftswert von 5.000 Euro bis 50.000 Euro im Einzelfall;Lieferungen und Leistungen mit einem Geschäftswertbis zu 5.000 Euro kann <strong>der</strong> Werksleiter vergeben. <strong>In</strong>jedem Fall sind die Vorschriften <strong>der</strong> Verdingungsordnungzu beachten. Der Werkleiter kann bei nachgewiesenen Überschreitungeneine Erhöhung des Auftragsvolumens bis zu10 v. H. <strong>der</strong> ursprünglichen Auftragssumme, maximal bis zueinem Betrag von 12.500 Euro genehmigen. Der Ausschussist hierüber zu unterrichten.b) Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im<strong>Wir</strong>tschaftsplan bis zu einem Betrag von 10 v. H. des Planansatzes,maximal jedoch bis zu 12.500 Euro.Der Werksleiter kann über- und außerplanmäßige Ausgabenim <strong>Wir</strong>tschaftsplan bis zu einem Betrag von 10 v. H. des Planansatzes,maximal bis zu 5.000 Euro, anordnen.c) Stundung, Nie<strong>der</strong>schlagung, Erlass von For<strong>der</strong>ungen, Verzichtauf For<strong>der</strong>ungen und Abschluss von Vergleichen.Es werden ermächtigt zur/zum1. Stundung von1.1 For<strong>der</strong>ungen bei einer Stundungsdauer bis zu zwölfMonaten1.1.1 bei Beträgen bis 10.000 Euro <strong>der</strong> Werkleiter1.1.2 bei Beträgen über 10.000 Euro bis zum Betrag von50.000 Euro <strong>der</strong> Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten1.2 For<strong>der</strong>ungen bei einer Stundungsdauer von mehr alszwölf Monaten1.2.1 bei Beträgen bis 50.000,00 Euro <strong>der</strong> Ausschuss fürBau- und Werksangelegenheiten2. Nie<strong>der</strong>schlagung und zum Erlass von2.1 Hauptfor<strong>der</strong>ungen bis zu einem Betrag von 5.000Euro <strong>der</strong> Werkleiter2.2 Hauptfor<strong>der</strong>ungen von mehr als 5.000 Euro bis zueinem Betrag von 50.000 Euro <strong>der</strong> Ausschuss für BauundWerksangelegenheiten2.3 für die Nie<strong>der</strong>schlagung und den Erlass von Nebenfor<strong>der</strong>ungengilt die vom Stadtrat jeweils beschlosseneWertgrenzenregelung.3. Für den Verzicht auf For<strong>der</strong>ungen und den Abschlussvon Vergleichen gilt die unter Punkt 2. getroffene Regelung,wobei die dort genannten Wertgrenzen als diedie Stadt verpflichtenden Beträge anzusehen sind.Die im Rahmen des Geschäfts <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwaltungzu treffenden tatsächlichen Verständigungenfallen nicht unter Punkt c).d) Führung eines Rechtsstreites in Angelegenheiten des Unternehmens,soweit die Höhe des Streitwertes mehr als2.500,00 Euro und weniger als 25.000,00 Euro im Einzelfallbeträgt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rechtsstreit keine erhebliche Bedeutungim Sinne des § 35 KSVG hat.e) Die Einstellung, Eingruppierung, Einstufung und Entlassungvon Beschäftigten, soweit dies dem Stadtrat gemäß KSVGnicht vorbehalten ist.§ 9 - Aufgaben des StadtratesDer Stadtrat beschließt in allen Angelegenheiten des Unternehmens,soweit die Entscheidung nicht durch das KSVG, die Eigenbetriebsverordnungo<strong>der</strong> diese Betriebssatzung dem Ausschuss für BauundWerksangelegenheiten o<strong>der</strong> dem Bürgermeister als Werkleiterübertragen ist.§ 10 - PersonalwirtschaftBis auf Weiteres ist eine Stellenübersicht nicht erfor<strong>der</strong>lich, da keineigenes Personal beschäftigt wird.§ 11 - StammkapitalDas Stammkapital des Unternehmens wird auf 300.000,00 Euro festgesetzt.Die Höhe des Stammkapitals kann nur durch Beschluss des Stadtratesin Verbindung mit <strong>der</strong> Betriebssatzung geän<strong>der</strong>t werden.§ 12 - VerlustausgleichDie Stadt Wa<strong>der</strong>n hat jährlich mindestens den entstandenen Verlustdes Unternehmens auszugleichen.§ 13 - KassenführungDie Kassengeschäfte <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>kasse werden von <strong>der</strong> Stadtkassewahrgenommen.§ 14 - <strong>Wir</strong>tschaftsführung und RechnungswesenFür die <strong>Wir</strong>tschaftsführung und das Rechnungswesen des Unternehmensgelten die Vorschriften des 2. Teils <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung.§ 15 - <strong>In</strong>krafttretenDiese 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Betriebssatzung tritt am Tage nach <strong>der</strong> Veröffentlichungin Kraft.Wa<strong>der</strong>n, 13. März 2007<strong>In</strong> Vertretung: Helmut Turner, Erster BeigeordneterHallenbad geschlossenAm Dienstag, 01. Mai 2007, bleibt das Hallenbad geschlossen.Markt in Wa<strong>der</strong>nAm Mittwoch, 25.04., findet in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr <strong>der</strong>Monatsmarkt, Markus-Markt, statt.Fredi Dewald, BürgermeisterReisepässe und BundespersonalausweiseReisepässe, welche bis zum 29.03.2007, sowie Bundespersonalausweise,die bis zum 29.03.2007 beantragt wurden, sind zwischenzeitlicheingetroffen. Sie können bei <strong>der</strong> Stadtverwaltung Wa<strong>der</strong>n,Zimmer 3, in Empfang genommen werden. Die noch nicht abgegebenenalten Bundespersonalausweise sowie die eventuell ausgestelltenvorläufigen Ausweise sind mitzubringen. Sofern <strong>der</strong>/dieAntragsteller/in seine/ihre Ausweise nicht selbst entgegennimmt,kann er/sie eine an<strong>der</strong>e Person gegen Vollmacht mit <strong>der</strong> Entgegennahmebeauftragen.Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Fredi DewaldFundsachen<strong>In</strong> <strong>der</strong> Zeit vom 10.04. bis 16.04.2007 wurden <strong>der</strong> Stadt Wa<strong>der</strong>n,Ortspolizeibehörde, folgende Gegenstände als Fundsache mitgeteilt:1 Kater, grau getigert/weiß; Fundort: Probsteistraße 25, Wa<strong>der</strong>n-Morscholz1 Zwergkaninchen, braun-weiß; Fundort: „Butterborn“, Wa<strong>der</strong>n1 Schlüsselmäppchen mit Schlüssel; Fundort: Friedhof Wa<strong>der</strong>nDer/Die Verlierer/in kann sich beim Fundamt <strong>der</strong> Stadt Wa<strong>der</strong>n, Zimmer3, melden.Abfuhr <strong>der</strong> Hausmüllgefäße (Restmüll)in <strong>der</strong> 18. Kalen<strong>der</strong>woche 2007 (gerade Kalen<strong>der</strong>woche)<strong>In</strong> <strong>der</strong> 18. Kalen<strong>der</strong>woche 2007 werden die Hausmüllgefäße (Restmüllbzw. Biomüll gerade Kalen<strong>der</strong>woche) an folgenden Tagen abgefahren:Montag, 30.04.2007Restmüllgefäße 14-tägig und 1x monatlich in den StadtteilenSteinberg, Morscholz, ReidelbachMittwoch, 02.05.2007Restmüllgefäße 14-tägig in den Stadtteilen Wadrill, Gehweiler,We<strong>der</strong>nBiomüllgefäße 14-tägig in den Stadtteilen Büschfeld, Noswendel,Bardenbach, Dagstuhl, ÜberlosheimDonnerstag, 03.05.2007Restmüllgefäße 14-tägig und 1x monatlich in dem Stadtteil NoswendelBiomüllgefäße 14-tägig in den Stadtteilen Wa<strong>der</strong>n, Lockweiler,Krettnich, We<strong>der</strong>n, Altland, Vogelsbüsch, Nuhweiler, ButtnichFreitag, 04.05.2007Restmüllgefäße 14-tägig in dem Stadtteil Münchweiler
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 16/2007 - SEITE 5Biomüllgefäße 14-tägig in den Stadtteilen Nunkirchen, Steinberg,Morscholz, Wadrill, Gehweiler, Reidelbach, Löstertal, Nie<strong>der</strong>lösternDie Restmüllgefäße und Biomüllgefäße sind an den Abfuhrtagen ab6.00 Uhr bereitzustellen. Ab <strong>der</strong> 19. Kalen<strong>der</strong>woche 2007 werdendie Hausmüllgefäße wie<strong>der</strong> an den sonst üblichen Tagen abgefahren.Der Bürgermeister: i. V. Helmut Turner, Erster BeigeordneterAuch junge Menschenals Blutspen<strong>der</strong> dringend gesuchtDie nächste Gelegenheit zumBlutspenden bietet sich amFreitag, 20. April 2007, von 16.00bis 20.30 Uhr in <strong>der</strong> StadthalleWa<strong>der</strong>n.Der Anteil <strong>der</strong> Erstspen<strong>der</strong> beiden Blutspendeaktionen desDeutschen Roten Kreuzes erhöhtesich im vergangenen Jahr nurgeringfügig. Dies stimmt nachdenklich;denn in jedem Jahrmüssen zahlreiche treue Mehrfachspen<strong>der</strong>zwangsläufig wegenihres Alters o<strong>der</strong> aus gesundheitlichenGründen ausdem Kreis <strong>der</strong> Blutspen<strong>der</strong> ausscheiden.Deswegen sind beson<strong>der</strong>s diejüngeren Mitbürger ab 18 Jahrenaufgerufen, diese Lücke im Blutspen<strong>der</strong>stammauszufüllen.Der Beauftragte: Otto MörsdorfDie Würfel sind gefallen!Die Stadtbibliothek Wa<strong>der</strong>n hat die drei Monatsgewinner desLesedino-Gewinnspieles ermittelt. Über einen Bücherscheckkönnen sich freuen:Franziska Jacobs aus RappweilerSophie Trampert aus Steinberg undJoline Christian aus Noswendel<strong>Wir</strong> <strong>gratulieren</strong> allen Gewinnern recht herzlich und freuen uns,wenn sie ihren Gewinn bei <strong>der</strong> Bibliothek Wa<strong>der</strong>n abholen kommen.Neben diesem Glückstreffer sind sie außerdem noch bei<strong>der</strong> Verlosung aus allen Bibliotheken des Saarlandes dabei.Für alle an<strong>der</strong>en, welche sich so rege beteiligt hatten, sei gesagt:<strong>Wir</strong> veranstalten demnächst ein weiteres schönes Preisrätselfür unsere Kin<strong>der</strong>.Auf euren Besuch freuen wir uns jetzt schon.Hier noch mal unsere Öffnungszeiten:mittwochs von 10.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 10.00 bis18.00 Uhr und freitags von 10.00 bis 15.00 UhrAdresse: Marktplatz 12, 1. Etage, Wa<strong>der</strong>n, Telefon (06871) 2037Das Bibliotheks-TeamEhrung verdienter Mitglie<strong>der</strong>kulturtreiben<strong>der</strong> Vereine. . . des RathausesMontag bis Freitag ...................................................... 8.30 - 12.00 UhrMontag, Dienstag, Mittwoch ................................... 13.30 - 15.30 UhrDonnerstag ................................................................. 13.30 - 18.00 Uhr... erweiterte Öffnungszeiten <strong>der</strong> OrtspolizeibehördeDienstag durchgehend von ....................................... 7.30 - 15.30 UhrDonnerstag von ........................................................ 13.30 - 19.00 Uhr. . . <strong>der</strong> Stadtbibliothek, Telefon (0 68 71) 20 37Mittwoch ............................................................ von 10.00 - 16.00 UhrDonnerstag ......................................................... von 10.00 - 18.00 UhrFreitag ................................................................ von 10.00 - 15.00 Uhr. . . <strong>der</strong> KFZ-ZulassungsstelleMontag, Dienstag, Mittwoch, Freitag ............. von 8.30 - 12.00 UhrDonnerstag ......................................................... von 8.30 - 12.00 Uhr............................................................................. und 13.30 - 15.00 Uhr. . . <strong>der</strong> Abfalldeponie Merzig-Fitten, Tel. (0 68 69) 14 01Mittwoch und Donnerstag ............................... von 10.00 - 15.45 UhrFreitag ................................................................ von 10.00 - <strong>17.</strong>45 UhrSamstag .............................................................. von 10.00 - 15.45 Uhr. . . <strong>der</strong> Grünschnittdeponie BioSaar, Tel. (0 68 71) 50 60dienstags und donnerstags .............................. von 9.00 - 12.00 Uhrund ...................................................................... von 13.30 - 16.00 Uhr. . . des Heimatmuseums im Öttinger Schlösschen, Am Kleinen MarktTelefon (0 68 71) 20 36Sonntag ............................................................... von 15.00 - <strong>17.</strong>00 UhrFührungen für Personengruppen außerhalb dieser Zeit können mitHerr Willy Weinen, Wa<strong>der</strong>n, Tel. (06871) 2481, bzw. bei <strong>der</strong> Stadtverwaltung,Tel. (06871) 507-0, vereinbart werden.. . . des Hallenbades Wa<strong>der</strong>n, Telefon 0 68 71 / 20 33vormittags SchulenMontag 14.00 - 15.30 Uhr Frauenbad(Warmbadetag) 15.30 - 20.00 Uhr Familienbad20.30 - 21.30 Uhr Behin<strong>der</strong>tensportgruppeDienstag 14.00 - 21.00 Uhr FamilienbadMittwoch 14.00 - 21.00 Uhr FamilienbadDonnerstag 14.00 - 18.00 Uhr Familienbad18.00 - 21.00 Uhr DLRGFreitag 14.00 - 21.00 Uhr FamilienbadSamstag 14.00 - 20.00 Uhr FamilienbadSonntag 08.00 - 12.00 Uhr FamilienbadLaut Badeordnung wird <strong>der</strong> Kassenautomat eingangsseitig eineStunde vor Betriebsschluss geschlossen. 15 Minuten vor Betriebsschlussmüssen die Schwimmbecken verlassen werden.. . . <strong>der</strong> Sauna im Hallenbad Wa<strong>der</strong>nMontag 14.00 - 20.00 Uhr FrauensaunaDienstag u. Mittw. 14.00 - 21.00 Uhr FamiliensaunaDonnerstag 14.00 - 21.00 Uhr FrauensaunaFreitag 14.00 - 21.00 Uhr FamiliensaunaSamstag 14.00 - 20.00 Uhr FamiliensaunaSonntag 08.00 - 12.00 Uhr FamiliensaunaDie Stadt Wa<strong>der</strong>n beabsichtigt wie<strong>der</strong>, verdiente Mitglie<strong>der</strong>kulturtreiben<strong>der</strong> Vereine zu ehren.Geehrt werden sollen Mitglie<strong>der</strong>, die sich in beson<strong>der</strong>er Weiseum die Vereins- und Kulturarbeit in <strong>der</strong> Stadt Wa<strong>der</strong>n verdientgemacht haben.Vorschläge können von Vereinen sowie von Bürgerinnen undBürgern eingereicht werden. Außer dem Namen und <strong>der</strong> Adressemuss eine kurze Begründung mit eingereicht werden, weshalbdie vorgeschlagene Person geehrt werden soll.Die Ehrung wird am 04. Mai 2007 im Öttinger Schlösschen stattfinden.Die zu ehrenden Personen werden persönlich zu <strong>der</strong>Ehrung eingeladen.Vorschläge sind bis zum 20. April 2007 an die Stadt Wa<strong>der</strong>n,Marktplatz 13, 66687 Wa<strong>der</strong>n, schriftlich einzureichen.Bike onDas Saarland fährt Radam Sonntag, 22. April 2007um 10.30 Uhrab <strong>der</strong> Kapelle in Krettnich„Bike on“ des Bundes DeutscherRadfahrer ist die bundesweiteAuftaktveranstaltungzum Start in die Radsaison. DieMinisterpräsidenten <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>haben dafür dieSchirmherrschaft übernommenund werden die Radfahrer begleiten.Durch den gastgebenden VereinRSC „Adler“ Lockweiler-Krettnichwurden drei verschiedeneRadtouren ausgesucht. Start istfür alle um 10.30 Uhr an <strong>der</strong> Kapelle in Wa<strong>der</strong>n-Krettnich.Die Touren sind 25, 35 und 45 km lang und führen durch reizvolleLandschaften abseits <strong>der</strong> Straßen. Die Streckenführungist so ausgelegt, dass sie für jeden Radfahrer geeignet ist. Mitglie<strong>der</strong>des RSC „Adler“ begleiten und führen die Gruppen.Nach dem Eintreffen in Krettnich ist für Verpflegung bestensgesorgt. Eine ökumenische Feier wird die Veranstaltung beschließen,aber alle Gäste sind herzlich eingeladen, in gemütlicherRunde den weiteren Tag zu verbringen. Die Gastronomieist für diesen Tag bestens vorbereitet.