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Altersjubilare - Wir gratulieren In der 17. Kalenderwoche ... - Wadern

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SEITE 4 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 16/2007(3) Die Werkleitung handelt selbstständig in allen Angelegenheiten,soweit nicht durch das KSVG, die Eigenbetriebsverordnungo<strong>der</strong> dieser Satzung etwas an<strong>der</strong>es bestimmt ist.Ihr obliegt insbeson<strong>der</strong>e die laufende Betriebsführung. Hierzugehören alle wie<strong>der</strong>kehrenden Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltungdes Betriebes notwendig sind.Dies sind unter an<strong>der</strong>ema) die Abwicklung des Erfolgs- und Vermögensplanesb) <strong>der</strong> Personaleinsatzc) die Beschaffung zur Deckung des laufenden Verwaltungsbedarfesdes Unternehmensd) die Maßnahmen nach § 8 Abs. 2 Buchstabe a) bis c) innerhalb<strong>der</strong> dort genannten Wertgrenzen(4) Die Werkleitung kann ferner selbstständig handeln in Angelegenheiten,die keinen Aufschub dulden und in denen die Beschlussfassungo<strong>der</strong> Zustimmung des Ausschusses für Bau- undWerksangelegenheiten o<strong>der</strong> des Stadtrates <strong>der</strong> Stadt Wa<strong>der</strong>nnicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.Die Werkleitung hat den Stadtrat bzw. den Ausschuss für BauundWerksangelegenheiten in <strong>der</strong> nächsten Sitzung zu unterrichtenund die Dringlichkeit nachzuweisen.§ 7 - Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten(1) Der Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten wird durchBeschluss des Stadtrates unter Beachtung von § 48 KSVG gebildet.(2) Der Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten kann zuseiner Unterstützung Sachverständige mit beraten<strong>der</strong> Stimmezu den Sitzungen hinzuziehen.(3) Im Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten führt <strong>der</strong>Bürgermeister o<strong>der</strong> sein Vertreter den Vorsitz. Sofern <strong>der</strong> Bürgermeistero<strong>der</strong> sein Vertreter nicht selbst den Vorsitz führt,wählt <strong>der</strong> Ausschuss aus seiner Mitte den Vorsitzenden.(4) Für den Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten gilt dieGeschäftsordnung des Stadtrates <strong>der</strong> Stadt Wa<strong>der</strong>n in ihrer jeweiligenFassung entsprechend, soweit nicht in dieser Satzungetwas an<strong>der</strong>es bestimmt ist.§ 8 - Aufgaben des Ausschusses für Bau- und Werksangelegenheiten(1) Der Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten berät alleAngelegenheiten des Unternehmens vor, die vom Stadtrat zuentscheiden sind. Das Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen leitet er demStadtrat in Form von Empfehlungen zu.(2) Der Stadtrat überträgt dem Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheitengemäß <strong>der</strong> §§ 34 und 48 Abs. 1 KSVG folgendeAngelegenheiten zur unmittelbaren Erledigung und endgültigenEntscheidung:a) Vergabe von Aufträgen, Lieferungen und Leistungen miteinem Geschäftswert von 5.000 Euro bis 50.000 Euro im Einzelfall;Lieferungen und Leistungen mit einem Geschäftswertbis zu 5.000 Euro kann <strong>der</strong> Werksleiter vergeben. <strong>In</strong>jedem Fall sind die Vorschriften <strong>der</strong> Verdingungsordnungzu beachten. Der Werkleiter kann bei nachgewiesenen Überschreitungeneine Erhöhung des Auftragsvolumens bis zu10 v. H. <strong>der</strong> ursprünglichen Auftragssumme, maximal bis zueinem Betrag von 12.500 Euro genehmigen. Der Ausschussist hierüber zu unterrichten.b) Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im<strong>Wir</strong>tschaftsplan bis zu einem Betrag von 10 v. H. des Planansatzes,maximal jedoch bis zu 12.500 Euro.Der Werksleiter kann über- und außerplanmäßige Ausgabenim <strong>Wir</strong>tschaftsplan bis zu einem Betrag von 10 v. H. des Planansatzes,maximal bis zu 5.000 Euro, anordnen.c) Stundung, Nie<strong>der</strong>schlagung, Erlass von For<strong>der</strong>ungen, Verzichtauf For<strong>der</strong>ungen und Abschluss von Vergleichen.Es werden ermächtigt zur/zum1. Stundung von1.1 For<strong>der</strong>ungen bei einer Stundungsdauer bis zu zwölfMonaten1.1.1 bei Beträgen bis 10.000 Euro <strong>der</strong> Werkleiter1.1.2 bei Beträgen über 10.000 Euro bis zum Betrag von50.000 Euro <strong>der</strong> Ausschuss für Bau- und Werksangelegenheiten1.2 For<strong>der</strong>ungen bei einer Stundungsdauer von mehr alszwölf Monaten1.2.1 bei Beträgen bis 50.000,00 Euro <strong>der</strong> Ausschuss fürBau- und Werksangelegenheiten2. Nie<strong>der</strong>schlagung und zum Erlass von2.1 Hauptfor<strong>der</strong>ungen bis zu einem Betrag von 5.000Euro <strong>der</strong> Werkleiter2.2 Hauptfor<strong>der</strong>ungen von mehr als 5.000 Euro bis zueinem Betrag von 50.000 Euro <strong>der</strong> Ausschuss für BauundWerksangelegenheiten2.3 für die Nie<strong>der</strong>schlagung und den Erlass von Nebenfor<strong>der</strong>ungengilt die vom Stadtrat jeweils beschlosseneWertgrenzenregelung.3. Für den Verzicht auf For<strong>der</strong>ungen und den Abschlussvon Vergleichen gilt die unter Punkt 2. getroffene Regelung,wobei die dort genannten Wertgrenzen als diedie Stadt verpflichtenden Beträge anzusehen sind.Die im Rahmen des Geschäfts <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwaltungzu treffenden tatsächlichen Verständigungenfallen nicht unter Punkt c).d) Führung eines Rechtsstreites in Angelegenheiten des Unternehmens,soweit die Höhe des Streitwertes mehr als2.500,00 Euro und weniger als 25.000,00 Euro im Einzelfallbeträgt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rechtsstreit keine erhebliche Bedeutungim Sinne des § 35 KSVG hat.e) Die Einstellung, Eingruppierung, Einstufung und Entlassungvon Beschäftigten, soweit dies dem Stadtrat gemäß KSVGnicht vorbehalten ist.§ 9 - Aufgaben des StadtratesDer Stadtrat beschließt in allen Angelegenheiten des Unternehmens,soweit die Entscheidung nicht durch das KSVG, die Eigenbetriebsverordnungo<strong>der</strong> diese Betriebssatzung dem Ausschuss für BauundWerksangelegenheiten o<strong>der</strong> dem Bürgermeister als Werkleiterübertragen ist.§ 10 - PersonalwirtschaftBis auf Weiteres ist eine Stellenübersicht nicht erfor<strong>der</strong>lich, da keineigenes Personal beschäftigt wird.§ 11 - StammkapitalDas Stammkapital des Unternehmens wird auf 300.000,00 Euro festgesetzt.Die Höhe des Stammkapitals kann nur durch Beschluss des Stadtratesin Verbindung mit <strong>der</strong> Betriebssatzung geän<strong>der</strong>t werden.§ 12 - VerlustausgleichDie Stadt Wa<strong>der</strong>n hat jährlich mindestens den entstandenen Verlustdes Unternehmens auszugleichen.§ 13 - KassenführungDie Kassengeschäfte <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>kasse werden von <strong>der</strong> Stadtkassewahrgenommen.§ 14 - <strong>Wir</strong>tschaftsführung und RechnungswesenFür die <strong>Wir</strong>tschaftsführung und das Rechnungswesen des Unternehmensgelten die Vorschriften des 2. Teils <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung.§ 15 - <strong>In</strong>krafttretenDiese 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Betriebssatzung tritt am Tage nach <strong>der</strong> Veröffentlichungin Kraft.Wa<strong>der</strong>n, 13. März 2007<strong>In</strong> Vertretung: Helmut Turner, Erster BeigeordneterHallenbad geschlossenAm Dienstag, 01. Mai 2007, bleibt das Hallenbad geschlossen.Markt in Wa<strong>der</strong>nAm Mittwoch, 25.04., findet in <strong>der</strong> Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr <strong>der</strong>Monatsmarkt, Markus-Markt, statt.Fredi Dewald, BürgermeisterReisepässe und BundespersonalausweiseReisepässe, welche bis zum 29.03.2007, sowie Bundespersonalausweise,die bis zum 29.03.2007 beantragt wurden, sind zwischenzeitlicheingetroffen. Sie können bei <strong>der</strong> Stadtverwaltung Wa<strong>der</strong>n,Zimmer 3, in Empfang genommen werden. Die noch nicht abgegebenenalten Bundespersonalausweise sowie die eventuell ausgestelltenvorläufigen Ausweise sind mitzubringen. Sofern <strong>der</strong>/dieAntragsteller/in seine/ihre Ausweise nicht selbst entgegennimmt,kann er/sie eine an<strong>der</strong>e Person gegen Vollmacht mit <strong>der</strong> Entgegennahmebeauftragen.Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Fredi DewaldFundsachen<strong>In</strong> <strong>der</strong> Zeit vom 10.04. bis 16.04.2007 wurden <strong>der</strong> Stadt Wa<strong>der</strong>n,Ortspolizeibehörde, folgende Gegenstände als Fundsache mitgeteilt:1 Kater, grau getigert/weiß; Fundort: Probsteistraße 25, Wa<strong>der</strong>n-Morscholz1 Zwergkaninchen, braun-weiß; Fundort: „Butterborn“, Wa<strong>der</strong>n1 Schlüsselmäppchen mit Schlüssel; Fundort: Friedhof Wa<strong>der</strong>nDer/Die Verlierer/in kann sich beim Fundamt <strong>der</strong> Stadt Wa<strong>der</strong>n, Zimmer3, melden.Abfuhr <strong>der</strong> Hausmüllgefäße (Restmüll)in <strong>der</strong> 18. Kalen<strong>der</strong>woche 2007 (gerade Kalen<strong>der</strong>woche)<strong>In</strong> <strong>der</strong> 18. Kalen<strong>der</strong>woche 2007 werden die Hausmüllgefäße (Restmüllbzw. Biomüll gerade Kalen<strong>der</strong>woche) an folgenden Tagen abgefahren:Montag, 30.04.2007Restmüllgefäße 14-tägig und 1x monatlich in den StadtteilenSteinberg, Morscholz, ReidelbachMittwoch, 02.05.2007Restmüllgefäße 14-tägig in den Stadtteilen Wadrill, Gehweiler,We<strong>der</strong>nBiomüllgefäße 14-tägig in den Stadtteilen Büschfeld, Noswendel,Bardenbach, Dagstuhl, ÜberlosheimDonnerstag, 03.05.2007Restmüllgefäße 14-tägig und 1x monatlich in dem Stadtteil NoswendelBiomüllgefäße 14-tägig in den Stadtteilen Wa<strong>der</strong>n, Lockweiler,Krettnich, We<strong>der</strong>n, Altland, Vogelsbüsch, Nuhweiler, ButtnichFreitag, 04.05.2007Restmüllgefäße 14-tägig in dem Stadtteil Münchweiler

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