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Tobias Gillen - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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Analyse des Stellenwerts der Schulpolitik in der deutschen Exekutivenicht begrenzt. Bisher haben große Regierungserklärungen zwischen einer (Kiesinger)und 2½ Stunden (Schmidt, Kohl) gedauert (Stüwe 2005: 117) 34 .Grundsätzlich lassen sich drei verschiedene Typen von Regierungserklärungendifferenzieren:a) Große Regierungserklärungen sind nach Klaus von Beyme (1979) diejenigen,die vom Bundeskanzler bei Amtsantritt im Plenum des deutschen Bundestagesgehalten werden.b) Daneben gibt es Regierungserklärungen des Bundeskanzlers zu beliebigen Zeitpunktenwährend einer Regierungsphase.c) Zudem gibt es Regierungserklärungen, die durch andere Mitglieder desKabinetts im Bundestag eingebracht werden.Ehe auf die großen Regierungserklärungen detailliert eingegangen wird, werdenzunächst diese drei Typen erläutert. Die Regierungserklärungen von Kabinettsmitgliedernunterscheiden sich dadurch von denen eines Regierungschefs, dass demKanzler durch die Richtlinienkompetenz ein rechtlicher Sonderstatus gewährt wurde.Grundsätzlich könnte die Regierung auch andere Personen beauftragen,Regierungserklärungen abzugeben. Dies wäre zwar juristisch denkbar (Stüwe 2005: 60-62), erscheint jedoch schon dem Wort nach als wenig sinnvoll – und ist bisher in derGeschichte der Bundesrepublik auch noch nicht vorgekommen. Je nach demBedeutungsgrad einer Angelegenheit, kommt der Bundeskanzler nicht umhin, dieRegierungserklärung persönlich abzugeben. Bei spezielleren, die Fachgebietebetreffenden Angelegenheiten, lässt der Kanzler jedoch in der Regel dem zuständigenMinister den Vortritt. Die Regierungserklärungen des Bundeskanzlers können zuverschiedenen Zeitpunkten seiner Amtsführung verschiedene Schwerpunkte haben undmüssen nicht immer einen vollständigen Überblick geben. Durch seine besondereBefugnis der Richtlinienkompetenz – und eine Regierungserklärung desBundeskanzlers kann als Richtlinie gewertet werden – ist ein Widerspruch einzelnerMinister nicht von Bedeutung. Offensichtlich konkurrieren in diesem Fall Kanzler- undKollegialprinzip.34 Es muss angemerkt werden, dass die statistischen Daten von Stüwe 2005 die Regierungserklärung vonMerkel 2005 nicht berücksichtigen. Detailliert hat Stüwe ermittelt, dass durchschnittlich eineAntrittsrede 547 Sätze lang ist, im Schnitt wurden 9573 Wörter in einer solchen Regierungserklärungverwendet (Stüwe 2005: 118-123).- 56 -

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