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Tobias Gillen - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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Analyse des Stellenwerts der Schulpolitik in der deutschen Exekutive5.2.1 Grundlage der Analyse und Klassifikation derErklärungenDie großen Regierungserklärungen wurden erstmals von Klaus von Beymevergleichend kommentiert (Beyme 1979). Von ihm stammt auch die für die weitereForschung prägende Einteilung in „große“ und damit implizierend auch „nicht-große“Regierungserklärungen. Zunächst wird im Folgenden geklärt, wann und warumRegierungserklärungen abgegeben werden. Anschließend liefert eine Typologisierungdie Eingrenzung auf einen speziellen Typ der Regierungserklärung, nämlich den der„großen“. Deren Möglichkeiten inhaltlicher Art werden dargestellt und begründet,warum sie ein geeignetes Mittel zur Feststellung des politischen Gewichts einerThematik sind.Wann und wie Regierungserklärungen abzugeben sind, ist in der Verfassung derBundesrepublik nicht explizit formuliert; der Begriff der Regierungserklärung ist imText des Grundgesetzes nicht zu finden. Jedoch ermöglicht Artikel 43 (Abs. 2) denRegierenden jederzeit die Möglichkeit, eine Erklärung vor dem Bundestag abzugeben:Die Mitglieder […] der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten haben zuallen Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse Zutritt. Sie müssenjederzeit gehört werden.Dieses Zutritts- und Rederecht bildet die Grundlage für Regierungserklärungen. Einkonkreter Zeitpunkt für eine solche Erklärung ist nicht festgeschrieben. Stüwe weist iminternationalen Vergleich dabei auf eine deutsche Besonderheit hin: Art. 63 Abs. 1 gibtexplizit vor, dass der Bundeskanzler ohne Aussprache gewählt wird, in diesemZusammenhang also keine Regierungserklärung stattfinden kann (Stüwe 2002: 11).Grundsätzlich gibt das Grundgesetz vor, dass der Bundeskanzler gemeinsam mit denMinistern die Bundesregierung bildet (Art. 62). Somit müssen Erklärungen derExekutiven von allen Beteiligten der Regierung zumindest gebilligt werden, um demKollegialprinzip zu genügen. Explizit sind Regierungserklärungen keine Erklärungendes Bundeskanzlers (Stüwe 2005: 41 – 44). Dessen juristische Sonderstellung gibtRegierungserklärungen, wie im Folgenden gezeigt wird, ein besonders großes Gewicht.Die Redeberechtigung der Regierungsmitglieder ist dabei nicht zeitlich begrenzt; somitist Länge und Gegenstand von Regierungserklärungen nicht vorgeben und daher auch- 55 -

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