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Tobias Gillen - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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Einleitungdes Föderalismus in der Bildungspolitik insbesondere seit PISA sehr skeptischbewertet. Belegbar ist einerseits, wie die relative Wichtigkeit des Verbesserungsbedarfsdes Schulsystems von 34% (Platz 4, perspektive deutschland 2001: 25) auf rund 75%(Platz 1, perspektive deutschland 2003/04: 42) gestiegen ist. Die zweijährigdurchgeführte Umfrage des Instituts für Schulentwicklungsforschung IFS bescheinigtnach ihrer 13. Repräsentativbefragung (2004) darüber hinaus, dass 76% derBundesbürger sich eine stärkere Rolle des Bundes in der Schulpolitik wünschen. DieReaktion der Bildungspolitik auf die PISA-Ergebnisse wird von rund 72% derBefragten als „eher schlecht“ bzw. „sehr schlecht“ bewertet (IFS-Umfrage 2004: 49).Aktuelle Brisanz bekommt dieses Thema zudem durch die jüngsten Entwicklungen imRahmen der Föderalismusreform, deren schwer zu prognostizierende Auswirkungendie bestehenden Strukturen maßgeblich verändern könnten.Obwohl die fachwissenschaftlichen Wurzeln dieser aktuellen Debatte noch vor diesenZeitraum zurück reichen, begründet sich die Motivation dieser Arbeit im Anspruch desRot-Grünen Projekts, in der Schulpolitik aktiv zu werden. Vor diesem Hintergrundstellt sich die Frage, welche Rolle der Bund in diesem „Kernbereich derEigenständigkeit der Länder“ (BVerfGE 6, 309, 346f.) einnehmen kann undeingenommen hat.1.1 FragestellungZiel dieser Arbeit ist es, eine möglichst umfassende Untersuchung der Möglichkeitenund der tatsächlichen Handlungen der Bundesebene in diesem Politikfelddurchzuführen. Die Motivation dieser Fragestellung ist einerseits durch die aktuellepolitische Relevanz gegeben, mehr noch aber durch die Analyse von Möglichkeiten derEinflussnahme im engen Kompetenzgeflecht der Bundesrepublik. Faktisch findet hierimmer wieder ein „Hineinregieren“ der Bundesebene in die Landeskompetenzen statt,dass sich sowohl am Rande der Vorgaben des Grundgesetzes, wie auch in juristischnicht eindeutig geklärten Verhältnissen zwischen Bundes- und Länderebene bewegt 1 .1 Nach Auffassung z.B. des Bundesrechnungshofes ist ein Investitionsprogramm, wie das prominentesteProjekt in diesem Politikfeld der letzten Jahre, nämlich das zum Ausbau der Ganztagsschulen, nicht mitdem zu diesem Zeitpunkt gültigen Grundgesetz rechtmässig gewesen. Der Rechnungshof moniert, dassder Bund über die Verwendung der Mittel keine adäquaten Kontrollmöglichkeiten besitzt. Vgl. z.B.http://www.welt.de/data/2006/05/09/884508.html?prx=1 (31.08.2006)- 2 -

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