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Tobias Gillen - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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Analyse des Stellenwerts der Schulpolitik in der deutschen Exekutive5.1 Das Bundesministerium und seine MöglichkeitenDie wesentlichen Kompetenzen des Bundesministeriums im Bereich der Schulpolitik,das wie bereits erwähnt in seiner heutigen Form seit 1969 besteht, wurden schondargestellt. Insgesamt hat die Schulpolitik des Bundes recht unterschiedliche Aufgabenan das Ressort gestellt. Dabei unterliegt die Gliederung der Bundesregierung und dieKompetenzzuteilung selbstverständlich den Regelungen des Grundgesetzes. EineAnalyse der Rolle des heutigen Bundesministeriums für Bildung und Forschung machtvor dem Hintergrund Sinn, den Artikel 65 GG formuliert: „Innerhalb dieserRichtlinien[ 27 ] leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig undunter eigener Verantwortung.“ Doch bevor auf die Ausgestaltung des Ministeriums, dieparteipolitische Prägung und die einzelnen Minister eingegangen wird, werdenzunächst bisher nur angedeutete Aspekte der Kompetenzverflechtung aufgegriffen.Das Ministerium nimmt wichtige Vermittlungs- und Kontrollfunktionen wahr, die inZusammenhang mit der speziellen Verflechtungsstruktur des Politikfeldes stehen. DasBundesministerium ist, auch von seiner Geschichte herrührend, gleichzeitig einwichtiger Partner der Kultusministerkonferenz, zugleich aber auch ihr größterKonkurrent. Die Konkurrenzsituation ergibt sich dadurch, dass teilweise Problemenicht durch die einzelnen Länder gelöst werden können – und es zwei Institutionenoberhalb der Länderebene gibt.Wie in weiteren Politikbereichen ist die Zusammenarbeit insbesondere für größereProjekte zwischen den Ebenen notwendig. Ein Beispiel hierfür ist die neueBildungsberichterstattung, deren erster Bericht im Juni 2006 veröffentlicht wurde(Konsortium Bildungsberichterstattung 2006). Auftraggeber für diese erste Analyse desBildungssystems dieser Art waren Bund und Länder, jedoch nicht über dieZusammenarbeit in der BLK sondern getrennt: Vertreten durch dieKultusministerkonferenz und das Bundesministerium. Auch hier ist jedoch dieEinschränkung zu machen, dass sich diese Zusammenarbeit nach dem Inkrafttreten derFöderalismusreform und der Neugestaltung der Bildungsplanung neu darstellen wird.5.1.1 Das Ministerium: Ressortkompetenz der MinisterWie im bereits zitierten Art. 65 GG angegeben, zeichnet der jeweilige Ministerverantwortlich für das von ihm verwaltete Ministerium; dem Kanzler oder anderen27 gemeint sind die Richtlinien des Bundeskanzlers, die im ersten Satz des Artikels genannt werden.- 46 -

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