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Tobias Gillen - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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Die Möglichkeiten des Bundes in der Schulpolitik: Einflussnahme in engem RahmenMittelvergabe nach seinen Interessen diktieren kann. Grundlage für diese Form derfinanziellen Verstrickung bietet der Art 104a GG. In Abs. 4 heißt es dort:Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsameInvestitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, diezur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zumAusgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft oder zur Förderung deswirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind.Natürlich ist in den meisten Fällen eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländernbei der Umsetzung von Maßnahmen dieser Art intendiert. Aber letztlich bleiben dieLänder zweifelsfrei von der Bereitschaft der Bundestagsmehrheit abhängig,Finanzhilfen zur Verfügung zu stellen, da der Ermessensspielraum, den dieseFormulierung lässt, immens ist. Daher übernimmt diese Möglichkeit, in Politikfelderhinein zu regieren, in denen keine Kompetenz besteht, eine wichtige Steuerungsrolleaus Sicht des Bundes ein: durch seine außerordentlich mächtige Stellung in diesemKonzept, sind es tatsächlich Zügel, die der Bund in der Hand hält, um Einfluss auf dieLänder auszuüben.Eine Einschränkung, dass es sich hierbei um Investitionen handeln muss, kann zumVor- und Nachteil aus Sicht des Bundes ausgelegt werden. Wenn es sich umInvestitionen im Bildungssektor handelt, so muss im Allgemeinen mit laufendenKosten gerechnet werden, die in diesem Fall nicht dem Investor zur Last fallen. Dabeiist es zunächst nicht relevant, ob die anfallenden Kosten von den Ländern oder denGemeinden zu tragen sind. Andererseits jedoch sind damit dem Bund auch fürverschiedene „Zügelungsmethoden“ die Hände gebunden: er kann sich beispielsweisenicht in die Personalausstattung einmischen. Weder im Bereich der Lehrkräfte, nochbeispielsweise der schulischen Sozialarbeit kann er direkt Mittel für Stellenbereitstellen. Eine gewisse Ausnahme hiervon bilden Maßnahmen der Bundesagenturfür Arbeit, die hierfür eingeschränkte Möglichkeiten, beispielsweise im BereichBetreuungsangebote über Ein-Euro Jobs, besitzt.Als besonders prominentes Beispiel für die Praxis der finanziellen Einflussnahme mussdas Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) gelten, wiedas 2002 initiierte Ganztagsschulprogramm der Rot-Grünen Bundesregierung formalheißt. Nach Zahlen des Bundesministeriums fördert das Programm im Zeitraum 2003-2005 fast 5000 Schulen im gesamten Bundesgebiet (http://www.ganztagsschulen.org/1108.php, 31.08.06), wobei sich die Verteilung nach der Anzahl der Schüler in den- 38 -

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