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Tobias Gillen - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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4. Die Möglichkeiten des Bundes in der Schulpolitik:Einflussnahme in engem RahmenUm die Rolle des Bundes in einem Politikfeld zu analysieren, bedarf es der Klärung derSteuerungs- und Einflussmöglichkeiten dieses Akteurs. Die Grundlage für dieEinflussnahme stellt der rechtliche Rahmen dar, der vor allem durch das Grundgesetzin der Bundesrepublik gegeben ist. Daneben stellt sich die Frage, auf welche Weisen ineinem komplexen System, an dem mehrere staatliche Ebenen beteiligt sind, relevanteImpulse von einer einzelnen Instanz, in diesem Falle dem Bund, ausgehen können.Diese Möglichkeiten lassen sich wiederum in zwei Teilbereiche gliedern: auf der einenSeite sind die eindeutig messbaren Größen zu nennen, deren Kernpunkt eine finanzielleDimension besitzt, und auf der anderen Seite die schwer zu quantifizierenden „weiterenEinflussmöglichkeiten“, beispielsweise das Agenda Setting. An dieser Stelle wird zurAnalyse auf Steuerungsstrategien, wie sie Görlitz und Burth (1998) darstellen,zurückgegriffen, um eine schärfere Analyse zu ermöglichen.Aus dem Bisherigen lässt sich bereits ableiten, dass der Bund beim Steuern imklassischen Sinne durch die Legislative, also Rechtsetzung, nur sehr eingeschränkteMöglichkeiten besitzt. Dennoch existieren auf Bundesebene, verschiedeneMöglichkeiten der Beeinflussung 23 . Dabei rücken die Möglichkeiten der derParlamentsmehrheit korrespondierenden Regierung verstärkt in den Vordergrund,während die Rolle des Gesetzgebers in diesem Rahmen als schwächer einzustufen ist.4.1 Der rechtliche Rahmen und das Beispiel nationalerBildungsstandardsWie schon mehrfach angedeutet, ist der rechtliche Rahmen für eine Steuerung desPolitikfeldes durch den Bund eng begrenzt. Zunächst standen dem Bund im Bereich derSchulpolitik, wie in der geschichtlichen Entwicklung dargestellt, keine klar formuliertenKompetenzen laut Grundgesetz zu.Der seit 1949 unveränderte Artikel 30 GG erklärt unter dem Titel:„Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern“: „(…) die Erfüllung der23An dieser Stelle können die Auswirkungen und eventuellen Änderungen durch dieFöderalismusreform noch nicht berücksichtigt werden. Sofern sich substanzielle Änderungen ergeben(vgl. Kapitel 6), lassen diese sich jedoch besonders sinnvoll im Vergleich zum bisherigen aufzeigen.- 35 -

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