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Tobias Gillen - Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

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Das Politikfeld und seine Entwicklung im föderalen System der Bundesrepublikstand im Mittelpunkt der Neustrukturierung des Bildungswesens in den fünf neuenBundesländern. Dies geschah im Wesentlichen durch Überführung des existierendenOstdeutschen Schulsystems in ein Abbild des Westdeutschen, da hier die Beschlüsseder KMK nach dem Beitritt die Leitlinien bildeten. Schwierig waren dieRahmenbedingungen jedoch für tief greifende Änderungen: alle Veränderungen waren„im ‚laufenden Betrieb’ in den Bildungs- und Erziehungseinrichtungen umzusetzen“(Fuchs u.a 2000: 157). In weiten Teilen setzten - teilweise in enger Kooperation mitden Westländern - die Landesregierungen mit gleicher parteipolitischerZusammensetzung nach den Landtagswahlen von 1990 die jeweiligenkorrespondierenden Westsysteme durch (vgl. Fuchs u.a. 2000: 160ff.). Dabei wurdenjedoch verschiedene „Eigenheiten“ in den fünf neuen Ländern bewahrt, so dass „dergelegentlich geäußerte Verdacht einer bildungspolitischen Kolonialisierung seitens derBRD durch den Verhandlungsverlauf [in der gemeinsamen Bildungskommission]nachweislich zu widerlegen“ (Köhler u.a. 2000: 49) ist.3.2.7 Paradigmenwechsel und neuer Aufschwung (1995-2001)Der neu einsetzende Aufschwung hat verschiedene Wurzeln. Ein wichtiger Impuls dazuging von der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung unter Johannes Rau aus.Bereits 1992 rief er eine Kommission ins Leben, die mit ihrer Denkschrift „Zukunft derSchule – Schule der Zukunft“ (Bildungskommission NRW 1995) die wissenschaftlicheund öffentliche Debatte neu entfachte.Diese Denkschrift verkörpert auch einen neuen Ansatz der Bildungspolitik, der diealten Gräben teilweise überwindet: Schule, die als „Lern- und Lebensraum“ aufgefasstwird, braucht ein größeres Maß an Autonomie. Folglich sollte ein Wechsel von der„makropolitischen“ Steuerung hin zu einer „mikropolitischen“, direkt auf dieEinzelschule bezogener Politik stattfinden, um den Zukunftsanforderungen gerecht zuwerden. Dieser Paradigmenwechsel lässt die Diskussion über das dreigliederigeSchulsystem und Gesamtschule in weiten Teilen wertlos erscheinen, da im Mittelpunktder Bemühungen nicht mehr die Schulstruktur, sondern vielmehr die Einzelschulesteht. Dieser Ansatz impliziert, dass alle politischen Institutionen auf Teile ihrerSteuerungsmaßnahmen verzichten sollen und diese Macht auf Schulebene, maximalregionale Ebene (gemeint sind die Kreise und kreisfreien Städte) abgeben. Lediglichdie Vorgabe von „Gestaltungsprinzipien“ (Bildungskommission NRW 1995: 292)sollen weiterhin zu den Landeskompetenzen zählen, selbst jährliche Evaluationen und- 24 -

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